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   BFH, 04.07.1996 - VII R 13/96   

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https://dejure.org/1996,14673
BFH, 04.07.1996 - VII R 13/96 (https://dejure.org/1996,14673)
BFH, Entscheidung vom 04.07.1996 - VII R 13/96 (https://dejure.org/1996,14673)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - VII R 13/96 (https://dejure.org/1996,14673)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92

    Konkursverwalter - Offen ausgewiesene Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 13/96
    Auf die Revision des FA hin hob der Senat das Urteil des FG auf, weil ein Konkursverwalter die ihm nach § 34 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 AO 1977 obliegenden steuerlichen Pflichten schon dadurch verletze, daß er in Kenntnis des Fehlens vorhandener Mittel in dem von ihm verwalteten Vermögen einem anderen eine Rechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer erteile, ohne dazu berechtigt zu sein, und weil er für einen daraus dem Steuergläubiger entstehenden Schaden nicht nur anteilig, sondern uneingeschränkt hafte (Senatsurteil vom 21. Juni 1994 VII R 34/92, BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230).
  • BFH, 03.02.1993 - IV R 4/92

    Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen Anspruchs oder

    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 13/96
    Dabei muß es sich um einen eigenständigen Klagegrund oder solche Angriffs- und Verteidigungsmittel handeln, die den gesamten Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (vgl. Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschluß vom 3. Februar 1993 IV R 4/92, BFH/NV 1994, 42, m. w. N.).
  • BFH, 17.06.1994 - III R 58/93

    Voraussetzung einer zulassungsfreien Revision

    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 13/96
    Aus dem bloßen Übergehen etwaiger Beweisangebote oder -anträge des Klägers im Hinblick auf sein Verschulden im Rahmen der Haftung nach § 69 AO 1977 in der Urteilsbegründung kann der Kläger deshalb nicht herleiten, daß der angefochtenen Entscheidung die Gründe fehlen (vgl. auch BFH, Beschluß vom 17. Juni 1994 III R 58/93, BFH/NV 1995, 49).
  • BFH, 22.02.1999 - V B 133/98

    Billigkeitsmaßnahmen zu § 14 Abs. 3 UStG

    Die entsprechende Festsetzung ist bestandskräftig (in dieser Sache entschied der Bundesfinanzhof im ersten Rechtsgang durch Urteil vom 21. Juni 1994 VII R 34/92, BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230, und im zweiten Rechtsgang durch Beschluß vom 4. Juli 1996 VII R 13/96, BFH/NV 1997, 43).
  • BFH, 04.03.1997 - X R 123/96

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision

    Die Behauptung mangelhafter Urteilsbegründung oder fehlender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen der Beteiligten reicht ebensowenig aus wie Einwände gegen die Richtigkeit des Urteils oder die Ermessensausübung durch FA oder OFD (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 4. Juli 1996 VII R 13/96, BFH/NV 1997, 43).
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