Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1968 - VII C 73.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,390
BVerwG, 06.12.1968 - VII C 73.67 (https://dejure.org/1968,390)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1968 - VII C 73.67 (https://dejure.org/1968,390)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1968 - VII C 73.67 (https://dejure.org/1968,390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstellung eines "vorhandenen Unternehmers" bei einstweilig zugelassenen Unternehmern - Rechtsstellung eines vorhandenen Unternehmers bei Anfechtung des stattgebenden Bescheides wegen beigefügter Auflagen - Klagebefugnis bei vorläufiger Zulassung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 133
  • MDR 1969, 606
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.05.1960 - VII C 13.59

    Rechtsgültigkeit der Vereinbarung über den Omnibusverkehr der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - VII C 73.67
    Der auf Grund einstweiliger Erlaubnis zum Linienverkehr zugelassene Unternehmer hat dann die Rechtsstellung eines "vorhandenen Unternehmers" im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG, wenn der seinem Genehmigungsantrag stattgebende Bescheid nach § 15 PBefG nur von ihn selbst wegen der beigefügten Auflagen angefochten ist (Ergänzung zu BVerwGE 10, 310).

    Das hat der Senat bereits in BVerwGE 10, 310 (313) ausgesprochen.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich jedoch wesentlich von dem erwähnten Sachverhalt, der auch der Entscheidung des Senats in BVerwGE 10, 310 zugrunde lag.

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - VII C 73.67
    Daß beim Linienverkehr objektive Zulassungsvoraussetzungen nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstoßen, hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168) ausgesprochen.
  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 79.61

    Genehmigung für eine weitere Verkehrslinie durch Antrag eines Unternehmers i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - VII C 73.67
    Erst wenn sich bei der Prüfung dieser beiden Versagungsgründe ergibt, daß eine Lücke im Verkehrsangebot besteht, ist eine Ausgestaltung, die § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c PBefG vorsieht, notwendig, um die Lücke zu schließen (vgl. Urteil des Senats vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 79.61 - [Buchholz BVerwG 442.01, § 13 PBefG 1961 Nr. 91).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Dagegen liegt beispielsweise eine Umgestaltung vor, wenn die Änderung dazu führt, dass der Verkehr partiell den Charakter eines Fern- oder Mittelstreckenverkehrs verliert und stattdessen den eines Ortsnahverkehrs gewinnt (Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 64.67 - a.a.O.), eine dem allgemeinen Verkehr dienende Linie, wenn auch nur teilweise, in einen reinen Berufsverkehr umgewandelt wird oder es zu einer wesentlichen Änderung der Linienführung kommt (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG 7 C 73.67 - BVerwGE 31, 133 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 18 S. 41).
  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 4.20

    Nebenbestimmungen von Verwaltungsakten: Rechtsprechungsänderung zur isolierten

    Bei isolierter Anfechtung einer Nebenbestimmung wird der Verwaltungsakt im Übrigen bestandskräftig (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1968 - 7 C 73.67 - BVerwGE 31, 133 und Beschluss vom 18. Februar 1997 - 4 B 199.96 - Buchholz 406.401 § 8c BNatSchG Nr. 1 S. 2).
  • VG Sigmaringen, 23.08.2004 - 5 K 1126/04
    Nach der personenbeförderungsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.01.1996 - 1 M 1/96 -, NVwZ-RR 1997, 139 auf der Grundlage von BVerwG, Urteil vom 25.10.1968 - VII C 90.66 -, BVerwGE 30, 347 [BVerwG 25.10.1968 - BVerwG VII C 90.66] ; Urteil vom 06.12.1968 - VII C 73.67 -, BVerwGE 31, 133 [BVerwG 06.12.1968 - VII C 73.67] ; Urteil vom 16.07.1980 - 7 C 25.78 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25; ferner: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.02.2000 - 7 A 11343/99 -, ZfSch 2000, 273) und Literatur (Fromm/Frey/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 3. Aufl., § 20 PBefG RdNr. 5; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, § 20 PBefG, Anm. 3a) kann ein Konkurrent die einem Mitbewerber erteilte einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG nur dann anfechten, wenn durch diese Erlaubnis Linienverkehr gestattet wird, den der Konkurrent bislang als vorhandenes Unternehmen im Sinne von § 13 PBefG bedient hat oder für den er über eine unanfechtbare Genehmigung nach § 15 PBefG verfügt.

    Demgemäß kann auch der auf Grund einer einstweiligen Erlaubnis zum Linienverkehr zugelassene Unternehmer nicht die Rechtsstellung eines vorhandenen Unternehmers haben und hat infolge dessen auch keine Klagebefugnis gegen die einem anderen Unternehmer erteilte Genehmigung (vgl. BVerwGE 31, 133 [BVerwG 06.12.1968 - VII C 73.67] ).

