Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - VII-Verg 61/03   

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https://dejure.org/2005,17999
OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - VII-Verg 61/03 (https://dejure.org/2005,17999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2005 - VII-Verg 61/03 (https://dejure.org/2005,17999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2005 - VII-Verg 61/03 (https://dejure.org/2005,17999)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattungsfähigkeit der Kosten der Beigeladenen (bei aktiver Beteiligung und Interessengegensatz)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - Verg 61/03
    Die angegriffene Auslagenentscheidung befindet sich in Übereinstimmung mit der Kostenrechtsprechung des Senats (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.7.2000 - Verg 2/99, NZBau 2001, 165, 166).
  • VK Düsseldorf, 30.09.2003 - VK-25/03

    Eigenes Angebot zwingend auszuschließen: Kein Interesse am Auftrag!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - Verg 61/03
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30. September 2003 (VK-25/2003-B) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Grundvoraussetzung für eine Beteiligung der Bg zu 2) und zu 12) wäre, dass sich die ASt mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich in einen bewussten und gewollten Interessengegensatz zu den Beigeladenen begeben hätte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2005 - Verg 61/03; Beschluss vom 12. Januar 2006 - Verg 86/05; Beschluss vom 9. Dezember 2009, Verg 37/09).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 1 VK 5/10

    Rügeerfordernis durch Zuschlag auf Konkurrenzangebot nicht erledigt

    Eine Erstattung von Kosten der Beigeladenen hätte billigem Ermessen nur dann entsprochen, wenn die Beigeladene sich aktiv und mit eigenen Anträgen am Verfahren beteiligt (BayObLG, Beschluss vom 13.05.2004, Az.: Verg 004/04; Beschluss vom 03.07.2002, Az.: Verg 13/02; Beschluss vom 02.12.2002, Az.: Verg 24/02; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 61/05; Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 57/05; Beschluss vom 12.01.2006, Az.: VII-Verg 86/05; Beschluss vom 05.08.2005, Az.: VII-Verg 31/05; Beschluss vom 04.08.2005, Az.: VII-Verg 51/05; Beschluss vom 22.07.2005, Az.: VII-Verg 28/05; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2004, Az.: 1 Verg 5/03) oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hätte (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 61/05; Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 57/05; Beschluss vom 12.01.2006, Az.: VII-Verg 86/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VII-Verg 61/03; Beschluss vom 17.05.2004, Az.: VII-Verg 12/03; Beschluss vom 15.05.2002, Az.: Verg 10/02; Beschluss vom 29.04.2003, Az.: Verg 47/02).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • VK Münster, 26.10.2007 - VK 25/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages in der Beschwerdeinstanz

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, u.a. Beschluss vom 30.08.2005, Verg 61/03, die die Vergabekammer für zutreffend hält, können im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammeranders als im Beschwerdeverfahrendem erfolglosen Antragsteller die Kosten des Beigeladenen auferlegt werden, wenn sich der unterliegende Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Beigeladenen begeben hat und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er erfolgreich Anträge nebst Begründungen gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat.
  • VK Münster, 15.08.2007 - VK 13/07

    Änderung der Verdingungsunterlagen durch Beifügung von Unterlagen

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, u.a. Beschluss vom 30.08.2005, Verg 61/03, die die Vergabekammer für zutreffend hält, können im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammeranders als im Beschwerdeverfahrendem erfolglosen Antragsteller die Kosten des Beigeladenen auferlegt werden, wenn sich der unterliegende Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Beigeladenen begeben hat und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er erfolgreich Anträge nebst Begründungen gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat.
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