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   BFH, 20.05.1998 - VII B 128/97   

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https://dejure.org/1998,6984
BFH, 20.05.1998 - VII B 128/97 (https://dejure.org/1998,6984)
BFH, Entscheidung vom 20.05.1998 - VII B 128/97 (https://dejure.org/1998,6984)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - VII B 128/97 (https://dejure.org/1998,6984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler - Unterlassener Hinweis - Unterbliebene Beweiserhebung - Beweisaufnahme - Vernehmung eines Zeugen - Sicherungsübereignungsvertrag

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 30.12.2002 - XI B 58/02

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

    Zudem wäre es Aufgabe des Vorsitzenden gewesen, bei einem möglicherweise missverständlichen Antrag darauf hinzuwirken, dass der Kläger seinen Antrag erläutert oder klarstellt (§ 76 Abs. 2 FGO, vgl. z.B. auch BFH-Beschluss vom 20. Mai 1998 VII B 128/97, BFH/NV 1999, 51; Urteil vom 6. Mai 1999 VII R 59/98, BFH/NV 2000, 49).
  • FG München, 22.06.2009 - 7 K 3807/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener Belehrung einer

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH handelt der Beteiligte schuldhaft, wenn er die gebotene und ihm mögliche Sorgfalt bei der Fristwahrung außer Acht lässt und dadurch die Frist versäumt (vgl. Beschluss vom 20. Mai 1998 - VII B 64/98, BFH/NV 1999, 51 m. w. N.).
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