Rechtsprechung
   BFH, 05.10.2004 - VII R 18/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2979
BFH, 05.10.2004 - VII R 18/03 (https://dejure.org/2004,2979)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2004 - VII R 18/03 (https://dejure.org/2004,2979)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - VII R 18/03 (https://dejure.org/2004,2979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AO 1977 § 171 Abs. 3a Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 171 Abs. 3a S. 1
    Haftung: keine Festsetzungsverjährung bei Aufhebung eines Haftungsbescheides während des Klageverfahrens unter gleichzeitigem Erlass eines neuen Haftungsbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung eines Haftungsbescheids unter gleichzeitigem Erlass eines neuen Haftungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung eines angefochtenen Haftungsbescheides während eines finanzgerichtlichen Verfahrens unter gleichzeitigem Erlass eines neuen Haftungsbescheides nach Ablauf der gesetzlichen Festsetzungsfrist; Rückwirkende Beseitigung der Fristablaufhemmung durch Aufhebung des ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 171 Abs 3a S 3, AO 1977 § 191 Abs 3, FGO § 100 Abs 1 S 1
    Auslegung; Kassation; Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 292
  • BB 2005, 818
  • BStBl II 2005, 323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.05.1990 - X R 147/87

    Festsetzungsfrist - Fristwahrung - Wirksamer Bescheid - Ablaufhemmung -

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 18/03
    Dieses Ergebnis steht nicht in einem nach § 11 Abs. 2 FGO bedeutsamen Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH, nach der mit der Aufhebung eines Bescheides auch seine Unanfechtbarkeit und damit der Verlust der ablaufhemmenden Wirkung unabhängig von den Gründen eintritt, die Anlass zu seiner Aufhebung waren (vgl. BFH-Urteile vom 16. Mai 1990 X R 147/87, BFHE 161, 398, BStBl II 1990, 942, und vom 6. Mai 1994 VI R 47/93, BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715).

    In dem der BFH-Entscheidung in BFHE 161, 398, BStBl II 1990, 942 zugrunde liegenden Fall ist ein neuer Zinsbescheid erst über zwei Monate nach Aufhebung des ursprünglichen Bescheides aufgrund der Sonderregelungen in § 239 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 174 Abs. 4 AO 1977 ergangen.

  • BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93

    Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 18/03
    Dieses Ergebnis steht nicht in einem nach § 11 Abs. 2 FGO bedeutsamen Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH, nach der mit der Aufhebung eines Bescheides auch seine Unanfechtbarkeit und damit der Verlust der ablaufhemmenden Wirkung unabhängig von den Gründen eintritt, die Anlass zu seiner Aufhebung waren (vgl. BFH-Urteile vom 16. Mai 1990 X R 147/87, BFHE 161, 398, BStBl II 1990, 942, und vom 6. Mai 1994 VI R 47/93, BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715).

    Auch dem mit Urteil des VI. Senats des BFH in BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715 entschiedenen Fall, das überdies zu § 171 Abs. 4, nicht zu § 171 Abs. 3a AO 1977 ergangen ist, lag eine vom Streitfall abweichende Fallgestaltung zugrunde.

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 77/03

    Haftung: Keine Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3a Satz 3a AO 1977

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 18/03
    In diesem Zusammenhang verweist der erkennende Senat auf seine Entscheidung vom heutigen Tage in der Rechtssache VII R 77/03 (zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 10.05.2002 - VII B 244/01

    Haftungsbescheid; Ablaufhemmung

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 18/03
    Die vom FA beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2002 VII B 244/01, BFH/NV 2002, 1125).
  • OVG Thüringen, 17.05.2023 - 4 KO 590/22

    Festsetzungsverjährung bei Rücknahme eines Beitragsbescheides und gleichzeitiger

    Ein auf einen angefochtenen Beitragsbescheid bezogener Rücknahmebescheid und ein Neufestsetzungsbescheid werden nur gleichzeitig und in Aufrechterhaltung der Hemmungswirkung eines Rechtsmittels erlassen, wenn diese beiden Regelungen (z.B. mittels eines sog. unechten Änderungsbescheides) im selben Schreiben zusammengefasst sind (vgl. Senatsbeschl. v. 9. November 2011 4 EO 39/11 und BFH, Urt. v. 5. Oktober 2004 VII R 18/03 ).(Rn.37).

