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   BFH, 29.01.1999 - VII B 209/97   

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https://dejure.org/1999,7465
BFH, 29.01.1999 - VII B 209/97 (https://dejure.org/1999,7465)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1999 - VII B 209/97 (https://dejure.org/1999,7465)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1999 - VII B 209/97 (https://dejure.org/1999,7465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zollwert - Einfuhr - Echtheitsbescheinigung - Wert - Rindfleisch - Grundsätzliche Bedeutung - Sachaufklärungspflicht

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 3 S. 3
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; frühere EuGH-Entscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.01.1997 - I R 101/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensfehler - Zeugeneigenschaft - Eröffnung des

    Auszug aus BFH, 29.01.1999 - VII B 209/97
    Zur Bezeichnung eines solchen Verfahrensmangels wäre es insbesondere erforderlich gewesen darzulegen, daß die Klägerin die Nichterhebung dieses Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt hat oder Ausführungen dazu macht, warum ihr dies nicht möglich oder zumutbar war (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1997 I R 101/95, BFHE 182, 269, BStBl II 1997, 464).
  • BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 29.01.1999 - VII B 209/97
    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411, m.w.N.).
  • EuGH, 28.03.1990 - 219/88

    Malt / Hauptzollamt Düsseldorf

    Auszug aus BFH, 29.01.1999 - VII B 209/97
    Daß die Kosten für die Erlangung einer Echtheitsbescheinigung zum Zollwert gehören, ist seit der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 28. März 1990 Rs. C-219/88 --Malt-- (EuGHE 1990, I-1481) geklärt.
  • BFH, 08.10.1999 - I B 123/98

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Damit wird der Revisionsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO jedoch schon deshalb nicht hinreichend dargelegt, weil hierfür konkrete Angaben dazu erforderlich wären, welche im Streitfall aufgetretene Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit klärungsbedürftig und in einem etwaigen Revisionsverfahren klärungsfähig wäre (BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1999 VII B 209/97, BFH/NV 1999, 1217; vom 8. Februar 1999 VII B 284/98, BFH/NV 1999, 1217; Gräber/Ruban, a.a.O., Rz. 61, m.w.N.).
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