Rechtsprechung
BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
KraftStG § 2 Abs. 2, § 3b Abs. 1; StVZO § 18, § 23, § 28 Abs. 1, § 28 Abs. 4, § 72 Abs. 2; FRV § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1; IntKfzV § 7 Abs. 2 Nr. 4
- autokaufrecht.info
Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs - Kraftfahrzeugsteuerrecht
- IWW
- Simons & Moll-Simons
KraftStG § 2 Abs. 2, § 3b Abs. 1; StVZO § 18, § 23, § 28 Abs. 1, § 28 Abs. 4, § 72 Abs. 2; FRV § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1; IntKfzV § 7 Abs. 2 Nr. 4
- verkehrsrechtsforum.de
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten und dessen Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug begründet keine erstmalige Zulassung des Fahrzeugs i.S. von § 3b Abs. 1 Satz 3 KraftStG.
- Judicialis
KraftStG § 2 Abs. 2; ; KraftStG § 3b Abs. 1; ; StVZO § 18; ; StVZO § ... 23; ; StVZO § 28 Abs. 1; ; StVZO § 28 Abs. 4; ; StVZO § 72 Abs. 2; ; FRV § 1 Abs. 1 Nr. 5; ; FRV § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; FRV § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; IntKfzV § 7 Abs. 2 Nr. 4
- RA Kotz
Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht - Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens keine Erstzulassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht; Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens keine Erstzulassung
- datenbank.nwb.de
Begriff der "erstmaligen Zulassung" im Kraftfahrzeugsteuerrecht
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Begriff der ?erstmaligen Zulassung? nach Verkehrsrecht auszulegen ? Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens begründet keine erstmalige Zulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Überführungskennzeichen ist keine Erstzulassung
- IWW (Kurzinformation)
Kfz-Kosten - Wann ist ein Fahrzeug erstmalig zugelassen?
- IWW (Kurzinformation)
Kfz-Steuer - "Erstmalige Zulassung" des Fahrzeugs
- IWW (Kurzinformation)
Kfz-Steuer - "Erstmalige Zulassung" des Fahrzeugs
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überführungskennzeichen ist keine Erstzulassung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kurzzeitkennzeichens ist keine erstmalige Zulassung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuerpflicht im Falle der an ein bestimmtes Fahrzeug gebundenen Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ; Auslegung des Begriffs der erstmaligen Zulassung nach den verkehrsrechtlichen ...
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Die "erstmalige Zulassung" im Kfz-Steuerrecht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Autofahrerin kämpft um Steuerbefreiung - Ein rotes Kfz-Kennzeichen ist keine Erstzulassung des Fahrzeugs
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Erstzulassung: Kurzzeitkennzeichen zählt nicht
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Nur unbeschränkte Zulassung gilt
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
BFH klärt Begriff der "erstmaligen Zulassung" eines Kraftfahrzeugs
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Nur unbeschränkte Zulassung gilt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Erstzulassung eines PKW mit Zuteilung eines Überführungskennzeichens
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zuteilung eines Überführungskennzeichens ist keine Erstzulassung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02
- BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
Papierfundstellen
- BFHE 213, 273
- BB 2006, 1617
- DB 2006, 1881
- BStBl II 2006, 607
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04
Keine Verlängerung der Dauer der nach § 3b Abs. 1 KraftStG gewährten …
Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
Aus einem ähnlichen Grund verlängern Zeiten der Stilllegung eines (rechtzeitig) zugelassenen Fahrzeugs oder der negative Betriebszeitraum eines mit Saisonkennzeichen zugelassenen PKW die Dauer der Steuerbefreiung nicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 2001 VII R 74/00, BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615 --Stilllegung--; vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, BFHE 208, 315, BStBl II 2005, 365 --Saisonkennzeichen--), denn auch bei diesen Fahrzeugen wird der Förderzweck tendenziell nicht in dem gleichen Maß erreicht wie bei durchgehend betriebenen PKW (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 10. August 2000 III 248/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 108). - BFH, 12.06.2001 - VII R 74/00
Steuerbescheinigung für schadstoffreduzierte Pkw
Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
Aus einem ähnlichen Grund verlängern Zeiten der Stilllegung eines (rechtzeitig) zugelassenen Fahrzeugs oder der negative Betriebszeitraum eines mit Saisonkennzeichen zugelassenen PKW die Dauer der Steuerbefreiung nicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 2001 VII R 74/00, BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615 --Stilllegung--; vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, BFHE 208, 315, BStBl II 2005, 365 --Saisonkennzeichen--), denn auch bei diesen Fahrzeugen wird der Förderzweck tendenziell nicht in dem gleichen Maß erreicht wie bei durchgehend betriebenen PKW (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 10. August 2000 III 248/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 108). - OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92
Zur Inbetriebsetzung eines nichtzugelassenen Fahrzeugs durch Missbrauch von roten …
Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
Die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken ist widerrechtlich und wird gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO als Ordnungswidrigkeit --Inbetriebsetzung eines Kfz auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung-- geahndet (Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 17. Juni 1992 1 Ss 20/92, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht --NZV-- 1992, 460; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. März 1995 2 ObOWi 13/95, NZV 1995, 458;… Hentschel, a.a.O., § 28 StVZO Rz. 17). - BayObLG, 15.03.1995 - 2 ObOWi 13/95
Kurzkennzeichen
Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
Die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken ist widerrechtlich und wird gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO als Ordnungswidrigkeit --Inbetriebsetzung eines Kfz auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung-- geahndet (Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 17. Juni 1992 1 Ss 20/92, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht --NZV-- 1992, 460; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. März 1995 2 ObOWi 13/95, NZV 1995, 458;… Hentschel, a.a.O., § 28 StVZO Rz. 17). - FG Schleswig-Holstein, 10.08.2000 - III 248/99
Keine Verlängerung einer Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung durch
Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
Aus einem ähnlichen Grund verlängern Zeiten der Stilllegung eines (rechtzeitig) zugelassenen Fahrzeugs oder der negative Betriebszeitraum eines mit Saisonkennzeichen zugelassenen PKW die Dauer der Steuerbefreiung nicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 2001 VII R 74/00, BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615 --Stilllegung--; vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, BFHE 208, 315, BStBl II 2005, 365 --Saisonkennzeichen--), denn auch bei diesen Fahrzeugen wird der Förderzweck tendenziell nicht in dem gleichen Maß erreicht wie bei durchgehend betriebenen PKW (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 10. August 2000 III 248/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 108).
- OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - 3 RBs 143/11
Missbrauch eines "roten Nummernschildes"
Vor Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. März 2007 richtete sich das ausnahmsweise Inbetriebsetzen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für privilegierte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) unter Verwendung von roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 1 StVZO a.F. Unter Geltung dieser Vorschrift war anerkannt, dass die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO a.F. als Verkehrsordnungswidrigkeit - Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung - zu ahnden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1992, 460, 461, BayObLG NZV 1995, 458; BFH DAR 2006, 529, 530; Hentschel NJW 1998, 1922, 1923; Grohmann DAR 2001, 57, 59; Windhorst NZV 2003, 310, 311). - BFH, 05.07.2018 - III R 42/17
Steuerbefreiung bei Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektrofahrzeug
Ihre Auslegung richtet sich gemäß § 2 Abs. 2 KraftStG nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Mai 2006 VII R 27/05, BFHE 213, 273, BStBl II 2006, 607, Rz 10).Danach bezeichnen "erstmalige Zulassung" und "Erstzulassung" im Regelfall das in den Fahrzeugpapieren und den amtlichen Registern verzeichnete Datum der Erstzulassung (BFH-Urteil in BFHE 213, 273, BStBl II 2006, 607, Rz 20).
- BFH, 05.07.2018 - III R 41/17
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2018 III R 42/17 - Steuerbefreiung bei …
Ihre Auslegung richtet sich gemäß § 2 Abs. 2 KraftStG nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Mai 2006 VII R 27/05, BFHE 213, 273, BStBl II 2006, 607, Rz 10).Danach bezeichnen "erstmalige Zulassung" und "Erstzulassung" im Regelfall das in den Fahrzeugpapieren und den amtlichen Registern verzeichnete Datum der Erstzulassung (BFH-Urteil in BFHE 213, 273, BStBl II 2006, 607, Rz 20).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen
Entsprechend diesem Rechtsverständnis (so auch BFH, Urteil vom 23. Mai 2006 - VII R 27/05 -, juris, zum Begriff der Erstzulassung nach dem KraftStG; VG des Saarlandes, Urteil vom 4. Oktober 2007 - 6 K 170/06 -, juris;… Hentschel, a.a.O., StVZO § 72 Rn. 2; Der Bundesminister für Verkehr, VkBl 1990, 115;… a. A.: Naujock, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 1 Rn. 44) hat der Verordnungsgeber zwischenzeitlich mit dem zum 1. März 2007 in Kraft getretenen § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine eindeutige Regelung getroffen. - FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17
Abgewiesene Klage im Streit um Kraftfahrzeugsteuer
Diese Angaben gehören nicht zu den Besteuerungsgrundlagen "technischer Art" im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG, weil sie sich nicht auf die technische Beschaffenheit des Fahrzeugs beziehen (vgl. BFH-Urteil vom 23.05.2006 VII R 27/05, BStBl II 2006, 607). - BFH, 19.09.2006 - VII S 27/06
Gegenstandswert; Streitwert
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte im Revisionsverfahren VII R 27/05 die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für einen von ihr gehaltenen PKW angefochten. - FG Münster, 24.01.2012 - 13 K 1071/09
Entstehung einer Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei sog. "Registrierzulassungen"
Eine rein auf das Kraftfahrzeugsteuerrecht bezogene Auslegung ist nicht zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 2006 VII R 27/05 BFHE 213, 273; BStBl II 2006, 607). - VG Saarlouis, 04.10.2007 - 6 K 170/06
Rundfunkgebührenpflicht für Kfz mit sog. Rotkennzeichen
Die Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 23.05.2006 -VII R 27/05-, m.w.N, zitiert nach Juris.) zur Frage der Erstzulassung macht deutlich, dass zwischen der Zulassung eines Fahrzeuges und einem Inbetriebnehmen eines Fahrzeuges mit "rotem Kennzeichen" zu unterscheiden ist, da durch letzteres eine spätere Zulassung regelmäßig erst vorbereitet werden soll.