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BFH, 05.11.1991 - VII B 128/91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.10.1991 - VII B 179/91
Rechtsgrundlage für den Anordnungsanspruch bei Verlangen der Verpflichtung der …
Auszug aus BFH, 05.11.1991 - VII B 128/91
Anmerkung: Vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1991 VII B 179/91, BFH/NV 1992, .
- FG München, 24.06.2008 - 1 V 2003/08
Umdeutung eines nicht statthaften Antrags auf Aussetzung der Vollziehung in einen …
Eine Umdeutung in einen Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung scheidet schon deswegen aus, weil Passivlegitimierter eines solchen Anspruchs nicht das Festsetzungsfinanzamt, sondern vielmehr das Vollstreckungsfinanzamt - in diesem Falle das Zentralfinanzamt München - wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1991 VII B 128/91, BFH/NV 1992, 478). - FG München, 24.06.2008 - 1 V 2005/08
Umdeutung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung in einen Antrag auf …
Eine Umdeutung in einen Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung scheidet schon deswegen aus, weil Passivlegitimierter eines solchen Anspruchs nicht das Festsetzungsfinanzamt, sondern vielmehr das Vollstreckungsfinanzamt - in diesem Falle das Zentralfinanzamt München - wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1991 VII B 128/91, BFH/NV 1992, 478).