Rechtsprechung
   BFH, 06.03.1997 - VII R 121/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8915
BFH, 06.03.1997 - VII R 121/96 (https://dejure.org/1997,8915)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1997 - VII R 121/96 (https://dejure.org/1997,8915)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1997 - VII R 121/96 (https://dejure.org/1997,8915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Zulassung durch das Finanzgericht oder aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.04.1995 - II B 7/95

    Zulassungsfreie Revision aufgrund der Versagung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 06.03.1997 - VII R 121/96
    Die Vesagung des rechtlichen Gehörs, auf die sich der Kläger beruft, ist zwar ein absoluter Revisionsgrund (§ 119 Nr. 3 FGO), nicht jedoch ein Verfahrensmangel, der die zulassungsfreie Revision eröffnet (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 25. April 1995 II B 7/95, BFH/NV 1995, 914).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 31/93

    Abweisung der Revision aus verschiedenen Gründen

    Auszug aus BFH, 06.03.1997 - VII R 121/96
    Die vom Kläger beantragte Akteneinsicht war nicht zu gewähren, weil das Rechtsmittel unzulässig und die Einsichtnahme in die Akten daher unter keinem Gesichtspunkt geeignet ist, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. z. B. BFH- Beschluß vom 21. Mai 1993 VIII R 31/93, BFH/NV 1994, 48 -- unter 2.).
  • BFH, 25.11.1999 - VII R 40/99

    Streitwertrevision; Erlöschen eines vollstreckbaren Anspruchs durch Tilgung

    Die vom Kläger ferner gerügte Verletzung des rechtlichen Gehörs ist zwar ein absoluter Revisionsgrund (§ 119 Nr. 3 FGO), aber kein Grund für eine zulassungsfreie Revision nach § 116 Abs. 1 FGO (ständige Rechtspr., vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 1997 VII R 121/96, BFH/NV 1997, 430).
  • BFH, 14.08.2000 - VII B 87/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen

    Die im Beschwerdeverfahren vor dem BFH vom Kläger beantragte Akteneinsicht (§ 78 Abs. 1 FGO) war nicht zu gewähren, denn bei einem --wie im Streitfall-- unzulässigen Rechtsmittel ist die Einsichtnahme in die dem Gericht vorliegenden Akten unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 6. März 1997 VII R 121/96, BFH/NV 1997, 430).
  • BFH, 27.07.1999 - VII B 342/98

    Verfahrensrügen: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Ablehnung einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats muß der Kläger substantiiert darlegen, wozu er sich nicht hat äußern können und was er bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902, und vom 6. März 1997 VII B 266/96, BFH/NV 1997, 430; ablehnend Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 14, m.w.N., und Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFHE 186, 102, BStBl II 1998, 676 für den Fall, daß der gerügte Mangel deshalb den gesamten Streitstoff erfaßt, weil z.B. der Rechtsmittelführer gar nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen konnte).
  • BFH, 11.01.2001 - V B 223/00

    Einlegung der Beschwerde - Ordnungsgemäße Vertretung - Akteneinsicht -

    Die von dem Beigeladenen beantragte Akteneinsicht war nicht zu gewähren, weil das Rechtsmittel unzulässig und die Einsichtnahme in die Akten daher unter keinem Gesichtspunkt geeignet ist, der Verwirklichung des Rechtsschutzes im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. März 1997 VII R 121/96, BFH/NV 1997, 430, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.1999 - VII B 304/98

    Überraschungsentscheidung; Ausschlussfrist

    Ferner hat er vorzutragen, inwieweit er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich das rechtliche Gehör vor dem FG zu verschaffen (Senatsbeschluß vom 6. März 1997 VII B 266/96, BFH/NV 1997, 430).
  • BFH, 26.01.1998 - VII B 215/97

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Denn wenn das FG nach alledem das Begehren der Antragstellerin als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckungsankündigung auffassen konnte und durfte, so brauchte es der Antragstellerin keine Akteneinsicht zu gewähren, weil dieses Begehren -- wie auch geschehen -- als unzulässig abzuweisen war, denn die Einsichtnahme in die Akten war unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 6. März 1997 VII R 121/96, BFH/NV 1997, 430, m. w. N.).
  • FG München, 16.05.2007 - 10 K 2628/06

    Anforderung an eine hinreichende Bezeichnung des Klagebegehrens; Wiedereinsetzung

    Ein weiteres Festhalten an der Klage würde in diesem Falle zu einer Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse führen (vgl. BFH-Beschluss vom 15.11.1996 III R 24/96, BFH/NV 1997, 430).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht