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   BFH, 10.07.1997 - VII E 13/97   

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https://dejure.org/1997,8120
BFH, 10.07.1997 - VII E 13/97 (https://dejure.org/1997,8120)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1997 - VII E 13/97 (https://dejure.org/1997,8120)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - VII E 13/97 (https://dejure.org/1997,8120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Einwands der Aufrechnung gegen eine Gerichtskostenforderung im Erinnerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 15.11.2007 - IX E 11/07

    Einwendungen gegen den Kostenansatz oder die Zahlungspflicht nicht im

    Diese Formulierung ist nicht eng zu verstehen und betrifft nicht nur die klassischen Erlöschensgründe (wie z.B. Zahlung, Verjährung, Aufrechnung; vgl. etwa BFH-Beschluss vom 10. Juli 1997 VII E 13/97, BFH/NV 1998, 76).
  • BFH, 25.02.2003 - VII K 1/03

    Erinnerung; Einwendungen gegen Gerichtskostenforderung

    Diese Formulierung in § 8 Abs. 1 Satz 1 JBeitrO ist nicht eng zu verstehen und betrifft nicht nur die klassischen Erlöschensgründe (wie z.B. Zahlung, Verjährung, Aufrechnung; vgl. etwa BFH-Beschluss vom 10. Juli 1997 VII E 13/97, BFH/NV 1998, 76).
  • BFH, 06.12.2001 - VII B 140/99

    Gegenvorstellung - Kostenpflicht nach § 137 FGO - Prozeßkostenhilfe - Aussicht

    Soweit der Kläger im Schriftsatz vom 29. Oktober 2001 die Aufrechnung gegen die Gerichtskostenforderung aus den bezeichneten Beschlüssen des Senats erklärt, ist dies nach der Rechtsprechung des Senats als Erinnerung des Kostenschuldners anzusehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1997 VII E 13/97, BFH/NV 1998, 76, und vom 29. Juli 1997 VII E 7/97, BFH/NV 1998, 618).
  • BFH, 06.12.2001 - VII R 40/99
    Soweit der Kläger im Schriftsatz vom 29. Oktober 2001 die Aufrechnung gegen die Gerichtskostenforderung aus den bezeichneten Beschlüssen des Senats erklärt, ist dies nach der Rechtsprechung des Senats als Erinnerung des Kostenschuldners anzusehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1997 VII E 13/97, BFH/NV 1998, 76, und vom 29. Juli 1997 VII E 7/97, BFH/NV 1998, 618).
  • BFH, 19.12.2001 - III B 143/01

    Investitionszulage - Verbleib von Wirtschaftsgütern - Wirtschaftsgut - Beschwerde

    Daher ist die Beschwerde bei sog. isolierten Kostenentscheidungen nach Erledigung der Hauptsache ausgeschlossen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juli 1997 VIII B 79/96, BFH/NV 1998, 76, m.w.N.).
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