    Zum einen ergibt sich daraus, dass der Unternehmer, dem die einstweilige Erlaubnis zum Linienverkehr zunächst erteilt worden ist, hierdurch nicht in die Rechtsstellung eines vorhandenen Unternehmers einrückt ( BVerwGE 31, 133 [BVerwG 06.12.1968 - VII C 73.67] ).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2007 - 3 S 2675/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines

    Sie dient dazu, bei Vorliegen eines öffentlichen Verkehrsinteresses in Fällen, in denen eine rechtzeitige oder - wie vorliegend - vollziehbare Entscheidung über eine Liniengenehmigung nach § 15 PBefG (noch) nicht vorliegt, die Befriedigung des Verkehrsinteresses zumindest für eine Übergangszeit sicherzustellen, ohne dass der Begünstigte hierdurch seine Rechtsposition im Genehmigungsverfahren verbessert, insbesondere erlangt er durch die Erteilung einer einsteiligen Erlaubnis keine Rechtsposition, die der eines vorhandenen Unternehmers entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1968 - VII C 73.67 -, BVerwGE 31, 133).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 9 S 1431/17

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Abs 1 S 1 PBefG -

    Sie dient dazu, bei Vorliegen eines öffentlichen Verkehrsinteresses in Fällen, in denen eine rechtzeitige oder vollziehbare Entscheidung über eine Liniengenehmigung nach § 15 PBefG (noch) nicht vorliegt, die Befriedigung des Verkehrsinteresses zumindest für eine Übergangszeit sicherzustellen, ohne dass der Begünstigte hierdurch seine Rechtsposition im Genehmigungsverfahren verbessert, insbesondere erlangt er durch die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis keine Rechtsposition, die der eines vorhandenen Unternehmers entspricht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007 - 3 S 2675/06 -, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 06.12.1968 - VII C 73.67 -, BVerwGE 31, 133).
  • VG Sigmaringen, 28.09.2006 - 5 K 1315/06

    Einstweilige Erlaubnis für den Weiterbetrieb des Schülerverkehrs

    Aber selbst wenn zugunsten der Antragstellerin eine Genehmigungsfiktion eingetreten wäre (wovon die Kammer aus den o.g. Gründen nicht ausgeht), würde ihrer Berücksichtigung als vorhandener Unternehmer immer noch entgegenstehen, dass eine etwaige fiktive Genehmigung noch nicht unanfechtbar wäre (zu diesem Erfordernis vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1968 - VII C 73.67 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2004 - 5 K 1417/04
    In einem solchen Falle hat der Genehmigungsinhaber noch keine gesicherte Rechtsposition erworben, weil die aufschiebende Wirkung des Drittwiderspruchs und einer sich gegebenenfalls anschließenden Anfechtungsklage und die Ungewissheit, ob der Genehmigungsbescheid Bestand haben wird, es verbieten, die Beigeladene bereits als Inhaber eigener Rechte anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.12.1968 - VII C 73.67 - BVerwGE 31, 133).
  • BVerwG, 08.09.1972 - VII C 6.71

    Genehmigungspflichtiger Berufsverkehr - Auslegung des Begriffs der Wohnung in §

    Das hat der Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen (BVerwGE 30, 352 [353, 354], BVerwGE 31, 133 [die hier maßgebende Stelle ist abgedruckt in Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 18] und BVerwGE 31, 184, [188, 189]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.1996 - 1 M 1/96

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Personenbeförderungserlaubnis durch einen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.690

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Ein vorhandener Verkehr ist nur ein solcher, der mit einer bestandskräftigen (oder nur vom Genehmigungsinhaber angefochtenen), endgültigen Genehmigung bedient wird (BVerwG vom 6.12.1968, BVerwGE 31, 133 [BVerwG 06.12.1968 - VII C 73.67] ; vom 13.5.1960, BVerwGE 10, 310 [BVerwG 13.05.1960 - BVerwG VII C 14/59] ; VG Ansbach vom 28.6.2004, An 10 K 02.1011, juris; Heinze, a.a.O., Anm. 11 Nr. 2a aa zu § 13).
  • VG Ansbach, 28.06.2004 - AN 10 K 02.1011

    Ausgestaltungsrecht; Ausgestaltungsrecht in entsprechender Anwendung;

  • VG Neustadt, 12.08.2009 - 1 K 836/09

    Klagebefugnis im Personenbeförderungsrecht; keine Anwendung des

  • VG Sigmaringen, 29.11.2017 - 3 K 10272/17

    Erteilung einstweiliger Erlaubnisse im Linienverkehrsverfahren; Verhältnis zur

  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 B 103.86

    Genehmigung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen - Übergang von einem

  • BVerwG, 20.02.1969 - VII B 35.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verkehrsmäßige Erschließung

  • VG Münster, 10.08.2007 - 10 K 1490/06

    Anspruch des Konkurrenten auf Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung;

  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.689

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.688

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

  • VG Sigmaringen, 23.02.2005 - 5 K 910/04

    Vergabe einer Linienverkehrsgenehmigung

  • BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73

    Genehmigung von Haltestellen für den Berufsverkehr - Berücksichtigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht