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   BVerwG, 13.02.1976 - VII P 24.75   

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BVerwG, 13.02.1976 - VII P 24.75 (https://dejure.org/1976,1270)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1976 - VII P 24.75 (https://dejure.org/1976,1270)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1976 - VII P 24.75 (https://dejure.org/1976,1270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Die für den Angestellten wirksamen Rechtsschutzfunktion der Tarifautomatik - Definition der 'Höhergruppierung' im Katalog der Mitbestimmungsfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 24.75
    Die Mitbestimmung besteht deshalb auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen als eine zusätzliche Kontrolle der Richtigkeit und begründet die vom Personalvertretungsgesetz angestrebte Mitverantwortung (so auch Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 9. Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 - [AP Nr. 4 zu § 63 BetrVG]; vgl. dazu auch Bötticher, Grundsätzliches zur Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats bei Umgruppierungen von Arbeitnehmern in Rd.A. 1969, 194 [197]).

    Das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 9. Oktober 1970 - a.a.O. -) weist mit Recht darauf hin, daß die Einstufung eines Angestellten auch im Wege der Höhergruppierung eine Maßnahme ist, bei der der Dienststelle ein mehr oder minder großer Spielraum zusteht.

    Der einzelne Bedienstete dagegen kann, wenn auf Grund der Entscheidung der Einigungsstelle eine in Aussicht genommene günstige Maßnahme - wie etwa eine korrigierende Höhergruppierung - unterbleibt, seine Rechte gerichtlich geltend machen und - wie im vorliegenden Fall - als Angestellter seinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer höheren Vergütung vor den Arbeitsgerichten durchsetzen, ohne daß ihm dort die Versagung der Zustimmung des Personalrats oder ein die Höhergruppierung ablehnender Beschluß der Einigungsstelle entgegengehalten werden kann (vgl. BAG Beschluß vom 9. Oktober 1970 - a.a.O. - Distel, Der Spruch der Einigungsstelle in PersV 1968, 125 [128 rechte Spalte]; Fischer-Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Komm. 1974, § 71 Rz. 25; Grabendorff-Windscheid-Ilbertz, Bundespersonalvertretungsgesetz, 3. Aufl. 1975, § 71 Rz. 30; Engelhard-Ballerstedt Personalvertretungsgesetz für das Land Niedersachsen und Wahlordnungen, 3. Aufl. 1973, §§ 72, 73 Rz. 14 c).

    Mit Recht hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 9. Oktober 1970 (a.a.O. S. 377) ausgeführt, daß eine Befugnis, Rechtsansprüche einzelner Bediensteter geltend zu machen, ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden müßte.

    Das ist, worauf das Bundesarbeitsgericht mit Recht hinweist (Beschluß vom 9. Oktober 1970 - a.a.O. Bl. 377), unvereinbar mit einem Verfahren, in dem es letzten Endes um die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen geht, die nicht in einem Zusammenhang mit den Aufgaben des Personalrates stehen.

  • BVerwG, 17.04.1970 - VII P 8.69

    Wesentliches Merkmal der Rückgruppierung einer Lohngruppe - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 24.75
    Das wird besonders dadurch verdeutlicht, daß die korrigierende Herabgruppierung dieser Automatik entbehrt und nur durch übereinstimmende Änderung des Arbeitsvertrages oder durch Änderungskündigung herbeigeführt werden kann (Beschluß des Senats vom 17. April 1970 - BVerwG VII P 8.69 - [BVerwGE 35, 164 = ZBR 1970, 269 = PersV 1970, 277]).

    Das muß auch für den Begriff der "Höhergruppierung" gelten, bei der es der Senat schon im Beschluß vom 17. April 1970 (a.a.O. S. 167) auf die - auch bei der korrigierenden Höhergruppierung gegebene - nachhaltige Verbesserung des Arbeitsverhältnisses abgestellt hat.

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung schon unter der Geltung des Personalvertretungsgesetzes 1955 ausgeführt, daß auch die Änderung der Vergütungsgruppe, die sich lediglich als Korrektur einer unrichtigen Einstufung darstellt, der Beteiligung des Personalrats unterliegt (Beschluß vom 17. April 1970 - a.a.O. S. 166 -).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 24.75
    Daß die Einigungsstellen in personellen Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter verbindlich entscheiden können, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] ).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 24.75
    Keine (Parallelsache zu BVerwG VII P 4.75).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 24.75
    Zwar hat nach dem grundlegenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1954 - 2 AZR 31/53 - (BAGE 1, 85 = AP Nr. 1 zu § 3 TO.A) der Angestellte einen sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag ergebenden Anspruch, nach der seiner Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe bezahlt zu werden, ohne daß es einer entsprechenden Eingruppierung durch den Arbeitgeber bedarf (vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - [PersV 1975, 471 [472]]).
  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 24.75
    Zwar hat nach dem grundlegenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1954 - 2 AZR 31/53 - (BAGE 1, 85 = AP Nr. 1 zu § 3 TO.A) der Angestellte einen sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag ergebenden Anspruch, nach der seiner Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe bezahlt zu werden, ohne daß es einer entsprechenden Eingruppierung durch den Arbeitgeber bedarf (vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - [PersV 1975, 471 [472]]).
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61

    Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 24.75
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung wiederholt betont, daß bei den aus dem öffentlichen Dienstrecht entnommenen Begriffen ihr personalvertretungsrechtlicher Gehalt ermittelt werden muß (so z.B. für den Begriff der "Abordnung" Beschluß vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII P 7.61 - [BVerwGE 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61] ] und zum Begriff der "Beförderung" Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG VII P 12.65 - [PersV 1967, 275]).
  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 12.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 24.75
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung wiederholt betont, daß bei den aus dem öffentlichen Dienstrecht entnommenen Begriffen ihr personalvertretungsrechtlicher Gehalt ermittelt werden muß (so z.B. für den Begriff der "Abordnung" Beschluß vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII P 7.61 - [BVerwGE 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61] ] und zum Begriff der "Beförderung" Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG VII P 12.65 - [PersV 1967, 275]).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    es sich um die Korrektur einer bislang nach der ausgeübten Tätigkeit zu niedrigen Eingruppierung handelt (Beschlüsse des Senats vom 13. Februar 1976 - BVerwG VII P 4.75 - Buchholz 238.34 § 81 HmbPersVG Nr. 1 = ZBR 1976, 228 - und - BVerwG VII P 24.75 -, Buchholz 238.33 § 58 BremPersVG Nr. 1),.
  • VG Bremen, 31.01.2008 - P K 283/07

    Mitbestimmung bei Bewilligung von Altersteilzeit und Teilzeitbeschäftigung

    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 13.02.1976 (VII P 24.75 in Buchholz 238.33 § 58 BremPersVG Nr. 1) zur Frage der Mitbestimmung bei der korrigierenden Höhergruppierung Folgendes ausgeführt:.

    Im vergleichbaren Fall der Höhergruppierungen hat das Bundesverwaltungsgericht in dem erwähnten Beschluss vom 13.02.1976 (VII P 24.75 a. a. O.) hierzu ausgeführt:.

  • VG Bremen, 09.11.2006 - P K 315/06

    Mitbestimmung des Personalrats bei korrigierender Höhergruppierung und

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem zum Bremischen Personalvertretungsgesetz ergangenen Beschluss vom 13.02.1976 (VII P 24.75 in Buchholz 238.33 § 58 BremPersVG Nr. 1) Folgendes ausgeführt:.

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht zur Mitbestimmung bei korrigierender Höhergruppierung ausführt, dass die Dienststelle die Mitbestimmung dort stets mit der Behauptung unterlaufen könne, die beabsichtigte Höhergruppierung diene lediglich einer Korrektur (BVerwG, Beschluss v. 13.02.1976, a. a. O.), so gilt das in gleicher Weise für eine durch die Dienststelle nicht näher belegte Behauptung, auf eine unbefristete Übernahme eines befristet Beschäftigten bestehe ein arbeitsrechtlicher Anspruch.

  • OVG Bremen, 03.02.2009 - P A 496/08

    Beamter auf Lebenszeit; Beurteilung; Ernennung; Mitbestimmung; Personalrat;

    Auch in diesen Fällen besteht das Mitbestimmungsrecht als eine zusätzliche Kontrolle der Richtigkeit der Entscheidung der Dienststelle (vgl. für den entsprechenden Vorbehalt einer tariflichen Regelung bei der korrigierenden Höhergruppierung: BVerwG, Beschl. v. 13.02.1976 - VII P 24.75 - , LS in Buchholz 238.33 § 58 BremPersVG Nr. 1, vollständig in juris).
  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 9.81

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Entscheidung über ein Urlaubsgesuch -

    Daß er sich allerdings dabei nicht zum Sachwalter eines einzelnen Bediensteten machen darf, der selbst über Möglichkeiten verfügt, seine Rechte und Interessen wirksam durchzusetzen, hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 24.75 - (Buchholz 238.33 § 58 BremPersVG Nr. 1 - nur Leitsätze mit Verweisung auf gleichlautende Entscheidung) bereits ausgesprochen.
  • OVG Bremen, 13.10.2009 - P A 63/07

    Initiativrecht des Personalrats bei Höhergruppierungen

    Er verkennt, wie schon das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 13.02.1976 (VII P 4.75 - BVerwGE 50, 186 ; VII P 24.75 - Buchholz 238.33 § 58 BremPersVG Nr. 1) ausgeführt hat, Sinn und Zweck des Mitbestimmungsverfahrens: Die Mitbestimmung bei Höhergruppierungen ermöglicht es der Personalvertretung, auf die Wahrung des Tarifgefüges in der Dienststelle zu achten und damit auch zur Wahrung des Friedens in der Dienststelle beizutragen.
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 9.75

    Vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden

    es sich um die Korrektur einer bislang nach der ausgeübten Tätigkeit zu niedrigen Eingruppierung handelt (Beschlüsse des Senats vom 13. Februar 1976 - BVerwG VII P 4.75 - Buchholz 238.34 § 81 HmbPersVG Nr. 1 = ZBR 1976, 228 - und - BVerwG VII P 24.75 -, Buchholz 238.33 § 58 BremPersVG Nr. 1),.
  • VG Saarlouis, 25.09.2009 - 9 K 432/09

    Einstellung eines Arbeitnehmers ungeachtet des entgegenstehenden Beschlusses der

    dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 13.02.1976, VII P 24.75, juris Rdn. 45; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2007, 1 A 4523/05.PVL, PersV 2007, 481, bzw. bei juris, Rdn. 33; zur Problematik vgl. weiter: Wahlers, Hat der Beschluss des BVerfG zum schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz zu einer "planwidrigen Lücke" in § 66 Abs. 7 Satz 4 NWPersVG geführt ?, PersV 2003, 18 ff.; von Roetteken, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht in 2002/2003, PersR 2003, 331; Zeitz, Die Kompetenz der Einigungsstelle in personellen Angelegenheiten, PersV 2007, 474.
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