Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.03.1996

Rechtsprechung
   BFH, 06.02.1996 - VII B 230/95   

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https://dejure.org/1996,20402
BFH, 06.02.1996 - VII B 230/95 (https://dejure.org/1996,20402)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1996 - VII B 230/95 (https://dejure.org/1996,20402)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - VII B 230/95 (https://dejure.org/1996,20402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Entscheidung über eine einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.03.1994 - VII B 58/94

    Statthaftigkeit einer Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII B 230/95
    Zum einen lagen die Verwaltungsakten, wie dem Antragsteller bereits mitgeteilt worden ist, dem Bundesfinanzhof nicht vor (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO); zum anderen besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht dann nicht, wenn das Rechtsmittel -- wie im Streitfall die Beschwerde -- unzulässig ist, denn unter solchen Umständen sind die Akten unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 29. März 1994 VII B 58/94, BFH/NV 1995, 58).
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Rechtsprechung
   BFH, 19.03.1996 - VII B 230/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15180
BFH, 19.03.1996 - VII B 230/95 (https://dejure.org/1996,15180)
BFH, Entscheidung vom 19.03.1996 - VII B 230/95 (https://dejure.org/1996,15180)
BFH, Entscheidung vom 19. März 1996 - VII B 230/95 (https://dejure.org/1996,15180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung oder Änderung einer formell rechtskräftigen Entscheidung aufgrund einer Gegenvorstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.12.1994 - X B 124/93

    Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 19.03.1996 - VII B 230/95
    Die Aufhebung oder Änderung einer -- formell rechtskräftigen -- Entscheidung auf Gegenvorstellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534, m. w. N.).
  • BFH, 02.08.1994 - IX R 102/91

    Zulässigkeit einer Klage hinsichtlich Vorlegen einer den gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 19.03.1996 - VII B 230/95
    Die Aufhebung oder Änderung einer -- formell rechtskräftigen -- Entscheidung auf Gegenvorstellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534, m. w. N.).
  • BFH, 27.07.1993 - VII S 6/93

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Abänderung einer formell rechtskräftigen

    Auszug aus BFH, 19.03.1996 - VII B 230/95
    Diese Voraussetzungen einer Gegenvorstellung müssen substantiiert dargetan werden (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juli 1993 VII S 6/93, BFH/NV 1994, 250, m. w. N.).
  • BFH, 26.03.1997 - VIII S 2/97
    Jeder Rechtsbehelf muß unbeschadet weitergehender gesetzlicher Begründungsanforderungen zumindest erkennen lassen, daß und wodurch sich der Rechtsbehelfsführer beschwert fühlt (vgl. zur Notwendigkeit eines substantiierten Vortrags der Voraussetzungen der Gegenvorstellung BFH-Beschlüsse vom 19. März 1996 VII B 230/95, BFH/NV 1996, 631; vom 27. Juli 1993 VII S 6/93, BFH/NV 1994, 250; Tipke/Kruse, a. a. O., Vor § 135 FGO Rz. 15, m. w. N.).
  • BFH, 29.06.1999 - IX S 9/99

    Rechtskräftige Entscheidung - Gegenvorstellung - Vertretungszwang

    Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 1996 VII B 230/95, BFHE 1996, 631, m.w.N.), sind im Streitfall weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BFH, 19.05.2000 - IX S 7/00

    Prozesskostenhilfe - Beiladungsbeschluss - Aussicht auf Erfolg - Gegenvorstellung

    Im Übrigen sind die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes eine Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VII B 230/95, BFH/NV 1996, 631, m.w.N.) im Streitfall weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BFH, 28.06.1999 - IX S 10/99

    Gegenvorstellung; Vertretungszwang

    Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 1996 VII B 230/95, BFH/NV 1996, 631, m.w.N.) sind im Streitfall weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich.
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