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   BFH, 17.06.1997 - VII B 47/97   

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https://dejure.org/1997,11562
BFH, 17.06.1997 - VII B 47/97 (https://dejure.org/1997,11562)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1997 - VII B 47/97 (https://dejure.org/1997,11562)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - VII B 47/97 (https://dejure.org/1997,11562)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 17.06.1997 - VII B 47/97
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 17.06.1997 - VII B 47/97
    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH- Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 08.09.1998 - IX B 71/98

    Divergenz - Darlegungsanforderungen - Änderung des Folgebescheids - Anpassung des

    Dazu gehört u.a., daß konkret herausgearbeitet wird, das Finanzgericht (FG) habe seiner Entscheidung einen bestimmten (tragenden) Rechtssatz zugrunde gelegt, der mit den ebenfalls tragenden rechtlichen Erwägungen einer Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; vom 17. Juni 1997 VII B 47/97, BFH/NV 1997, 881).
  • BFH, 19.05.1998 - VII B 309/97

    Konkursverfahren über das Vermögen einer GmbH

    Eine solche Darlegung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten, für die angestrebte Revisionsentscheidung erheblichen und klärungsfähigen Rechtsfrage und außerdem die Angabe voraus, worin eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung liege (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 17. Juni 1997 VII B 47/97, BFH/NV 1997, 881, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2001 - VII B 128/01

    Ap; dienstliche Mitteilungen an die Steufa

    In einem solchen Falle ist die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1997 VII B 47/97, BFH/NV 1997, 881).
  • BFH, 13.07.1998 - IX B 81/98

    Ehegatten - Zustellung von Steuerbescheiden - Gewerbesteuer

    Es genügt nicht, wenn lediglich Rechtsfragen formuliert und deren grundsätzliche Bedeutung behauptet, jedoch nicht im einzelnen dargelegt wird, worin die über den Einzelfall hinausreichende allgemeine Bedeutung dieser Rechtsfragen bestehen soll und inwiefern deren Beantwortung in dem einen oder anderen Sinne Einfluß auf die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) hätte haben können (Beschluß des BFH vom 17. Juni 1997 VII B 47/97, BFH/NV 1997, 881).
  • BFH, 19.05.1998 - VII B 309/98

    Steuerberater - Konkursverwalter - Konkursverfahren -

    Eine solche Darlegung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten, für die angestrebte Revisionsentscheidung erheblichen und klärungsfähigen Rechtsfrage und außerdem die Angabe voraus, worin eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung liege (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 17. Juni 1997 VII B 47/97, BFH/NV 1997, 881, m. w. N. ).
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