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   BFH, 12.02.1974 - VII R 11/71   

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BFH, 12.02.1974 - VII R 11/71 (https://dejure.org/1974,11078)
BFH, Entscheidung vom 12.02.1974 - VII R 11/71 (https://dejure.org/1974,11078)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 1974 - VII R 11/71 (https://dejure.org/1974,11078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 112, 93
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 24.01.2006 - VII R 5/05

    Einfuhrabgaben; Stichprobe

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Beschaffenheit des Zollguts ermittelt wird, im pflichtgemäßen Ermessen der Zollbehörde liegt und dass es regelmäßig einer pflichtgemäßen Ermessensausübung entspricht, wenn sich die Zollbehörde in Fällen, in denen die Ware als einheitlich beschaffen angemeldet wird, auf die Beschau von Stichproben beschränkt; die gesetzliche Fiktion, dass der nicht geprüfte Teil der Ware dem geprüften Teil entspricht, setzt in diesen Fällen grundsätzlich nicht voraus, dass es sich bei den entnommenen und geprüften Proben um Durchschnittsproben der angemeldeten Waren handelt (Senatsurteile vom 21. März 1972 VII R 54/69, BFHE 105, 536; vom 12. Februar 1974 VII R 11/71, BFHE 112, 93; vom 13. Februar 1979 VII R 84/75, BFHE 127, 450; vom 12. Juni 1979 VII R 32/74, BFHE 128, 284; vom 24. Juli 1979 VII R 4/78, BFHE 128, 434; vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98, BFH/NV 2000, 763; ebenso Lichtenberg in Dorsch, Zollrecht, Art. 70 ZK Rz. 2; Schwarz in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, 3. Aufl., Art. 70 ZK Rz. 7; Witte/Henke, Zollkodex, 3. Aufl., Art. 70 Rz. 2).

    Die Zollbehörde kann dann von einer einheitlichen Beschaffenheit der Ware ausgehen und kann --ebenso wie nach der früheren Rechtslage unter der Geltung des ZG-- ihr weiteres Verwaltungshandeln und die in ihrem Ermessen stehende Entscheidung über den Umfang der Probenziehung danach ausrichten und sich darauf beschränken, eine Stichprobe zu entnehmen, die ausreicht, um die erforderliche Beschaffenheitsuntersuchung durchzuführen (vgl. Lichtenberg in Dorsch, a.a.O., Art. 68, 69 ZK Rz. 3; Senatsurteile in BFHE 112, 93, und in BFHE 127, 450).

    Zum einen schließt der in Art. 68 Buchst. b ZK zum Ausdruck kommende Wille des Gemeinschaftsgesetzgebers, die Entscheidung über den Umfang der Zollbeschau der Zollbehörde zu überlassen, die Möglichkeit aus, diese Entscheidungsbefugnis durch die Rechtsprechung besonderen zusätzlichen Regeln zu unterwerfen (Senatsurteil in BFHE 112, 93).

    Das von der Klägerin vorgelegte Gutachten des X-Instituts ist nicht geeignet, das Untersuchungsergebnis der ZPLA in Zweifel zu ziehen, weil nur die von der Zollstelle im Rahmen der Zollbeschau gemäß Art. 68 Buchst. b ZK entnommenen und untersuchten, nicht aber die vom Zollanmelder entnommenen Proben Grundlage der Feststellung der Warenbeschaffenheit sein können (vgl. Senatsurteile in BFHE 105, 536, und in BFHE 112, 93).

  • BFH, 24.01.2006 - VII R 40/04

    Einfuhrabgaben: Umfang der Warenbeschau

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Beschaffenheit des Zollguts ermittelt wird, im pflichtgemäßen Ermessen der Zollbehörde liegt und dass es regelmäßig einer pflichtgemäßen Ermessensausübung entspricht, wenn sich die Zollbehörde in Fällen, in denen die Ware als einheitlich beschaffen angemeldet wird, auf die Beschau von Stichproben beschränkt; die gesetzliche Fiktion, dass der nicht geprüfte Teil der Ware dem geprüften Teil entspricht, setzt in diesen Fällen grundsätzlich nicht voraus, dass es sich bei den entnommenen und geprüften Proben um Durchschnittsproben der angemeldeten Waren handelt (Senatsurteile vom 21. März 1972 VII R 54/69, BFHE 105, 536; vom 12. Februar 1974 VII R 11/71, BFHE 112, 93; vom 13. Februar 1979 VII R 84/75, BFHE 127, 450; vom 12. Juni 1979 VII R 32/74, BFHE 128, 284; vom 24. Juli 1979 VII R 4/78, BFHE 128, 434; vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98, BFH/NV 2000, 763; ebenso Lichtenberg in Dorsch, Zollrecht, Art. 70 ZK Rz. 2; Schwarz in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, 3. Aufl., Art. 70 ZK Rz. 7; Witte/Henke, Zollkodex, 3. Aufl., Art. 70 Rz. 2).

