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   BFH, 22.08.2013 - VII R 20/12   

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https://dejure.org/2013,29074
BFH, 22.08.2013 - VII R 20/12 (https://dejure.org/2013,29074)
BFH, Entscheidung vom 22.08.2013 - VII R 20/12 (https://dejure.org/2013,29074)
BFH, Entscheidung vom 22. August 2013 - VII R 20/12 (https://dejure.org/2013,29074)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zu den Folgen eines nicht ordnungsgemäß erledigten Verbrauchsteuerversandverfahrens

  • openjur.de

    Zu den Folgen eines nicht ordnungsgemäß erledigten Verbrauchsteuerversandverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, BranntwMonG § 143 Abs 1 S 1... , BranntwMonG § 143 Abs 3, BranntwMonG § 143 Abs 4 S 1 Nr 1, BranntwMonG § 130 Abs 1 S 1, BranntwMonG § 133 Abs 2 Nr 2, BranntwMonG § 135, EWGRL 12/92 Art 20 Abs 3, EGV 2073/2004 Art 28, EGV 2073/2004 Art 31 Abs 1
    Zu den Folgen eines nicht ordnungsgemäß erledigten Verbrauchsteuerversandverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Zu den Folgen eines nicht ordnungsgemäß erledigten Verbrauchsteuerversandverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 143 Abs 1 S 1 BranntwMonG, § 143 Abs 3 BranntwMonG, § 143 Abs 4 S 1 Nr 1 BranntwMonG, § 130 Abs 1 S 1 BranntwMonG
    Zu den Folgen eines nicht ordnungsgemäß erledigten Verbrauchsteuerversandverfahrens

  • rewis.io

    Zu den Folgen eines nicht ordnungsgemäß erledigten Verbrauchsteuerversandverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflichtigkeit von aus einem Steuerlager in Deutschland an ein Steuerlager in einem anderen Mitgliedstaat versandten, dort aber nicht angekommenen Erzeugnissen i.S. von§ 130 Abs. 1 S. 1 BranntwMonG

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzung für die wirksame Eröffnung eines Steuerversandverfahrens; Folgen eines nicht ordnungsgemäß erledigten Verbrauchsteuerversandverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - VII R 20/12
    Da es für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens allein auf den objektiven Tatbestand der Bezugsberechtigung des Empfängers ankommt (Senatsurteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, 553, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 76, m.w.N.) und AB Inhaberin eines von der schwedischen Finanzverwaltung bewilligten Steuerlagers war, ist trotz der nicht ordnungsgemäßen Erledigung der Rückscheine von einer wirksamen Eröffnung der drei Steuerversandverfahren auszugehen.

    Wie der Senat entschieden hat, können sie dabei grundsätzlich auf kriminaltechnische Gutachten, Erkenntnisse der Zollfahndung, Mitteilungen ausländischer Behörden sowie auf die in Strafurteilen wiedergegebenen Feststellungen zurückgreifen, soweit dies die nationale Rechtsordnung zulässt (Senatsentscheidungen vom 30. Januar 2007 VII B 4/06, BFH/NV 2007, 1374, und in BFHE 227, 546, 561, ZfZ 2010, 76).

    So kann z.B. durch eine Inanspruchnahme der SEED-Datei eine vom Geschäftspartner übermittelte Verbrauchsteuernummer bestätigt werden (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 227, 546, 559 f., ZfZ 2010, 76).

  • BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06

    Steuerversandverfahren

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - VII R 20/12
    Wie der Senat entschieden hat, können sie dabei grundsätzlich auf kriminaltechnische Gutachten, Erkenntnisse der Zollfahndung, Mitteilungen ausländischer Behörden sowie auf die in Strafurteilen wiedergegebenen Feststellungen zurückgreifen, soweit dies die nationale Rechtsordnung zulässt (Senatsentscheidungen vom 30. Januar 2007 VII B 4/06, BFH/NV 2007, 1374, und in BFHE 227, 546, 561, ZfZ 2010, 76).
  • BFH, 12.10.2006 - VII B 302/05

    Branntweinsteuer; Anwendungsbereich von Art. 20 Abs. 3 der System-Richtlinie

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - VII R 20/12
    Um einen Erhebungskonflikt zwischen den Durchfuhrmitgliedstaaten zu vermeiden, wird der Ort der Steuerentstehung in einer fiktiven Betrachtung in den Abgangsmitgliedstaat verlegt (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2006 VII B 302/05, BFH/NV 2007, 210).
  • FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 39/18

    Beendigung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren

    Einer positiven Feststellung, dass die Waren das Gebiet des Abgangsmitgliedstaats verlassen hätten, bedürfe es nicht (BFH-Beschluss vom 22. August 2013 VII R 20/12, BFH/NV 2013, 1911 ).

    Sie könne sich durch den Nachweis des tatsächlichen Verbleibs der Alkoholika entlasten (BFH-Beschluss vom 22. August 2013 VII R 20/12, BFH/NV 2013, 1911 ).

    In dem dem vom Beklagten angeführten BFH-Beschluss vom 22. August 2013 VII R 20/12, BFH/NV 2013, 1911 zu Grunde liegenden Vorgang hätten positive Feststellungen bzgl. des Verbleibs der Waren durch ein Auskunftsersuchen vorgelegen.

    Einer positiven Feststellung, dass die Waren das Territorium des Abgangsmitgliedstaats nicht verlassen haben, bedarf es nicht (BFH-Beschluss vom 22. August 2013 VII R 20/12, BFH/NV 2013, 1911 ).

  • BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Schaumweinsteuer: Entstehen der

    Dafür ist ausreichend, dass die H. KG als Empfängerin objektiv als Inhaberin eines Steuerlagers zum Bezug des Schaumweins unter Steueraussetzung berechtigt war, unabhängig davon, ob das Verfahren im Weiteren ordnungsgemäß durchgeführt wird (vgl. BFH, Beschluss vom 22. August 2013 - VII R 20/12, ZfZ 2013, 333 mwN).
  • BFH, 08.01.2014 - VII S 45/13

    Isolierte Anhörungsrüge gegen Anhörungsmitteilung nach § 126a Satz 2 FGO

    Mit Beschluss vom 22. August 2013 VII R 20/12 hat der Senat die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 4. April 2012  4 K 9238/11 VBr als unbegründet zurückgewiesen.
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