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   RG, 13.05.1930 - VII 501/29   

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https://dejure.org/1930,524
RG, 13.05.1930 - VII 501/29 (https://dejure.org/1930,524)
RG, Entscheidung vom 13.05.1930 - VII 501/29 (https://dejure.org/1930,524)
RG, Entscheidung vom 13. Mai 1930 - VII 501/29 (https://dejure.org/1930,524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unterliegt die Frage, ob das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung die Voraussetzungen für die Herabsetzung der Versicherungssummen nach § 69 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes mit Recht für gegeben gehalten hat, der Nachprüfung des Gerichts? 2. Sind nur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 129, 1
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 19.06.2013 - II R 26/11

    Versicherungsteuerpflicht der Kautionsrückversicherung

    Eine Rückversicherung liegt vor, wenn sich ein Versicherer (Erstversicherer) für die gegenüber dem Versicherungsnehmer übernommene Gefahr und die daraus resultierende Zahlungsverpflichtung gegen Zahlung einer Prämie bei einem anderen Versicherer (Rückversicherer) versichert, sich also von diesem wegen des übernommenen Risikos teilweise oder volle Deckung versprechen lässt (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 13. Mai 1930 VII 501/29, RFHE 129, 1; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. Oktober 2009 C-242/08, Swiss Re Germany Holding, Slg. 2009, I-10099 Rdnr. 38; Lorenz in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2009, § 1 Rz 108; Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG --Richtlinie 2005/68/EG--, ABl. L 323, 1 vom 9. Dezember 2005; § 779 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses -

    Mach der in Rechtsprechung (RGZ 129, 1 [p] mit weiteren Hinweisen; 152, 195 [198]i BAG 8, 279 [28l])und Schrifttum (Rosenberg, ZPO , 8" Aufl., § 86 II 2 a S. 4o8; Stein-Jonas, ZPO 18. Aufl., § 256 Anm. 5 b; Baumbach, ZPO, 25 Aufl , § 2p6 Anm. 5 Stichwort "Leistungsklage'; Wieczorek, ZPO, § 2 5 6 Anm, C II a 1) gefestigten Auffassung darf zwar im allgemeinen das Feststellungsinteresse auch bei Möglichkeit der Leistungsklage dann bejaht werden , wenn sich die Feststeilungsklage gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts richtet.
  • BFH, 18.05.1971 - II 134/64

    Versicherungsentgelte - Rückdeckungsversicherungen - Privatrechtliche Unternehmer

    Hinsichtlich des Obersatzes kann daher dahingestellt bleiben, ob die bei dem Kläger genommenen Rückdeckungsversicherungen noch Lebensversicherungen sind (verneint für die Rückversicherung in den Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 129 S. 1 [6] -- RGZ 129, 1 [6] --) oder ob sie deshalb den Schadensversicherungen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 VVG) zugerechnet werden müssen, weil die Entstehung der Rentenansprüche nicht nur Invalidität, Alter oder Tod eines Betriebsangehörigen (der selbst weder Versicherungsnehmer noch durch die Versicherung begünstigt ist), sondern darüber hinaus die Versorgungspflicht des Versicherungsnehmers (eines Mitglieds des Klägers) voraussetzt, die Rentenversicherungen also einen Vermögensschaden abdecken und die Leistungspflicht durch dessen Höhe begrenzt ist.
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