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   BFH, 24.07.2000 - VII S 25/00   

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https://dejure.org/2000,11339
BFH, 24.07.2000 - VII S 25/00 (https://dejure.org/2000,11339)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2000 - VII S 25/00 (https://dejure.org/2000,11339)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2000 - VII S 25/00 (https://dejure.org/2000,11339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhte Kraftfahrzeugsteuer - Pkw - Aussetzung der Vollziehung - Vertretungszwang

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 70; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungszwang vor BFH;Verweisung an FG bei unwirksamem AdV-Antrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.11.1998 - VII S 25/98

    Einstweilige Anordnung; Vertretungszwang; instanzielle Zuständigkeit

    Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII S 25/00
    Sein Antrag ist deshalb als unzulässig zu verwerfen, da er von dem Antragsteller selbst nicht wirksam gestellt werden konnte (vgl. schon den Beschluss des Senats vom 24. November 1998 VII S 25/98, BFH/NV 1999, 654).
  • BFH, 16.12.1994 - VIII S 4/94

    Ordnungsgemäße Vertretung eines Gesellschaftseigners

    Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII S 25/00
    Eine Verweisung des Rechtsstreits an das FG nach § 70 FGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), die grundsätzlich bei Anrufung des BFH trotz Zuständigkeit des FG für einen AdV-Antrag von Amts wegen vorzunehmen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1994 VIII S 4/94, BFH/NV 1995, 800), kommt indes gleichwohl nicht in Betracht, weil eine solche Entscheidung einen beim BFH wirksam gestellten AdV-Antrag voraussetzte.
  • BFH, 24.05.1976 - VIII S 3/76

    Vertretungszwang - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - BFH als Gericht der

    Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII S 25/00
    Dieser Vertretungszwang besteht folglich auch in einem Verfahren wegen AdV nach § 69 Abs. 3 FGO (BFH-Beschluss vom 24. Mai 1976 VIII S 3/76, BFHE 118, 552, BStBl II 1976, 504).
  • BFH, 26.06.2003 - III K 1/03

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    Eine Verweisung des Rechtsstreits an das FG entsprechend § 70 FGO i.V.m. § 17a Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes, soweit sich das Wiederaufnahmeverfahren gegen das Urteil des FG richtet, kommt indes nicht in Betracht, weil eine solche Entscheidung ein beim BFH wirksam --durch einen nach § 62a FGO zur Vertretung vor dem BFH Berechtigten-- eingeleitetes Verfahren voraussetzt (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII S 25/00, BFH/NV 2001, 56, 57, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2005 - VII S 14/05

    Keine Verweisung bei instanzieller Unzuständigkeit des BFH bei Nichtbeachtung des

    Im Streitfall ist der BFH jedoch an einer solchen von Amts wegen auszusprechenden Verweisung gehindert, weil es wegen der Nichtbeachtung des Vertretungszwangs bereits an einem wirksam gestellten AdV-Antrag fehlt (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII S 25/00, BFH/NV 2001, 56).
  • BFH, 27.11.2003 - VII S 19/03

    AdV, Antragstellung beim BFH

    Die Zuständigkeit des Senats in dem Verfahren VII R 49/03 betreffend die mit dem Bescheid vom 16. November 1999 für das Kalenderjahr 1997 festgesetzte Umsatzsteuer macht den BFH nicht zum Gericht der Hauptsache hinsichtlich der für das Kalenderjahr 1998 festgesetzten Umsatzsteuer (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2000 VII S 25/00, BFH/NV 2001, 56).
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