    Die Zollbehörde kann dann von einer einheitlichen Beschaffenheit der Ware ausgehen und kann --ebenso wie nach der früheren Rechtslage unter der Geltung des ZG-- ihr weiteres Verwaltungshandeln und die in ihrem Ermessen stehende Entscheidung über den Umfang der Probenziehung danach ausrichten und sich darauf beschränken, eine Stichprobe zu entnehmen, die ausreicht, um die erforderliche Beschaffenheitsuntersuchung durchzuführen (vgl. Lichtenberg in Dorsch, a.a.O., Art. 68, 69 ZK Rz. 3; Senatsurteile in BFHE 112, 93, und in BFHE 127, 450).

    Zum einen schließt der in Art. 68 Buchst. b ZK zum Ausdruck kommende Wille des Gemeinschaftsgesetzgebers, die Entscheidung über den Umfang der Zollbeschau der Zollbehörde zu überlassen, die Möglichkeit aus, diese Entscheidungsbefugnis durch die Rechtsprechung besonderen zusätzlichen Regeln zu unterwerfen (Senatsurteil in BFHE 112, 93).

  • BGH, 24.06.1987 - 3 StR 152/87

    Falsche Zollanmeldung - Handeln in Kenntnis der Unrichtigkeit der Deklaration -

    Mit der Vorschrift des § 17 Abs. 1 Satz 2 ZG soll aus Erleichterungsgründen abgabenrechtlich zunächst der Einwand abgeschnitten werden, der nicht geprüfte Teil der Ware sei von anderer zollrechtlich günstigerer Beschaffenheit, wobei für die Geltung der Vermutung auch Probeuntersuchungen ausreichen, die nur einen minimalen Teil der Ware betreffen (BFHE 112, 93: 2 Dosen von 36.000).

    Nur dann, wenn den Zollbeteiligten der Nachweis gelingt, daß der nicht geprüfte Teil der Ware anders beschaffen ist als die geprüfte Probe, wobei auch das Ergebnis von Rückstellproben, falls dieses eine andere Beschaffenheit ergibt, von Bedeutung sein kann, ist die Vermutung als widerlegt anzusehen (vgl. BFHE 112, 93; 93, 257; ständige Rechtsprechung des BFH).

  • FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 496/98

    Ausfuhrerstattung gefrorenes Rindfleisch

    Da die Klägerin in ihrer Ausfuhranmeldung nicht angegeben hat, dass die Ware in sich unterschiedlich beschaffen sei, findet die Beschaffenheitsvermutung des Art. 70 Abs. 1 Unterabs. 1 ZK auf der Grundlage des Ergebnisses der Teilbeschau der Stichprobe Anwendung (vgl. BFH, Urteil v. 12.2.1974 VII R 11/71, BFHE 112 S. 93, 97; Urt. v. 12.6.1979 VII R 32/74, BFHE 128 S. 284, 286 f.; Urt. v. 24.7.1979 VII R 4/78, BFHE 128 S. 434, 438; FG Düsseldorf, Beschluss v. 26.3.1996 4 V 1954/95 A (Z), ZfZ 1996 S. 312).

    Selbst wenn ihre Behauptung zuträfe, dass der kroatische Veterinär und der Produktionsmeister des kroatischen Importeurs die Ware bei ihrer Ankunft in Kroatien untersucht und dabei einzeln verpackte Teilstücke festgestellt hätten, blieben gleichwohl allein die im Rahmen der Zollbeschau entnommenen Proben Grundlage für die Feststellung der Beschaffenheit der Ware, da das Gesetz es nicht vorsieht, dass auch der Zollbeteiligte oder eine andere dritte Person Proben entnimmt und sie auf ihre Beschaffenheit untersucht bzw. untersuchen lässt (vgl. BFH, Urteil v. 21.3.1972, VII R 54/69, BFHE 105 S. 536, 539; Urteil v. 12.2.1974, BFHE 112 S. 93, 97).

  • BFH, 23.06.2009 - VII R 41/07

    Untersuchungsmethoden für die Bestimmung des Stärkegehalts von Tierfutter -

    Dass Probenuntersuchungen durch die Klägerin zu Stärkegehalten von weniger als 30 GHT geführt haben sollen, ist nicht geeignet, das Untersuchungsergebnis der ZPLA in Zweifel zu ziehen, weil nur die von der Zollstelle im Rahmen der Zollbeschau gemäß Art. 68 Buchst. b ZK entnommenen und untersuchten, nicht aber die vom Zollanmelder entnommenen Proben Grundlage der Feststellung der Warenbeschaffenheit sein können (vgl. Senatsurteile vom 21. März 1972 VII R 54/69, BFHE 105, 536; vom 12. Februar 1974 VII R 11/71, BFHE 112, 93).
  • BFH, 09.12.2002 - VII B 102/02

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Ausfuhrerstattung

    Danach ist es bei einer Stichprobe nicht notwendig, dass sie repräsentativ ist (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 12. Februar 1974 VII R 11/71, BFHE 112, 93).
  • FG Hamburg, 01.04.2003 - IV 294/01

    Ausfuhrerstattung:

    Daher findet die Beschaffenheitsvermutung des Art. 70 Abs. 1 Unterabs. 1 ZK auf der Grundlage des Ergebnisses der Teilbeschau einer einzigen - nicht notwendigerweise repräsentativen - Stichprobe Anwendung (vgl. BFH, Urt. v. 12.2.1974 VII R 11/71, BFHE 112 S. 93, 97; Urt. v. 12.6.1979 VII R 32/74, BFHE 128 S. 284, 286 f.; Urt. v. 24.7.1979 VII R 4/78, BFHE 128 S. 434, 438; FG Düsseldorf, Beschl. v. 26.3.1996 4 V 1954/95 A (Z), ZfZ 1996 S. 312).
  • FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 14/00

    Zulässigkeit der Teilbeschau, wenn nicht angegeben wird, dass die Waren in sich

    Da die Klägerin für beide Warenpositionen in der Ausfuhranmeldung angegeben hatte, dass sämtliche aufgeführten Schmelzkäsesorten bestimmte Fettgehalte nicht über- bzw. unterschritten, durfte das Zollamt annehmen, dass die Entnahme von jeweils einer Dose als Probe (sowie einer zusätzlichen Rückstellprobe) ausreichend war, um eine Überprüfung dieser Angaben zu ermöglichen (vgl. BFH, Urteil v. 12.2.1974, VII R 11/71, BFHE 112 S. 93, 97; Urteil v. 12.6.1979, VII R 32/74, BFHE 128 S. 284, 286 f.; Urteil v. 24.7.1979, VII R 4/78, BFHE 128 S. 434, 438; FG Düsseldorf, Beschluss v. 26.3.1996, 4 V 1954/95 A (Z), ZfZ 1996 S. 312).
  • FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 299/99

    Anforderungen für handelsübliche Qualität gefrorenen Fleisches

    Daher findet die Beschaffenheitsvermutung des Art. 70 Abs. 1 Unterabs. 1 ZK auf der Grundlage des Ergebnisses der Teilbeschau einer einzigen - nicht notwendigerweise repräsentativen - Stichprobe Anwendung (vgl. BFH, Urt. v. 12.2.1974 VII R 11/71, BFHE 112 S. 93, 97; Urt. v. 12.6.1979 VII R 32/74, BFHE 128 S. 284, 286 f.; Urt. v. 24.7.1979 VII R 4/78, BFHE 128 S. 434, 438; FG Düsseldorf, Beschl. v. 26.3.1996 4 V 1954/95 A (Z), ZfZ 1996 S. 312).
  • FG Hamburg, 22.06.2000 - IV 19/98

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

    Für die Beschaffenheitsvermutung des § 17 Abs. 1 Satz 2 ZG genügt ausdrücklich eine nur "stichprobenweise" Ermittlung; es wird nicht die Entnahme von so viel Proben verlangt, wie es zur Gewinnung eines für die gesamte Warenmenge repräsentativen Ergebnisses notwendig wäre (BFH, Urt. v. 12.2.1974 VII R 11/71, BFHE 112 S. 93, 96).
  • FG Hamburg, 27.10.2003 - IV 158/01

    Zollbeschau - Umfang einer repräsentativen Beschaffenheitsprobe bei Rindfleisch

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