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BFH, 12.05.1992 - VII B 24/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der grundsätzlichen Bedeutung der Betriebserlaubnis als Voraussetzung für die Zulassung zum Verkehr
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.10.1989 - VII R 58/87
Kraftfahrzeugsteuer - Gesamtgewicht - Allgemein zulässiges Gesamtgewicht - …
Auszug aus BFH, 12.05.1992 - VII B 24/92
Die Klage gegen die Höherbesteuerung nach dem genehmigten zulässigen Gesamtgewicht, mit der die Klägerin sich auf die Nichtausnutzung dieses Gewichts und die fehlende Eintragung in den Fahrzeugpapieren berief, wurde unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 17. Oktober 1989 VII R 58/87 (BFHE 158, 466, BStBl II 1990, 249) abgewiesen.Allein dieser Umstand ist, ebenso wie bei einer Verlautbarung des höheren Gewichts in den Fahrzeugpapieren, kraftfahrzeugsteuerrechtlich maßgebend (BFHE 158, 466, 469).
- BFH, 31.03.1998 - VII R 116/97
Kombinationskraftwagen als Lkw
Dies hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil in BFHE 158, 466, BStBl II 1990, 249 (vgl. auch Senatsbeschluß vom 12. Mai 1992 VII B 24/92, BFH/NV 1993, 438) für den Fall einer nach § 70 Nr. 1 StVZO von der Verkehrsbehörde zugelassenen Ausnahme von dem nach § 34 StVZO zulässigen Gesamtgewicht entschieden, welche ebenfalls nach § 20 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 StVZO in dem Kraftfahrzeugschein zu bezeichnen ist, wenn dies auch keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der diesbezüglichen verkehrsbehördlichen Entscheidung ist und die Ausnahme, wie sich aus § 70 Abs. 3 a Satz 1 StVZO ergibt, unabhängig von einer Eintragung in den Fahrzeugpapieren gilt (vgl. Beschluß des Senats in BFH/NV 1993, 438).