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   BFH, 10.03.1992 - VII R 70/91   

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https://dejure.org/1992,11597
BFH, 10.03.1992 - VII R 70/91 (https://dejure.org/1992,11597)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1992 - VII R 70/91 (https://dejure.org/1992,11597)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1992 - VII R 70/91 (https://dejure.org/1992,11597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für die Durchführung des Prüfungsverfahrens - Aufhebung von Entscheidungen des Prüfungsausschusses durch die oberste Landesbehörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.11.1961 - VI 197/60 U

    Einordnung und lohnsteuerliche Behandlungen von geleisteten Sachzuwendungen eines

    Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VII R 70/91
    Das FG hat richtig erkannt, daß es sich bei dem Prüfungsausschuß nicht um eine im Aufbau der Finanzverwaltung selbständige Behörde handelt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Februar 1964 VII 57/63 U, BFHE 74, 130, BStBl III 1964, 279).

    Diese Grenzen ergeben sich aus der Wahrung des Beurteilungs- und Bewertungsspielraums des Prüfungsausschusses hinsichtlich der Prüfungsleistungen, in die nicht eingegriffen werden darf (BVerwGE a. a. O., S. 9 ff.; BFH-Urteile in BFHE 74, 130, BStBl III 1964, 279, und vom 20. April 1971 VII R 95/68, BFHE 102, 187, BStBl II 1971, 499).

  • BFH, 04.02.1964 - VII 57/63 U

    Behandlung eines Großbetriebsprüfers als Angestellten des höheren Dienstes -

    Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VII R 70/91
    Das FG hat richtig erkannt, daß es sich bei dem Prüfungsausschuß nicht um eine im Aufbau der Finanzverwaltung selbständige Behörde handelt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Februar 1964 VII 57/63 U, BFHE 74, 130, BStBl III 1964, 279).

    Diese Grenzen ergeben sich aus der Wahrung des Beurteilungs- und Bewertungsspielraums des Prüfungsausschusses hinsichtlich der Prüfungsleistungen, in die nicht eingegriffen werden darf (BVerwGE a. a. O., S. 9 ff.; BFH-Urteile in BFHE 74, 130, BStBl III 1964, 279, und vom 20. April 1971 VII R 95/68, BFHE 102, 187, BStBl II 1971, 499).

  • BVerwG, 20.07.1984 - 7 C 28.83

    IHK - Widerspruch - Entscheidung - Aufsichtsbehörde - Nichtbestehen einer Prüfung

    Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VII R 70/91
    Insoweit ist die Regelung der Prüfungsordnung für Steuerberater der nach dem Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl I 1969, 1112) geschaffenen Zuständigkeitsregelung vergleichbar, die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 20. Juli 1984 7 C 28.83 (BVerwGE 70, 4) zugrunde liegt.
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 15/89

    Ablehnung einer Zurücknahme (§ 130 Abs. 1 AO 1977) wegen Umständen, die bei

    Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VII R 70/91
    Der Senat hat zuletzt in seinem Urteil vom 26. März 1991 VII R 15/89 (BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 552) unter ausführlicher Begründung seine Rechtsprechung bestätigt, daß die Ablehnung der Zurücknahme eines rechtswidrigen bestandskräftigen Bescheides in der Regel nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden kann, wenn der Betroffene in der Lage war, die Gründe, die nach seiner Auffassung eine Rücknahme rechtfertigen, bei fristgerechter Einlegung des statthaften Rechtsmittels vorzubringen.
  • BFH, 22.06.1976 - VII R 110/75

    Entscheidungen der Zulassungsausschüsse der OFD - Beschwerde - Analoge Anwendung

    Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VII R 70/91
    Nur diese Einschränkung hinsichtlich der Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen für die oberste Landesbehörde folgt aus der Bildung des unabhängigen Prüfungsausschusses für die Prüfung der Steuerberater nach § 10 Abs. 1 DVStB (vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Juni 1976 VII R 110/75, BFHE 119, 364, 365, BStBl II 1976, 735).
  • BFH, 20.04.1971 - VII R 95/68

    Steuerberaterprüfung - Steuerbevollmächtigtenprüfung - Schriftlicher Teil -

    Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VII R 70/91
    Diese Grenzen ergeben sich aus der Wahrung des Beurteilungs- und Bewertungsspielraums des Prüfungsausschusses hinsichtlich der Prüfungsleistungen, in die nicht eingegriffen werden darf (BVerwGE a. a. O., S. 9 ff.; BFH-Urteile in BFHE 74, 130, BStBl III 1964, 279, und vom 20. April 1971 VII R 95/68, BFHE 102, 187, BStBl II 1971, 499).
  • FG Hamburg, 11.04.1989 - V 20/89
    Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VII R 70/91
    Die erst nach Ablauf der Klagefrist ergangene Entscheidung des FG Hamburg vom 11. April 1989 V 20/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 430), die die Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung in einem vergleichbaren Fall bestätigt, bedeutet keine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage und ist daher nicht zu berücksichtigen.
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - 2 K 193/04

    Voraussetzungen für die Rücknahme einer Prüfungsentscheidung bei der

    Im Übrigen kommt nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 10. März 1993 VII R 70/91) bei Fallkonstellationen wie im Streitfall die Rücknahme einer unanfechtbaren, rechtswidrigen Prüfungsentscheidung nur dann in Betracht, wenn sich die Sach- und Rechtslage nachträglich geändert hat und der Kläger daran gehindert war, die Gründe, die nach seiner Auffassung eine Rücknahme rechtfertigen, bei fristgerechter Einlegung des statthaften Rechtsmittels vorzubringen.
  • BFH, 04.02.2000 - VII B 5/00

    Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter

    Entscheidend ist nur, dass auch in diesem Fall die Rücknahme eines unanfechtbaren, angeblich rechtswidrigen Verwaltungsakts in einer berufsrechtlichen Angelegenheit begehrt wird, die gemäß § 164 a StBerG nach § 130 Abs. 1 AO 1977 zu beurteilen ist (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. März 1992 VII R 70/91, BFH/NV 1992, 698).
  • FG Münster, 06.12.2017 - 7 K 2451/16

    Berufsrecht der Steuerberater - Rücknahme eines Bescheids über das Nichtbestehen

    Mit dieser Begründung kann eine Zurücknahme nur dann nicht abgelehnt werden, wenn von der Betroffenen die Anstrengung eines Klageverfahrens unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles billigerweise nicht erwartet werden konnte (BFH-Urteil vom 10.3.1992 VII R 70/91, BFH/NV 1992, 698 zur Zurücknahme einer rechtswidrigen Prüfungsentscheidung).
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