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   BFH, 30.08.1988 - VII R 178/85   

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https://dejure.org/1988,5413
BFH, 30.08.1988 - VII R 178/85 (https://dejure.org/1988,5413)
BFH, Entscheidung vom 30.08.1988 - VII R 178/85 (https://dejure.org/1988,5413)
BFH, Entscheidung vom 30. August 1988 - VII R 178/85 (https://dejure.org/1988,5413)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.01.1982 - 64/81

    Corman / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus BFH, 30.08.1988 - VII R 178/85
    Ähnliches ist dem EuGH-Urteil vom 14. Januar 1982 Rs. 64/81 (EuGHE 1982, 13, 24) zu entnehmen.

    Soweit sich das HZA auf die Bekanntmachung von Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches bezieht, kann es damit schon deswegen nicht gehört werden, weil es sich dabei um eine nationale Bekanntmachung handelt; nationale Regelungen aber können zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht grundsätzlich nicht herangezogen werden (vgl. das zitierte Urteil in EuGHE 1982, 13, 24).

  • EuGH, 10.07.1986 - 222/85

    Hauptzollamt Osnabrück / Kleiderwerke Hela Lampe

    Auszug aus BFH, 30.08.1988 - VII R 178/85
    In seiner darauf antwortenden Vorabentscheidung vom 10. Juli 1986 Rs. 222/85 (EuGHE 1986, 2449, 2455) hat der EuGH diese Auffassung im Ergebnis dadurch bestätigt, daß er für seine Tarifierung die Verkehrsauffassung außer Betracht gelassen hat.
  • BFH, 24.04.1985 - VII R 24/81
    Auszug aus BFH, 30.08.1988 - VII R 178/85
    Im Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 24. April 1985 VII R 24/81 (BFHE 143, 481, 482) hat der Senat die Auffassung vertreten, daß bei der Auslegung des GZT der Verkehrsanschauung keine praktische Bedeutung zukomme wegen der Schwierigkeiten, diese für das Gebiet der Gemeinschaft festzustellen und zu entscheiden, was Geltung hat, wenn unterschiedliche Verkehrsauffassungen in der Gemeinschaft bestehen.
  • BFH, 02.09.1986 - VII K 13/85
    Auszug aus BFH, 30.08.1988 - VII R 178/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei der Auslegung des GZT die Verkehrsanschauung nur dann maßgebend, wenn sich Entsprechendes aus den Vorschriften des GZT selbst ergibt (vgl. Senatsurteil vom 2. September 1986 VII K 13/85, BFHE 147, 565, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats).
  • BFH, 16.03.1982 - VII R 20/80
    Auszug aus BFH, 30.08.1988 - VII R 178/85
    Dieser Filetbegriff, der in den Erläuterungen zum Zolltarif (ErlZT) seinen Niederschlag gefunden habe, entspreche auch den Verbrauchererwartungen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. März 1982 VII R 20/80, BFHE 135, 372).
  • BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00

    Tarifierung; Spielzeug

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei der Auslegung des GZT die Verkehrsanschauung nur dann maßgebend, wenn sich Entsprechendes aus den Vorschriften der KN selbst ergibt (vgl. Senatsurteile vom 2. September 1986 VII K 13/85, BFHE 147, 565, vom 30. August 1988 VII R 178/85, BFH/NV 1989, 333, und vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98 BFH/NV 2000, 763).

    Ein Fall, wie ihn der Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1989, 333 entschieden hat --keine Heranziehung späterer gegensätzlicher Erläuterungen--, ist nicht gegeben.

  • BFH, 04.11.2003 - VII R 58/02

    Tarifierung eines Vitamine und Mineralstoffe enthaltenden Präparats als

    Ein Fall, wie ihn der Senat in seinem Urteil vom 30. August 1988 VII R 178/85 (BFH/NV 1989, 333) entschieden hat --keine Heranziehung späterer gegensätzlicher Erläuterungen--, ist nicht gegeben.
  • FG Brandenburg, 09.08.2000 - 4 K 2416/99

    Tarifierung von Kunststofffiguren in Kinderüberraschungseiern

    Es kommt aber nicht auf die Verkehrsauffassung an (vgl. BFH Urteil vom 30. August 1988, VII R 178/85, ZfZ 1989, 15).

