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BFH, 09.07.1991 - VII S 12/91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Annahme eines Senats des Bundesfinanzhofes (BFH) als Gericht der Hauptsache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.02.1989 - VII B 148/88
Auszug aus BFH, 09.07.1991 - VII S 12/91
Der Senat hat in einem im wesentlichen gleichgelagerten Fall entschieden (Beschluß vom 21. Februar 1989 VII B 148, 149/88, BFH/NV 1989, 676), daß Bescheide der vorliegenden Art ihrer Wirkung nach als der Vollziehung fähige - und damit auch der Vollziehungsaussetzung zugängliche - Feststellungsbescheide (§ 179 Abs. 1 AO 1977) zu behandeln sind und daß die Aussetzung ihrer Vollziehung bereits deshalb gerechtfertigt ist, weil ernstlich zweifelhaft erscheint (§ 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO), ob die Feststellung überhaupt hätte getroffen werden dürfen und ob sie nicht schon wegen Fehlens einer gesetzlichen Grundlage aufzuheben ist.
- BFH, 07.12.1999 - IV S 13/99
Außerordentliche Beschwerde; AdV
Für die unmittelbare Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Steuerverwaltungsaktes ist der BFH dagegen nicht zuständig (…BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1986 V S 6/86, BFH/NV 1987, 778; vom 9. Juli 1991 VII S 12/91, BFH/NV 1992, 314).