Rechtsprechung
   BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5403
BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94 (https://dejure.org/1994,5403)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1994 - VII R 15/94 (https://dejure.org/1994,5403)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1994 - VII R 15/94 (https://dejure.org/1994,5403)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5403) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen - Tatbestandsmerkmal der Gefährdung von Mandanteninteressen - Verletzung der eigenen Steuererklärungspflichten - Gefährdung der Auftraggeberinteressen - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen liegt deshalb dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt, oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).

  • BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91

    Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Aus diesem pflichtwidrigen Verhalten in eigenen Steuerangelegenheiten sei zu folgern, daß er auch in Steuerangelegenheiten seiner Mandanten die Steuererklärungen nicht oder nicht fristgerecht erstelle, so daß diesen Vermögensschäden durch Schätzungen des Finanzamts (FA) erwachsen könnten, wie sie beim Kläger selbst eingetreten seien (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Urteil des Niedersächsischen FG vom 21. Februar 1990 IV 320/89, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1991, 217).

    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung zitierten Urteile des BFH (BFH/NV 1993, 624) und des Niedersächsischen FG (EFG 1991, 217) -- wie der Kläger vorträgt -- mit dem Streitfall nicht vergleichbar sein sollten.

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Eine lückenhafte rechtliche Begründung stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und BFH-Beschluß vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179).

  • FG Niedersachsen, 21.02.1990 - IV 320/89

    Steuerberatung; Widerruf der Bestellung als Steuerberater infolge

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Aus diesem pflichtwidrigen Verhalten in eigenen Steuerangelegenheiten sei zu folgern, daß er auch in Steuerangelegenheiten seiner Mandanten die Steuererklärungen nicht oder nicht fristgerecht erstelle, so daß diesen Vermögensschäden durch Schätzungen des Finanzamts (FA) erwachsen könnten, wie sie beim Kläger selbst eingetreten seien (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Urteil des Niedersächsischen FG vom 21. Februar 1990 IV 320/89, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1991, 217).

    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung zitierten Urteile des BFH (BFH/NV 1993, 624) und des Niedersächsischen FG (EFG 1991, 217) -- wie der Kläger vorträgt -- mit dem Streitfall nicht vergleichbar sein sollten.

  • BFH, 27.05.1988 - V B 82/86

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei bereits getroffener Entscheidung

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Eine lückenhafte rechtliche Begründung stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und BFH-Beschluß vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen (Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203) könne im Streitfall nicht ausgeschlossen werden.
  • BFH, 12.12.1991 - VII R 81/90

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater/Steuerbevollmächtigter bei Eröffnung

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Der Kläger hat sich erst mit der Revision auf die Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG berufen und Einwendungen gegen das Senatsurteil vom 12. November 1991 VII R 81/90 (BFHE 166, 304, BStBl II 1992, 309, 311, 312) erhoben, das allerdings nur zur Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 2 Nr. 5 StBerG Stellung genommen hat.
  • BFH, 19.01.1993 - VII R 121/92

    Unzureichende Begründung des Widerrufstatbestands

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40 m. w. N.).
  • BFH, 09.06.1988 - VI R 77/86

    Nichtigkeit der Anordnung einer Lohnsteuer-Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Eine lückenhafte rechtliche Begründung stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und BFH-Beschluß vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179).
  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe auch dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH- Beschlüsse vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, und vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638, m. w. N.).
  • BFH, 28.04.1993 - II R 123/91
  • BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04

    Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung

    Eine nur lückenhafte rechtliche Begründung stellt indes keinen solchen Verfahrensmangel dar (vgl. BFH-Entscheidungen vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241; vom 14. Dezember 1994 IV R 28/94, BFH/NV 1995, 797, sowie vom 24. Juli 1996 I R 74/95, BFHE 181, 410, BStBl II 1997, 132, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 74/95

    Grenzzone bei Grenzgängern

    Eine lückenhafte rechtliche Begründung - sollte sie vorliegen - stellt keinen Verfahrensmangel i. S. des § 119 Nr. 6 FGO dar (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241; vom 14. Dezember 1994 IV R 28/94, BFH/NV 1995, 797; vom 20. Februar 1995 II R 50/94, BFH/NV 1995, 812; vgl. z. B. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Rdnr. 24, m. w. N.).
  • BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96

    Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen prozessualen

    Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40, m. w. N., und vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241).

    Eine lückenhafte rechtliche Begründung hinsichtlich des Vorliegens einzelner Tatbestandsmerkmale stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179, und in BFH/NV 1995, 241).

  • BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99

    Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluss vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241, zu 2. a).
  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluss vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241, zu 2. a).
  • BFH, 15.03.2000 - VII R 60/99

    Fehlen von Entscheidungsgründen

    Dies ist dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1998 VII R 95/97, BFH/NV 1999, 332, und vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241).
  • BFH, 13.07.1995 - III R 187/94

    Mitwirkung des Berichterstatters und des Mitberichterstatters bei Beschluss

    Ein derartiger Verfahrensmangel liegt nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung zu überprüfen, weil das FG sie überhaupt nicht begründet hat oder weil es ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (Senatsbeschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; Beschluß des BFH vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht