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   BFH, 30.11.1989 - VII R 67/89   

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https://dejure.org/1989,20291
BFH, 30.11.1989 - VII R 67/89 (https://dejure.org/1989,20291)
BFH, Entscheidung vom 30.11.1989 - VII R 67/89 (https://dejure.org/1989,20291)
BFH, Entscheidung vom 30. November 1989 - VII R 67/89 (https://dejure.org/1989,20291)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.09.1987 - VII B 113/87

    Entstehung einer Zollschuld durch die Einfuhr von Flaschgeld in das Bundesgebiet

    Auszug aus BFH, 30.11.1989 - VII R 67/89
    Soweit die Vorentscheidung ausführt, das Falschgeld sei "Ware im Sinne des Zolltarifs", ist nicht über die zolltarifliche Einordnung und auch nicht über die Anwendung und Auslegung zolltariflicher Vorschriften, sondern lediglich dahin entschieden worden, daß die Einfuhr von Falschgeld nicht nach den Grundsätzen zu beurteilen ist, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften für vorschriftswidrig eingeführte Betäubungsmittel gelten (vgl. auch Senat, Beschluß vom 17. September 1987 VII B 113/87, BFH/NV 1988, 340).
  • BFH, 11.08.1987 - VII S 13/87

    Zustehen der Forderung zum Vollstreckungsschuldner als Voraussetzung für die

    Auszug aus BFH, 30.11.1989 - VII R 67/89
    Soweit die Vorentscheidung ausführt, das Falschgeld sei "Ware im Sinne des Zolltarifs", ist nicht über die zolltarifliche Einordnung und auch nicht über die Anwendung und Auslegung zolltariflicher Vorschriften, sondern lediglich dahin entschieden worden, daß die Einfuhr von Falschgeld nicht nach den Grundsätzen zu beurteilen ist, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften für vorschriftswidrig eingeführte Betäubungsmittel gelten (vgl. auch Senat, Beschluß vom 17. September 1987 VII B 113/87, BFH/NV 1988, 340).
  • BFH, 16.10.1986 - VII R 122/83
    Auszug aus BFH, 30.11.1989 - VII R 67/89
    Ein Urteil in einer Zolltarifsache liegt damit nicht vor (vgl. Senat, Beschluß vom 14. Mai 1986 VII B 25/86, BFHE 146, 312, 314; Urteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372, 374).
  • BFH, 14.05.1986 - VII B 25/86
    Auszug aus BFH, 30.11.1989 - VII R 67/89
    Ein Urteil in einer Zolltarifsache liegt damit nicht vor (vgl. Senat, Beschluß vom 14. Mai 1986 VII B 25/86, BFHE 146, 312, 314; Urteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372, 374).
  • BFH, 17.12.1998 - VII B 239/97

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verletzung des rechtlichen Gehörs;

    Darin, daß die zu diesem Zweck von der Verwaltung vorgenommene Einreihung der Ware in den Zolltarif, ohne daß diese jemals streitig war, vom FG übernommen wird, ist daher keine Entscheidung des FG --auch keine stillschweigende-- in einer Zolltarifsache i.S. des § 116 Abs. 2 FGO zu sehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. März 1990 VII R 38/89, BFH/NV 1990, 743; vom 30. November 1989 VII R 67/89, BFH/NV 1990, 586).
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