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   BFH, 25.01.2000 - VII B 268/99   

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https://dejure.org/2000,10924
BFH, 25.01.2000 - VII B 268/99 (https://dejure.org/2000,10924)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2000 - VII B 268/99 (https://dejure.org/2000,10924)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - VII B 268/99 (https://dejure.org/2000,10924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrzeugsteuer - Halter des Kfz - Zweckgebundene Steuer - Verfassungswidrigkeit

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 3 S. 3; KraftStG § 1
    Verfassungswidrigkeit der Kfz-Steuer; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VII B 268/99
    Da in der Rechtsprechung seit langem geklärt ist, dass allein die Zweckbindung eines bestimmten Steueraufkommens --hier für Zwecke des Straßenbaus-- den Steuercharakter einer Abgabe nicht in Frage stellt (s. schon Beschluss des BVerfG vom 12. Oktober 1978 2 BvR 154/74, BVerfGE 49, 343; Urteil des BFH vom 28. Februar 1996 XI R 83, 84/94, BFH/NV 1996, 712), und folglich verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Kraftfahrzeugsteuer unter dem Gesichtspunkt, es könne sich um eine gleichheitswidrige Sonderabgabe handeln, nicht zu erheben sind, hätte die Beschwerde erläutern müssen, inwiefern sie meint, aus der Zweckbindung der Steuer einen verfassungsrechtlichen Einwand gegen deren Zulässigkeit herleiten zu können.
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 83/94
    Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VII B 268/99
    Da in der Rechtsprechung seit langem geklärt ist, dass allein die Zweckbindung eines bestimmten Steueraufkommens --hier für Zwecke des Straßenbaus-- den Steuercharakter einer Abgabe nicht in Frage stellt (s. schon Beschluss des BVerfG vom 12. Oktober 1978 2 BvR 154/74, BVerfGE 49, 343; Urteil des BFH vom 28. Februar 1996 XI R 83, 84/94, BFH/NV 1996, 712), und folglich verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Kraftfahrzeugsteuer unter dem Gesichtspunkt, es könne sich um eine gleichheitswidrige Sonderabgabe handeln, nicht zu erheben sind, hätte die Beschwerde erläutern müssen, inwiefern sie meint, aus der Zweckbindung der Steuer einen verfassungsrechtlichen Einwand gegen deren Zulässigkeit herleiten zu können.
  • BFH, 29.05.2009 - IX B 23/09

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums - Rückwirkung der Genehmigung eines

    Vielmehr hätte sich die Klägerin mit den einschlägigen Vorschriften des Grundgesetzes (GG) und der dazu bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der des BVerfG, auseinandersetzen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2000 VII B 268/99, BFH/NV 2000, 992; vom 27. Januar 2006 II B 13/05, BFH/NV 2006, 1299).
  • BFH, 27.10.2009 - VI B 160/08

    Kinderbetreuungskosten - Anforderungen an die Begründung der

    Darüber hinaus muss aufgrund der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung und ggf. einschlägiger Äußerungen im Fachschrifttum dargelegt werden, dass die Verfassungsmäßigkeit der Regelung umstritten oder aus welchen vertretbaren, in der Beschwerdebegründung näher zu erläuternden Gründen sie zumindest zweifelhaft ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2000 VII B 268/99, BFH/NV 2000, 992).
  • BFH, 16.02.2009 - XI B 86/08

    Begründungsanforderung an Nichtzulassungsbeschwerde bei Behauptung einer

    Sie hätte anhand dieser Rechtsprechung und ggf. einschlägiger Äußerungen im Fachschrifttum darlegen müssen, dass die Verfassungsmäßigkeit der Regelung umstritten ist oder aus welchen vertretbaren, in der Beschwerdebegründung näher zu erläuternden Gründen sie zumindest zweifelhaft ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2000 VII B 268/99, BFH/NV 2000, 992).
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