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   BFH, 26.01.1993 - VII B 188/92   

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https://dejure.org/1993,10017
BFH, 26.01.1993 - VII B 188/92 (https://dejure.org/1993,10017)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1993 - VII B 188/92 (https://dejure.org/1993,10017)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - VII B 188/92 (https://dejure.org/1993,10017)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.05.1988 - IV B 35/87

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BFH, 26.01.1993 - VII B 188/92
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, daß von einer Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung dann abgesehen werden kann, wenn diese offenkundig ist und das Verlangen, konkrete Angaben zur Grundsätzlichkeit der Sache zu machen, eine unnötige Förmelei bedeutete (BFH-Beschluß vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725; vgl. dazu auch Schuhmann, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1992, 28, 30).

    Bei ausgelaufenem Recht ist es aber, anders als in BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725, nicht von vornherein offenkundig, daß die Frage der Rechtsgültigkeit einer Norm noch für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen von erheblicher Bedeutung ist und deswegen eine höchstrichterliche Entscheidung notwendig erscheint.

  • BFH, 14.12.1987 - V B 77/87

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 26.01.1993 - VII B 188/92
    Die gleichzeitig damit behauptete Verfassungswidrigkeit des § 17 Abs. 5 MinöStDV entbindet nicht von der Einhaltung der Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO (BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1987 V B 77/87, BFH/NV 1989, 27).

    Daraus allein ergibt sich aber kein Anspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG auf Zulassung einer Grundsatzrevision (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1991 2 BvR 1545/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 224; Beschluß in BFH/NV 1989, 27).

  • BFH, 16.01.1986 - III B 71/84

    Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 26.01.1993 - VII B 188/92
    Dazu ist erforderlich, daß u.a. substantiiert dargelegt wird, wozu sich der Beteiligte nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, m.w.N.).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 2 BvR 1545/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Geschäftsverteilung eines Gerichts - BFH;

    Auszug aus BFH, 26.01.1993 - VII B 188/92
    Daraus allein ergibt sich aber kein Anspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG auf Zulassung einer Grundsatzrevision (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1991 2 BvR 1545/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 224; Beschluß in BFH/NV 1989, 27).
  • BFH, 04.02.1987 - III B 151/86

    Grundsätzliche Bedeutung - Abgeltung von Unterhaltungsleistungen - Freibetrag -

    Auszug aus BFH, 26.01.1993 - VII B 188/92
    Die hiernach erforderliche Darlegung muß zu erkennen geben, daß eine Entscheidung im angestrebten Revisionsverfahren geeignet ist, im Hinblick auf weitere Streitfälle Rechtsklarheit zu schaffen, zur Wahrung der Rechtseinheit beizutragen oder die Rechtsfortbildung zu fördern (BFH-Beschluß vom 4. Februar 1987 III B 151/86, BFHE 148, 530, BStBl II 1987, 339).
  • BFH, 27.01.1998 - VII B 229/97

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anerkannt, daß von einer Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer aufgeworfenen Rechtsfrage dann abgesehen werden kann, wenn diese offenkundig ist und das Verlangen, konkrete Angabe zur Grundsätzlichkeit der Sache zu machen, eine unnötige Förmelei bedeuten würde (vgl. u. a. BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725, und vom 26. Januar 1993 VII B 188/92, BFH/NV 1993, 673).

    Allein daraus, daß die Klägerin einen Verstoß des gemeinschaftlichen Versandverfahrens gegen die angeführten Bestimmungen des GG geltend macht, ergibt sich kein Anspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG auf Zulassung der Grundsatzrevision (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 19. November 1991 2 BvR 1545/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 224; Senatsbeschluß in BFH/NV 1993, 673).

  • BFH, 02.05.1995 - VIII B 135/94

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Die Darlegung einer über das individuelle Interesse des Beschwerdeführers hinausgehenden Bedeutung der zu klärenden Rechtsfrage ist bei ausgelaufenem Recht auch nicht offenkundig mit der Folge, daß ein konkreter Vortrag verzichtbar wäre (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 835, 836; BFH-Beschlüsse vom 26. Januar 1993 VII B 188/92, BFH/NV 1993, 673, 674; vom 18. August 1992 VII B 227/91, BFH/NV 1993, 312, 313).
  • BFH, 28.12.2001 - VII B 110/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfassungswidrigkeit einer Norm

    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist anerkannt, dass die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht von der Einhaltung der Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung entbindet, sofern diese nicht offenkundig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. August 1992 VII B 227/91, BFH/NV 1993, 312; vom 26. Januar 1993 VII B 188/92, BFH/NV 1993, 673).
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