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   BFH, 17.03.2000 - VII B 237/99   

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https://dejure.org/2000,11847
BFH, 17.03.2000 - VII B 237/99 (https://dejure.org/2000,11847)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2000 - VII B 237/99 (https://dejure.org/2000,11847)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2000 - VII B 237/99 (https://dejure.org/2000,11847)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.03.2000 - VII R 77/99

    Bulgarischer Schafkäse in Blechkanistern - Abfertigung zum freien Verkehr -

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 237/99
    Die außer der Revision (VII R 77/99) eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist unzulässig.
  • BFH, 09.12.1994 - VIII B 117/93

    Voraussetzungen für eine Hinzurechnung der Körperschaftsteuer bei den Einkünften

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 237/99
    Soweit die Klägerin ausführt, dass das Finanzgericht (FG) die maßgebenden Vorschriften unzureichend systematisch ausgelegt habe, vermag dies die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ebenfalls nicht zu begründen, weil dem Vortrag insoweit nur zu entnehmen ist, dass die Vorentscheidung unrichtig sei, was zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1994 VIII B 117/93, BFH/NV 1995, 509).
  • BFH, 16.05.1994 - I B 50/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 237/99
    Der bloße Hinweis auf ihren angeblich diesbezüglichen Vortrag im Klageverfahren reicht insoweit nicht aus (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 1994 I B 50/94, BFH/NV 1995, 514).
  • BFH, 17.03.2000 - VII R 77/99

    Bulgarischer Schafkäse in Blechkanistern - Abfertigung zum freien Verkehr -

    Die neben der Nichtzulassungsbeschwerde (VII B 237/99) eingelegte Revision der Klägerin ist, weil unzulässig, zu verwerfen (§ 124, § 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
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