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   BFH, 02.02.1984 - VII R 72/79   

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BFH, 02.02.1984 - VII R 72/79 (https://dejure.org/1984,9922)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1984 - VII R 72/79 (https://dejure.org/1984,9922)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1984 - VII R 72/79 (https://dejure.org/1984,9922)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.12.1979 - I R 23/79

    Ablaufhemmung der Verjährung - Verjährung - Betriebsprüfung -

    Auszug aus BFH, 02.02.1984 - VII R 72/79
    Maßgebend ist vielmehr, daß dem Verhalten der Verwaltung hätte entnommen werden dürfen, sie werde den Widerruf nicht mehr vornehmen (vgl. BFH-Urteile vom 19.11.1977 VII R 84/73 und vom 19.12.1979 I R 23/79).13. NV: Da der Widerruf einer Ausfuhrerstattung nicht ohne weiteres mit der Festsetzung von Steuern und Steuervergütungen und mit den Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis vergleichbar ist, ist eine Ausdehnung der für sie geltenden Festsetzungsfristen und Verjährungsfristen auf den Erstattungswiderruf nicht gerechtfertigt.14. NV: Der EuGH ist befugt, im Wege der Vorabentscheidung nach Art. 177 EWGV dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Vereinbarkeit der einschlägigen innerstaatlichen Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu befinden (vgl. Rechtsprechung: EuGH).15. NV: § 17 Abs. 1 Satz 2 ZG ist auf alle Ausfuhren anzuwenden.
  • EuGH, 08.04.1976 - 106/75

    Merkur Aussenhandel GmbH / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus BFH, 02.02.1984 - VII R 72/79
    Die Bedeutung der Ausfuhrlizenz besteht lediglich darin, die Erfüllung der Verpflichtung zu sichern, daß die Ausfuhr innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer erfolgt (vgl. EuGH-Urteil vom 8.4.1976 Rs. 106/75).6.
  • BFH, 19.01.1977 - VII R 84/73
    Auszug aus BFH, 02.02.1984 - VII R 72/79
    Maßgebend ist vielmehr, daß dem Verhalten der Verwaltung hätte entnommen werden dürfen, sie werde den Widerruf nicht mehr vornehmen (vgl. BFH-Urteile vom 19.11.1977 VII R 84/73 und vom 19.12.1979 I R 23/79).13. NV: Da der Widerruf einer Ausfuhrerstattung nicht ohne weiteres mit der Festsetzung von Steuern und Steuervergütungen und mit den Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis vergleichbar ist, ist eine Ausdehnung der für sie geltenden Festsetzungsfristen und Verjährungsfristen auf den Erstattungswiderruf nicht gerechtfertigt.14. NV: Der EuGH ist befugt, im Wege der Vorabentscheidung nach Art. 177 EWGV dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Vereinbarkeit der einschlägigen innerstaatlichen Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu befinden (vgl. Rechtsprechung: EuGH).15. NV: § 17 Abs. 1 Satz 2 ZG ist auf alle Ausfuhren anzuwenden.
  • BFH, 09.04.1975 - VII R 12/70
    Auszug aus BFH, 02.02.1984 - VII R 72/79
    NV: Eine Erstattungszusage kann nur dann Grundlage einer Ausfuhrerstattung sein, wenn die tatsächlich durchgeführte Ausfuhr nicht so grundlegend vom Inhalt der Erstattungszusage abweicht, daß die erteilte Erstattungszusage die tatsächlich durchgeführte Ausfuhr nicht mehr zu decken vermag (Festhaltung an dem BFH-Urteil vom 9.4.1975 VII R 12/70).
  • BFH, 01.03.1983 - VII R 16/79
    Auszug aus BFH, 02.02.1984 - VII R 72/79
    Die Bedeutung der Erstattungszusage geht über eine Vorausfixierung der Höhe der Erstattung hinaus (Festhaltung an den BFH-Urteilen vom 1.3.1983 VII R 16/79 und vom 13.1.1970 VII R 74/67).
  • BFH, 04.06.1969 - VI R 229/68

    Berufsausbildung - Eigene Erwerbsgrundlage - Handwerker - Meisterprüfung -

    Auszug aus BFH, 02.02.1984 - VII R 72/79
    NV: Zur Angabe der leitenden Entscheidungsgründe i.S. von § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO ist erforderlich, daß den Gründen entnommen werden kann, aufgrund welcher Unterlagen oder Erwägungen das Gericht zu den für die Entscheidung erforderlichen, von ihm selbst getroffenen tatsächlichen Vorstellungen und zu seinen rechtlichen Folgerungen gelangt ist (vgl. BFH-Urteil vom 4.6.1969 VI R 229/68).9.
  • BFH, 13.01.1970 - VII R 74/67

    Verstoß gegen die Rechtsnorm - Niederschrift - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 02.02.1984 - VII R 72/79
    Die Bedeutung der Erstattungszusage geht über eine Vorausfixierung der Höhe der Erstattung hinaus (Festhaltung an den BFH-Urteilen vom 1.3.1983 VII R 16/79 und vom 13.1.1970 VII R 74/67).
  • FG Köln, 01.09.2009 - 13 K 169/06

    Körperschaftsteuerminderung ohne gleichzeitige Festsetzung einer Nachsteuer in

    Indessen kann es beim Vorliegen besonderer Umstände, wie einem engen Zusammenhang der Zahlungen mit einer Anteilsveräußerung, geboten sein zu prüfen, ob der Zahlung nicht ausnahmsweise trotz des Gewinnverwendungsbeschlusses der schuldrechtliche Vertrag zugrunde liegt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1982 VII R 72/79, BFHE 137, 157, BStBl. II 1983, 128).
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