    Da es bei der Auslegung des Zolltarifs nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH nicht auf die Verkehrsauffassung ankommt (so ausdrücklich BFH, Urteil vom 30. August 1988, VII R 178/85, ZfZ 1989, 15) war der Beweisantrag ein Sachverständigengutachten über den Begriff Spielzeug einzuholen nicht stattzugeben.

  • BFH, 14.12.1999 - VII R 38/98

    Zolltarifsache; Beschaffenheitsvermutung nach § 17 Abs. 2 ZG

    Ein Fall, wie ihn der Senat in seinem Urteil vom 30. August 1988 VII R 178/85 (BFH/NV 1989, 333) entschieden hat --keine Heranziehung späterer gegensätzlicher Erläuterungen--, ist nicht gegeben.
  • FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 161/15

    Zollrecht - Tarifierung: Vorlageersuchen an den EuGH: Zur Einreihung von

    Auch Erläuterungen zur KN sind nur zu berücksichtigen, wenn sie im maßgeblichen Zeitpunkt - hier der Einfuhr der Instantnudelgerichte im Januar 2013 - schon in Kraft getreten sind (vgl. EuGH, Urt. v. 08.04.1976, Rs.106/75, ECLI:EU:C:1976:59, Rn. 4 - Merkur-Außenhandel; Urt. v. 09.08.1994, C-393/93, ECLI:EU:C:1994:258, Rn. 19 - Stanner; Urt. v. 22.05.2008, C-165/07, ECLI:EU:C:2008:302, Rn. 40 - Ecco; BFH, Urt. v. 30.08.1988, VII R 178/85, juris Rn. 12).
  • BFH, 01.03.2001 - VII R 90/99
    Ein Fall, wie ihn der Senat in seinem Urteil vom 30. August 1988 VII R 178/85 (BFH/NV 1989, 333) entschieden hat --keine Heranziehung späterer gegensätzlicher Erläuterungen--, ist nicht gegeben.
  • FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 118/15

    Zollrecht; Tarifierung: Zur Bestimmung des Stärkegehalts bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des Bundesfinanzhofs sind Erläuterungen zur KN nur zu berücksichtigen, wenn sie im maßgeblichen Zeitpunkt schon in Kraft getreten sind (EuGH, Urteil vom 08.04.1976, Merkur-Außenhandel, 106/75, Rn. 4; Urteil vom 09.08.1994, Stanner, C-393/93, Rn. 19; Urteil vom 22.05.2008, Ecco, C-165/07, Rn. 40; BFH, Urteil vom 30.08.1988, VII R 178/85, juris Rn. 12; FG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2017, 4 K 161/15, juris Rn. 54).
  • FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 163/16

    Zolltarif: Zur Einreihung von gefrorenen und leicht gesalzen Fischfilets -

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des BFH sind Erläuterungen zur KN nur zu berücksichtigen, wenn sie im maßgeblichen Zeitpunkt schon in Kraft getreten sind (EuGH, Urteil vom 08.04.1976, Merkur-Außenhandel, 106/75, Rn. 4; Urteil vom 09.08.1994, Stanner, C-393/93, Rn. 19; Urteil vom 22.05.2008, Ecco, C-165/07, Rn. 40; BFH, Urteil vom 30.08.1988, VII R 178/85, juris Rn. 12; FG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2017, 4 K 161/15, juris Rn. 54).
  • BFH, 24.06.1993 - VII R 95/92

    Zollrechtliche Bestimmung von Warengruppen

    Ein Fall, wie ihn der Senat in seinem Urteil vom 30. August 1988 VII R 178/85 (BFH/NV 1989, 333) entschieden hat - keine Heranziehung späterer gegensätzlicher Erläuterungen - ist nicht gegeben.
  • BFH, 10.09.1991 - VII K 35/90
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