Rechtsprechung
   BFH, 11.07.1989 - VII R 4/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1653
BFH, 11.07.1989 - VII R 4/87 (https://dejure.org/1989,1653)
BFH, Entscheidung vom 11.07.1989 - VII R 4/87 (https://dejure.org/1989,1653)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 1989 - VII R 4/87 (https://dejure.org/1989,1653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KraftStG 1979 § 5 Abs. 5; KraftStG 1961 § 8; KraftStDV 1979 § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b; StVZO § 27 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Einheimisches Fahrzeugs - Veräußerung eines Fahrzeugs - Anzeige über Veräußerung - Fahrzeugpapiere - Übergabe mit sämtlichen Papieren - Übergabe mit Schlüsseln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 454
  • BB 1989, 1750
  • BB 1990, 546
  • BStBl II 1989, 812
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.12.1967 - II 17/64

    Übergang eines Fahrzeugs - Fahrzeughalter - Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht -

    Auszug aus BFH, 11.07.1989 - VII R 4/87
    Diese Auslegung stehe nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere zu dem Urteil vom 19. Dezember 1967 II 17/64 (BFHE 91, 378, BStBl II 1968, 359).

    Die Vorschrift verknüpft den Beginn der Steuerpflicht des Erwerbers eines einheimischen Fahrzeugs (§ 2 Abs. 3 KraftStG 1979) mit der Beendigung der Steuerpflicht des Veräußerers; dessen Steuerpflicht endet mit dem Eingang der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Veräußerungsanzeige (§ 27 Abs. 3 StVZO), zu der auch die Bestätigung des Erwerbers über den Empfang der Fahrzeugpapiere gehört (BFH, Urteil vom 7. November 1956 II 165/56 U, BFHE 63, 506, BStBl III 1956, 389 und Urteil in BFHE 91, 378, BStBl II 1968, 359; FG München, Urteil vom 25. Februar 1958 IV 21/58, Entscheidungen der Finanzgerichte 1958, 243, alle zu § 8 KraftStG a.F.), spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an den Erwerber.

    Dem Urteil in BFHE 91, 378, 380, BStBl II 1968, 359 kann nur entnommen werden, daß (allein) der "Eigentumswechsel am Fahrzeug" die (Fortdauer-)Dauer der Steuerpflicht unberührt läßt, daß vielmehr erst ("nur") die Anzeige nach § 27 Abs. 3 StVZO zur Beendigung der Steuerpflicht des Verkäufers (und zur Entstehung der Steuerpflicht des Erwerbers) führt.

  • BFH, 07.11.1956 - II 165/56 U

    Abgelaufene Kraftfahrzeugsteuerkarte - Steuerpflicht im Fall des Übergangs eines

    Auszug aus BFH, 11.07.1989 - VII R 4/87
    Die Vorschrift verknüpft den Beginn der Steuerpflicht des Erwerbers eines einheimischen Fahrzeugs (§ 2 Abs. 3 KraftStG 1979) mit der Beendigung der Steuerpflicht des Veräußerers; dessen Steuerpflicht endet mit dem Eingang der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Veräußerungsanzeige (§ 27 Abs. 3 StVZO), zu der auch die Bestätigung des Erwerbers über den Empfang der Fahrzeugpapiere gehört (BFH, Urteil vom 7. November 1956 II 165/56 U, BFHE 63, 506, BStBl III 1956, 389 und Urteil in BFHE 91, 378, BStBl II 1968, 359; FG München, Urteil vom 25. Februar 1958 IV 21/58, Entscheidungen der Finanzgerichte 1958, 243, alle zu § 8 KraftStG a.F.), spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an den Erwerber.
  • BFH, 19.04.1988 - VII R 56/87

    Notwendige Beiladung - Bestellung eines Beratungsstellenleiters -

    Auszug aus BFH, 11.07.1989 - VII R 4/87
    Auch ohne entsprechende Revisionsrüge aufzuheben wäre die Vorentscheidung, wenn im erstinstanzlichen Verfahren eine notwendige Beiladung - § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) - unterblieben wäre (Senat, Urteil vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472 f., BStBl II 1988, 789 mit Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 22.11.1966 - Ss 257/66
    Auszug aus BFH, 11.07.1989 - VII R 4/87
    Das folgt schon aus dem Wortlaut der Vorschrift, die von einer Fahrzeugveräußerung ausgeht, und entspricht der Tatbestandsvoraussetzung der Veräußerung nach § 27 Abs. 3 StVZO (vgl. auch den in § 25 Abs. 4 Satz 2 StVZO enthaltenen Hinweis auf den "Eigentumswechsel" nach § 27 Abs. 3 StVZO; ferner Oberlandesgericht - OLG - Oldenburg, Urteil vom 22. November 1966 Ss 257/66, Verkehrsrechts-Sammlung - VRS - 32, 230, 232, OlG Stuttgart, Urteil vom 11. November 1964 1 Ss 721/64, VRS 28, 313).
  • BFH, 08.05.1990 - VII R 130/87

    Anforderungen an die richtige Bezeichnung eines Zollguts in der zugehörigen

    Auch ohne entsprechende Revisionsrüge aufzuheben wäre die Vorentscheidung, wenn im erstinstanzlichen Verfahren eine notwendige Beiladung (§ 60 Abs. 3 FGO) unterblieben wäre (Senatsurteil vom 11.Juli 1989 VII R 4/87, BFHE 157, 454, 456, BStBl II 1989, 812, mit Nachweisen).

    Seine Beiladung zu den vorliegenden Verfahren vor dem FG war daher nicht geboten (vgl. auch BFHE 157, 454, 455 ff., BStBl II 1989, 812; BFH-Beschluß vom 7.Februar 1980 VI B 97/79, BFHE 129, 310, 312, BStBl II 1980, 210).

  • FG Köln, 07.06.2005 - 6 K 1430/03

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

    Wie aus § 5 Abs. 5 KraftStG folgt, fallen unter den Begriff "Veräußerung" nicht nur Eigentumswechsel, sondern auch Änderungen in der Verfügungsbefugnis, da § 7 Nr. 1 KraftStG auf die Person abstellt, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und § 23 Abs. 1 StVZO als Zulassungsberechtigten ansieht, der verfügungsberechtigt ist (BFH-Urteil vom 11. Juli 1989 VII R 4/87, BStBl II 1989, 812).
  • FG Köln, 07.06.2005 - 6 K 341/03

    Festsetzung von Kfz-Steuern gegen den Insolvenzverwalter nach Eröffnung des

    Wie aus § 5 Abs. 5 KraftStG folgt, fallen unter den Begriff "Veräußerung" nicht nur Eigentumswechsel, sondern auch Änderungen in der Verfügungsbefugnis, da § 7 Nr. 1 KraftStG auf die Person abstellt, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und § 23 Abs. 1 StVZO als Zulassungsberechtigten ansieht, der verfügungsberechtigt ist (BFH-Urteil vom 11. Juli 1989 VII R 4/87, BStBl II 1989, 812).
  • BFH, 10.07.2002 - VII B 80/02

    Kfz-Steuer; fehlende Veräußerungsanzeige - Ende der Steuerpflicht?

    Auf diesen Zusammenhang zwischen dem Beginn der Steuerpflicht des Erwerbers eines Kfz und der Beendigung der Steuerpflicht des früheren Eigentümers hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Juli 1989 VII R 4/87 (BFHE 157, 454, BStBl II 1989, 812) hingewiesen.
  • BFH, 09.01.1997 - VII R 32/96

    Nachweis einer Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren für im

    Bis zur Beendigung der Steuerpflicht, die bei Veräußerung des Fahrzeugs mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle bzw. mit der Aushändigung des Fahrzeugscheins an den Erwerber eintritt (§ 5 Abs. 5 KraftStG; dazu Senat, Urteil vom 11. Juli 1989 VII R 4/87, BFHE 157, 454, 457, BStBl II 1989, 812), hat der Halter die Steuerkarte mitzuführen (§ 12a Abs. 3 Satz 1 KraftStG).
  • FG München, 12.07.2006 - 4 K 4336/05

    Kraftfahrzeugsteuer im Insolvenzverfahren

    Wie aus § 5 Abs. 5 KraftStG folgt, fallen unter den Begriff "Veräußerung" nicht nur Eigentumswechsel, sondern auch Änderungen in der Verfügungsbefugnis, weil § 7 Nr. 1 KraftStG auf die Person abstellt, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und § 23 Abs. 1 StVZO als Zulassungsberechtigten den ansieht, der verfügungsberechtigt ist (s. BFH-Urteil vom 11. Juli 1989 VII R 4/87, BStBl II 1989, 812 , Egly/Mößlang, KraftStG , 3. Aufl., S. 268).
  • FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 220/11

    KFZ-Steuer: KFZ-Steuer bei Tageszulassung

    Denn in dieser Bestimmung wird die Beendigung der Steuerpflicht mit dem Beginn der Steuerpflicht beim Erwerber verknüpft (BFH v. 10.07.2002 VII B 80/02, BFH/NV 2002, 1497; BFH v. 11.07.1989 VII R 4/87, BStBl II 1989, 812), vor und nach der Fahrzeugumschreibung unterliegt das Fahrzeug der deutschen Besteuerung.
  • FG Köln, 07.06.2006 - 6 K 341/06

    Festsetzung von Kfz-Steuern gegen den Insolvenzverwalter nach Eröffnung des

    Wie aus § 5 Abs. 5 KraftStG folgt, fallen unter den Begriff "Veräußerung" nicht nur Eigentumswechsel, sondern auch Änderungen in der Verfügungsbefugnis, da § 7 Nr. 1 KraftStG auf die Person abstellt, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und § 23 Abs. 1 StVZO als Zulassungsberechtigten ansieht, der verfügungsberechtigt ist (BFH-Urteil vom 11. Juli 1989 VII R 4/87, BStBl II 1989, 812 ).
  • FG München, 19.02.2003 - 4 K 795/00

    Schuldner der KraftSt bei Weiterverkauf des Fahrzeugs

    § 5 Abs. 5 KraftStG regelt den Fall des Wechsels des Zulassungsberechtigten (s. BFH-Urteil vom 11. Juli 1999 - VII R 4/87, BStBl II 1989, 812, auf den "Halterbegriff" i. S. des § 7 StVG kommt es nicht an s. Egly/Mößlang, KraftStG , 3. Aufl., S. 267).
  • FG München, 21.03.2001 - 4 K 1954/00

    Ende der Kraft-Steuerpflicht bei einem Insolvenzverfahren

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine Veräußerung i. S. des § 5 Abs. 5 vorliegt, wenn der Verfügungsberechtigte wechselt (§ 23 Abs. 1 StVZO ) und damit der Zulassungsberechtigte wechselt (s. auch BFH-Urteil, vom 11.07.1989 VII R 4/87, BStBl II 1989, 812 ).
  • FG Hessen, 09.02.2023 - 5 K 1356/20

    Keine Grundlagenwirkung des Oldtimer-Kennzeichens für die Kraftfahrzeugsteuer

  • FG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - 8 K 111/98

    Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht für ein Kraftfahrzeug ; Notwendigkeit

  • FG München, 21.12.1994 - 4 K 3160/93
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 4 K 1571/99

    Beendigung der Steuerpflicht bei der Veräußerung eines Fahrzeugs; Anforderungen

  • FG München, 21.12.1994 - 4 K 388/94

    Zeitpunkt des Erlöschens der Kraftfahrzeugsteuerpflicht im Fall der Rückgabe

  • FG München, 10.09.1997 - 4 K 692/95
  • FG Hamburg, 13.12.1989 - II 218/88
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht