Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.06.1990

Rechtsprechung
   BFH, 23.05.1989 - VII R 67/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8026
BFH, 23.05.1989 - VII R 67/88 (https://dejure.org/1989,8026)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1989 - VII R 67/88 (https://dejure.org/1989,8026)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - VII R 67/88 (https://dejure.org/1989,8026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,8026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.11.1977 - IV R 113/75

    Personengesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Finanzgerichtliches

    Auszug aus BFH, 23.05.1989 - VII R 67/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist jedenfalls dann, wenn (rechtskundige) Rechtsanwälte als Prozeßbevollmächtigte aufgetreten sind, die Fristversäumnis nur als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. z. B. Urteil vom 24. November 1977 IV R 113/75, BFHE 125, 107, 109, BStBl II 1978, 467).
  • BFH, 28.01.1997 - VII R 33/96

    Angabe einer ladungsfähige Anschrift des Klägers als Erfordernis für eine

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (Senatsbeschluß vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Unter diesen Umständen kann ein Organisationsmangel, der die Anwendung des § 56 FGO unabhängig davon verbietet, welche Anforderungen an das Verschulden i.S. dieser Vorschrift zu stellen sind (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 29. September 1971I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19, und vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, 245; Gräber, a.a.O., Rz.14 m.w.N.), nicht ausgeschlossen werden.
  • BFH, 15.07.2002 - IV B 56/01

    Wiedereinsetzung; fehlerhafte Fristberechnung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschluss vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, und BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 VII R 33/96, BFH/NV 1997, 585).
  • BFH, 29.09.2004 - X B 52/04

    Keine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei

    a) Im Streitfall liegt schon nach dem eigenen Vortrag des Prozessbevollmächtigten der Kläger auf der Hand, dass er zum einen bereits bei der Übertragung und Notierung der von ihm in seinem handschriftlichen Vermerk korrekt berechneten Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ("24.05.2004") in seinen Terminkalender (24. Juni 2004) nicht die nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderliche, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, 245, mittlere Spalte) angewendet hat.
  • BFH, 18.01.1993 - X R 83/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und verschuldete Fristversäumnis bei

    Daß dies nicht geschah, hat mit den Erkrankungen des Prozeßbevollmächtigten offensichtlich nichts zu tun (wie sich auch darin zeigt, daß der Prozeßbevollmächtigte selbst nach der verspäteten Vorlage nicht sofort tätig wurde), sondern ist als Organisationsmangel zu werten, der eine Anwendung des § 56 FGO unabhängig davon ausschließt, ob man unter Verschulden i.S. dieser Vorschrift leichte Fahrlässigkeit versteht (Gräber, a.a.O., Rz.14 m.w.N.) oder in diesem Zusammenhang verlangt, daß die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt beachtet wird (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19, und vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, 245, weitere Nachweise bei Gräber, a.a.O.).
  • FG Hamburg, 30.01.2004 - III 320/03

    Verfahrensrecht: Ersatzzustellung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 17.10.1989 - VII R 49/87

    Ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Sammlungsstücken mit

    Die in BFH / NV 1990, 244 veröffentlichte Entscheidung vom 23.05.1989 VII R 67/88 wurde durch Beschluß des BVerfG vom 05.04.1990 1 BvR 941/89 aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 19.06.1990 - VII R 67/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10302
BFH, 19.06.1990 - VII R 67/88 (https://dejure.org/1990,10302)
BFH, Entscheidung vom 19.06.1990 - VII R 67/88 (https://dejure.org/1990,10302)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 1990 - VII R 67/88 (https://dejure.org/1990,10302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,10302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.08.1989 - VIII R 215/85

    Verfassungsgemäße Besteuerung von Kapitalerträgen

    Auszug aus BFH, 19.06.1990 - VII R 67/88
    Die späte Zustellung eines Urteils ist selbst dann kein Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 bzw. des § 119 Nr. 6 FGO, wenn sie über zehn Monate, aber nicht später als ein Jahr nach der mündlichen Verhandlung erfolgt ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 1989 VIII R 215/85, BFH / NV 1990, 210).
  • BFH, 22.02.1980 - VI R 132/79

    Berufsrichter - Rechtsmittelbelehrung - Entscheidungsgründe - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 19.06.1990 - VII R 67/88
    Überdies ist die Überschreitung der genannten Frist für sich allein kein in der Revision beachtlicher Verfahrensmangel (BFH-Urteil vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, BStBl II 1980, 398).
  • BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79

    Ladungsfrist - Mangelnde Vertretung - Verfahrensbeteiligte - Zugang der Ladung -

    Auszug aus BFH, 19.06.1990 - VII R 67/88
    Soweit der Kläger mit der Revisionsbegründung rügt, das FG habe sein Recht auf Gehör verletzt, vermag dies die Zulässigkeit der Revision nicht zu begründen, weil dieser Verfahrensmangel in der Aufzählung der Gründe des § 116 FGO für die zulassungsfreie Revision nicht enthalten ist und daher die Revision ohne Zulassung nicht zu eröffnen vermag (vgl. BFHBeschluß vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654).
  • BFH, 17.05.1989 - II R 154/88

    Unzulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 19.06.1990 - VII R 67/88
    Die verspätet begründete Revision des Klägers verwarf der Senat mit Beschluß vom 23. Mai 1989 VII R 67/88 (BFH/NV 1990, 244) als unzulässig u. a. mit der Begründung, die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand könne nicht gewährt werden.
  • BVerfG, 05.04.1990 - 1 BvR 941/89
    Auszug aus BFH, 19.06.1990 - VII R 67/88
    Diesen Beschluß hob das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluß vom 5. April 1990 1 BvR 941/89 mit der Begründung auf, die Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrages verletze den Kläger in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, und verwies die Sache an den Bundesfinanzhof (BFH) zurück.
  • BFH, 17.11.1992 - X ER-P-15/92

    Abweichen des Großen Senats von der Rechtsprechung der anderen obersten Gerichte

    Der VII.Senat des BFH hat - zeitlich nach dem X.Senat - in dem Beschluß vom 19. Juni 1990 VII R 67/88 (BFH/NV 1990, 791) den Rechtssatz aufgestellt, daß die verzögerte Zustellung eines Urteils "keinen Mangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 bzw. des § 119 Nr. 6 FGO" beinhalte, wenn "sie (die Zustellung) über zehn Monate, aber nicht später als ein Jahr nach der mündlichen Verhandlung erfolgt ist".

    Zur Streitfrage haben sich in der bisherigen Rechtsprechung auch der I., der II. und der VII.Senat des BFH geäußert (Urteile vom 16. März 1988 I R 146/83, BFH/NV 1989, 433; vom 12. Juli 1989 I R 125/88, BFH/NV 1990, 179; vom 26. Juli 1989 II R 120/86, BFH/NV 1990, 249; vom 10. November 1987 VII R 47/87, BFHE 151, 328, BStBl II 1988, 283; vom 23. August 1988 VII R 40/88, BFHE 154, 422, BStBl II 1989, 43; vom 29. November 1988 VII R 36/88, BFH/NV 1989, 520; vom 9. Mai 1989 VII R 5/89, BFH/NV 243; ferner Beschluß in BFH/NV 1990, 791).

  • BFH, 28.01.1998 - II R 40/95

    Zustellungsfehler als Revisionsgrund - Fehlender Eingangsvermerk der

    Ein Überschreiten der Zwei-Wochen-Frist des § 105 Abs. 4 FGO würde zwar einen Verfahrensfehler darstellen, der als bloßer Ordnungsverstoß jedoch entgegen der Auffassung der Kläger nicht zur Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils führen kann (BFH-Urteil vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, BStBl II 1980, 398; s. auch BFH-Urteil vom 14. März 1990 X R 52/88, BFH/NV 1991, 49, und BFH-Beschluß vom 19. Juni 1990 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 791).
  • BFH, 27.07.1994 - XI S 1/94

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Ablauf der Festsetzungsfrist durch

    Eine Überprüfung ist insoweit nicht mehr möglich; Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide (vgl. § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO) können nicht mehr bestehen (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 1. August 1988 IV S 4/88, BFH/NV 1990, 40; vom 25. April 1990 I S 8/89, BFH/NV 1990, 791).
  • BFH, 23.02.1994 - IV R 12/93

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Die kurze Überschreitung der Frist des § 105 Abs. 4 FGO ist jedoch kein Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO (BFH-Beschluß vom 19. Juni 1990 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 791).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht