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   OLG Düsseldorf, 20.07.2005 - VII-Verg 102/04   

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OLG Düsseldorf, 20.07.2005 - VII-Verg 102/04 (https://dejure.org/2005,13552)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2005 - VII-Verg 102/04 (https://dejure.org/2005,13552)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - VII-Verg 102/04 (https://dejure.org/2005,13552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Höhe der Rechtsanwaltsgebühr (in der Regel 2,0-fach bei mündlicher Verhandlung)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwertermittlung bei Vergabe von Beförderungsdienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 654
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Arnsberg, 22.11.2004 - VK 2-16/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2005 - Verg 102/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 22. November 2004 (VK 2 -16/04) aufgehoben.
  • OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von

    Der Senat nahm die Schätzung anhand des von der Antragsgegnerin prognostizierten Fahrgeldaufkommens vor, wobei als Bezugspunkt für den 5%-Anteil ein Ansatz von 30% der während der Laufzeit des Rahmenvertrags (begrenzt auf 48 Monate) voraussichtlich erzielten Fahrentgelte, angemessen erscheint (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 654).
  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Juli 2005 (Verg 102/04, [...] Tz. 5), auf die sich die Beschwerde bezieht, betrifft einen besonders gelagerten Sachverhalt und nicht die hier in Frage stehende Schätzung des Auftragswertes eines ausgeschriebenen Personenbeförderungsvertrages.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - Verg 2/07

    Zur Bemessungsgrundlage für die Streitwertfestsetzung bei "zusammengesetzten"

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 24.10.2005, VII-Verg 30/05; Beschluss vom 20.07.2005, VII-Verg 102/04; s. auch Beschluss vom Verg 29/00), ist daher bei "zusammengesetzten" Verträgen lediglich auf die Teile der Verträge abzustellen, die unmittelbar Bau- bzw. Dienstleistungsaufträge im Sinne des § 99 GWB betreffen.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2008 - Verg 29/07

    Berechnung des Schwellenwerts bei zusammengesetzten Verträgen

    Wie der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH bereits für die Festsetzung des Gegenstandswerts entschieden hat (vgl. Senat, Beschl. v. 27.9.2007, VII-Verg 2/07; Beschl. v. 24.10.2005, VII-Verg 30/05, Beschl. v. 20.7.2005, VII-Verg 102/04), ist bei zusammengesetzten Verträgen (hier: Kaufvertrag mit Dienstleistungselementen) lediglich auf die Teile der Verträge abzustellen, die unmittelbar Bau- bzw. Dienstleistungen betreffen.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04

    Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr

    b) Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren allerdings umfangreich oder schwierig, so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 in der Praxis nur eher selten eine Rolle spielt (vgl. Senat, Beschl. v. 24.5.2005, VII-Verg 98/04, Umdruck S. 3; Beschl. v. 20.7.2005, VII-Verg 102/04, Umdruck S. 4; BayObLG, Beschl. v. 16.2.2005, Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454, 456).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - L 21 KR 65/09

    Krankenversicherung

    Zwar existiert aufgrund der Besonderheiten der Rabattvertragskonstruktion im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine konkret bezifferte, in Geld ausgedrückte und von dem öffentlichen Auftraggeber zu zahlende Bruttoauftragssumme nicht (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.07.2005 - VII-Verg 102/04, NZBau 2005, 654).
  • VK Sachsen, 01.02.2011 - 1/SVK/017-09

    Vergütung des Rechtsanwalts

    Ein quasi fixer Ansatz von 2, 3-fachen Gebühren in jedwedem Fall mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer - dem in § 112 Abs. 1 GWB gesetzlich vorgesehenen Regelfall - würde den vom Gesetzgeber mit Nr. 2300 VV RVG intendierten Spielraum unzulässig verengen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.11.2006 - Az.: Verg 14/06; Beschluss vom 13.11.2006 - Az.: Verg 13/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2005 - Az.: Verg 102/04).
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