    Denn dieser sog. 2. Änderungsbescheid vom 17. Januar 2012 wurde weder vor bzw. gleichzeitig mit dem Rücknahmebescheid vom 17. Januar 2012 erlassen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - 4 EO 39/11 - Rn. 53 ff. und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 2004 - VII R 18/03 - zu einem unechten Änderungsbescheid, mit dem gleichzeitig ein Bescheid konkludent aufgehoben und neu erlassen wird).

    Es handelt sich bei dem sog. 2. Änderungsbescheid vom 17. Januar 2012 gerade nicht um einen sog. ersetzenden unechten Änderungsbescheid, der sowohl die konkludente Rücknahme bzw. Aufhebung des in Bezug genommenen Bescheides als auch die gleichzeitige Neufestsetzung enthält (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - 4 EO 39/11 - juris Rn. 53 mit Hinweis auf BFH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - VII R 18/03 - juris, in dem ein zusammengefasstes Schreiben zu bewerten war; vgl. dazu die Abgrenzung in BFH, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - III R 31/18 - juris Rn. 21).

    Es ist zu klären, ob es mit dem Grundsatz der Belastungsgleichheit und Abgabengerechtigkeit vereinbar ist, die über die Verweisungsnorm des § 15 Nr. 4 b) bb) bis dd) ThürKAG als Landesrecht entsprechend zur Anwendung kommende Bestimmung des § 171 AO im landesrechtlichen Beitragsrecht so anzuwenden, dass die Annahme eines gleichzeitigen Erlasses von Rücknahmebescheid und Neufestsetzungsbescheides ausgeschlossen ist, wenn diese nicht in einem einheitlichen Schreiben zusammengefasst, sondern in zwei gesonderten Schreiben gleichen Datums verfasst sind (vgl. dazu BFH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - VII R 18/03 - betr. die Ersetzung eines Haftungsbescheides sowie BFH, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - III R 31/18 - betreffend die Aufhebung eines Aufhebungsbescheides im Kindergeldrecht).

  • BFH, 16.12.2008 - I R 29/08

    Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des

    Die für Haftungsbescheide geltende Regelungslage ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass die Anfechtung eines solchen Bescheids den Ablauf der maßgeblichen Festsetzungsfrist hemmt (§ 171 Abs. 3a der Abgabenordung --AO--) und dass diese Hemmung fortwirkt, wenn --wie im Streitfall-- ein angefochtener Haftungsbescheid durch einen anderen Haftungsbescheid ersetzt wird (BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 18/03, BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323).
  • BFH, 09.12.2020 - III R 31/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.12.2020 III R 73/18 - Anrechnung

    Das Ergebnis steht nicht in Widerspruch zum BFH-Urteil vom 05.10.2004 - VII R 18/03 (BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323).

    Nicht nur hierdurch unterscheidet sich der Streitfall von dem durch das Urteil in BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323 entschiedenen Sachverhalt, sondern auch dadurch, dass bei der Aufhebung des angefochtenen Bescheids auf den neu zu erlassenden Bescheid hingewiesen wurde.

  • BFH, 08.02.2017 - III B 66/16

    Begriff des Ersetzens i. S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung

    b) Die Klägerin hält die Frage für grundsätzlich bedeutsam, inwieweit die vom BFH im Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 18/03 (BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323) angenommene Erstreckung der Festsetzungsverjährung im Rahmen einer behördlichen Ersetzung i.S. von § 68 FGO auf einen neuen Haftungsbescheid mit § 171 Abs. 3a der Abgabenordnung und der Bindungswirkung des § 100 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO vereinbar ist.

    Hingegen hat der BFH im Urteil in BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323 gerade auf die Besonderheit abgestellt, dass der erste Haftungsbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren aufgehoben und mit der Aufhebung zeitgleich der zweite Haftungsbescheid erlassen wurde.

  • BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11

    Nachholung von Ermessenserwägungen durch die Finanzbehörde - Darlegung einer

    a) Daran fehlt es, soweit das FA eine Divergenz des angegriffenen FG-Urteils zu den Senatsurteilen vom 11. Juli 2001 VII R 28/99 (BFHE 195, 510, BStBl II 2002, 267) und vom 5. Oktober 2004 VII R 18/03 (BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323) sowie zum BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 I R 29/08 (BFHE 224, 195, BStBl II 2009, 539) behauptet, ohne aber abstrakte Rechtssätze herauszuarbeiten und gegenüberzustellen.

    bb) Auch ist dem FG-Urteil keine Divergenz zu dem Senatsurteil in BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323 zu entnehmen, da --wie das FG ausgeführt hat-- im Streitfall im Unterschied zum vorgenannten Senatsurteil Zahlungsverjährung hinsichtlich der für die Haftung akzessorischen Steuerschuld eingetreten war und die Haftungsinanspruchnahme des Klägers nicht an der Festsetzungsverjährung (§ 191 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 171 Abs. 3a AO) scheiterte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 14 B 535/13

    Inanspruchnahme des gesetzlichen Vertreters juristischer Personen aufgrund der

    vgl. BFH, Urteil vom 5.10.2004 - VII R 18/03 -, BFHE 208, 292 (295).
  • FG Düsseldorf, 03.07.2006 - 11 K 2035/02

    Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Anfechtung; Ersetzung; Isolierte

    Erst durch die Aufhebung verliert der Ausgangsbescheid seine Eignung als verjährungshemmende Maßnahme (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 18/03, BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323).

    Darüber hinaus hätte der Beklagte durch eine Neubescheidung mit gleichzeitiger Aufhebung des Ausgangsbescheides den Ablauf der Festsetzungsfrist verhindern können (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 18/03, BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323).

  • FG Düsseldorf, 03.07.2006 - 11 K 2003/02

    Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Anfechtung; Ersetzung; isolierte

    Erst durch die Aufhebung verliert der Ausgangsbescheid seine Eignung als verjährungshemmende Maßnahme (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 18/03, BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323).

    Darüber hinaus hätte der Beklagte durch eine Neubescheidung mit gleichzeitiger Aufhebung des Ausgangsbescheides den Ablauf der Festsetzungsfrist verhindern können (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 18/03, BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323).

  • OVG Thüringen, 09.11.2011 - 4 EO 39/11

    Heilung eines Beitragsbescheides, der nicht von der zuständigen Behörde, sondern

    Des Weiteren ist die Festsetzungsfrist noch eingehalten, wenn eine Behörde einen Abgabenbescheid unter gleichzeitigem Erlass eines neuen Bescheides aufhebt (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. Oktober 2004 - VII R 18/03 - BFHE 208, 292).
  • FG Münster, 19.12.2022 - 4 K 1158/20

    Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen Umsatzsteuerrückständen der

    Denn in Ansehung des Umstandes, dass die Finanzbehörde die Ermessensausübung auf Grundlage des vervollständigten Sachverhalts - sei es während des laufenden Klageverfahrens (vgl. dazu BFH-Urteil vom 05.10.2004 VII R 18/03, BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323 und VII R 77/03, BFHE 207, 504, BStBl II 2005, 122; BFH-Urteil vom 16.12.2008 I R 29/08, BFHE 224, 195, BStBl II 2009, 539), sei es nach gerichtlicher Kassationsentscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 23.03.1993 VII R 38/92, BFHE 171, 10, BStBl II 1993, 581) - nachholen kann, beschränkt sich dieses Risiko auf ein Prozesskostenrisiko, das die Behörde auch in anderen Zusammenhängen bei nachträglichen Änderungen zu tragen hat und das zudem im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Anwendung des § 137 FGO steht.
  • FG München, 01.12.2010 - 3 K 2723/09

    Erlass eines erneuten Haftungsbescheid nur, wenn die Zahlungsverjährung noch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 14 A 435/12

    Begehren der gerichtlichen Aufhebung des Steuerbescheids wegen

  • FG Hamburg, 29.04.2008 - 5 K 49/07

    Abgabenordnung: Anforderungen an inhaltliche Bestimmtheit eines

  • VG Schleswig, 29.02.2016 - 9 A 289/14

    Straßenausbaubeitrag - Festsetzungsverjährung und Ablaufhemmung

  • VG Ansbach, 08.12.2022 - AN 3 S 22.01791

    Erschließungsbeitragsrecht, Festsetzungsfrist, Beitragserhebungsverbot,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht