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BFH, 21.12.1989 - VII B 128/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes in einer Beschwerde gegen eine Ablehnung der Einstellung der Vollstreckung aus einem Pfändungsbeschluß und Üerbweisungsbeschluß
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 11.01.2001 - VIII B 83/00
Anordnungsanspruch und Antragsbefugnis i.S.v. § 114 FGO
Da die Beschwerde aus den genannten Gründen bereits keinen Erfolg haben konnte, kann offen bleiben, ob überhaupt noch --wie für den Erfolg der Beschwerde erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 1989 VII B 128/89, BFH/NV 1990, 658)-- bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde ein Anordnungsgrund i.S. des § 114 Abs. 3 FGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO fortbesteht. - FG Baden-Württemberg, 01.04.2010 - 9 V 5068/09
Fälligkeit einer Steuerforderung bei Insolvenzverfahren im EU-Ausland
Maßgebend sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Dezember 1989, VII B 128/89, BFH/NV 1990, 658).