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   BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.67   

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https://dejure.org/1969,1451
BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.67 (https://dejure.org/1969,1451)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1969 - VII P 7.67 (https://dejure.org/1969,1451)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1969 - VII P 7.67 (https://dejure.org/1969,1451)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII P 10.64

    Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines Fachsenats für

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.67
    Die Rechtsbeschwerde nahmen sie zurück, als das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 5. Februar 1965 (BVerwGE 20, 246) entschieden hatte, die Bestellung des Wahlverstandes durch den Personalrat sei eine gemeinsame Angelegenheit.

    Die fehlerhafte Bestellung des Wahlvorstandes ist ein die Anfechtung rechtfertigender Verstoß gegen wesentliche Vorschriften des Wahl Verfahrens (BVerwGE 9, 357; 20, 246) [BVerwG 05.02.1965 - VII C 165/64].

  • BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58

    Überprüfung der Gültigkeit der Wahl eines Personalrats - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.67
    Die fehlerhafte Bestellung des Wahlvorstandes ist ein die Anfechtung rechtfertigender Verstoß gegen wesentliche Vorschriften des Wahl Verfahrens (BVerwGE 9, 357; 20, 246) [BVerwG 05.02.1965 - VII C 165/64].
  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 165.64

    Anforderungen an die Einberufung zum Wehrdienst - Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.67
    Die fehlerhafte Bestellung des Wahlvorstandes ist ein die Anfechtung rechtfertigender Verstoß gegen wesentliche Vorschriften des Wahl Verfahrens (BVerwGE 9, 357; 20, 246) [BVerwG 05.02.1965 - VII C 165/64].
  • BVerwG, 06.03.1959 - VII P 5.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.67
    Die Dienststelle hat, wie der Senat in mehreren Entscheidungen ausgesprochen hat, die außergerichtlichen Kosten eines Beschlußverfahrens zu tragen, wenn dieses Verfahren in Ausübung der Tätigkeit des Personalrats eingeleitet wurde und seine Einleitung auch geboten war (BVerwGE 8, 202).
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII P 1.63

    Kostentragungspflicht der Dienststelle für die einer Gewerkschaft aus der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.67
    Der Verwaltungsgerichtshof verneint zwar in Übereinstimmung mit BVerwGE 16, 15 eine Kostentragungspflicht der Dienststelle für die einem Beteiligten im Wahlanfechtungsverfahren entstandenen Anwaltskosten.
  • BAG, 07.07.1999 - 7 ABR 4/98

    Wahlanfechtungskosten - Kostentragungspflicht der Dienststelle

    Die Beschlüsse vom 22. März 1963 (BVerwGE 16, 15) und vom 13. Juni 1969 (- VII P 7.67 - Die PersV 1970, 64) betrafen die Kostentragungspflicht der Dienststelle nach § 44 PersVG hinsichtlich der Kosten der Personalvertretung.
  • OVG Bremen, 13.12.1983 - PV-B 8/83

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten von der Leitung einer Volkshochschule;

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