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   FG Niedersachsen, 22.11.1994 - VIII 402/92   

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https://dejure.org/1994,6127
FG Niedersachsen, 22.11.1994 - VIII 402/92 (https://dejure.org/1994,6127)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.11.1994 - VIII 402/92 (https://dejure.org/1994,6127)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. November 1994 - VIII 402/92 (https://dejure.org/1994,6127)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1995, 759
  • EFG 1995, 406
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Wegen der Einzelheiten der Urteilsbegründung wird auf die Veröffentlichung in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 406 Bezug genommen.
  • FG Bremen, 20.07.1999 - 299088K 2

    Ermessensausübung des FA bei der Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags zur

    Insoweit unterscheidet sich der hier zur Entscheidung stehende Sachverhalt von dem, der der Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 22. November 1994 VIII 402/92, EFG 1995, 406 zugrundelag.

    Die Anforderungen, die das Gesetz an eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörden stellt und den Umfang ihrer gerichtlichen Nachprüfung hat das Niedersächsische FG im Urteil EFG 1995, 406 zutreffend dargestellt; hierauf wird Bezug genommen.

    Es hatte zunächst erwogen, den Rechtsstreit im Hinblick auf das Revisionsverfahren X R 24/95 auszusetzen, dem das erwähnte Urteil des Niedersächsischen FG EFG 1995, 406 zugrundeliegt.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.1999 - 1 K 294/97

    Kein Anspruch auf allgemeine Fristverlängerung für von einem

    Dem steht nicht entgegen, daß bereits abgelaufene Fristen gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 AO rückwirkend verlängert werden können; damit sind die Fälle einbezogen, in denen vor Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag die Abgabefrist abgelaufen ist, die Erklärung jedoch nicht eingegangen ist (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 22. November 1994 VIII 402/94, EFG 1995, 406; FG Münster, Urteil vom 3. November 1995 11 K 2899/94 - G, U, E, EFG 1996, 413).

    Denn entgegen dem dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 22.11.1994 - VIII 402/92 (EFG 1995, 406) zugrundeliegenden Sachverhalt hat der Kläger im vorliegenden Verfahren keine besonderen Gründe für eine Fristverlängerung vorgetragen, mit denen sich der Beklagte hätte auseinandersetzen müssen, obwohl ihn der Beklagte bereits mit Schreiben vom ... aufgefordert hatte, solche besonderen Gründe zu benennen.

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 9 K 198/99

    Schuldhaftes Versäumnis der Abgabefrist der Steuererklärung bei allgemeiner

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  • BFH, 28.06.2000 - X B 49/96

    Nichtzulassungsbeschwerde - Pflicht zur Ermessensprüfung - Begründung der

    Auch wenn man die Hinweise des Klägers auf die "Arbeitsbelastung der steuerberatenden Berufe durch die Wiedervereinigung" und auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 22. November 1994 VIII 402/92 (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 406) als "Aufgreifen" einer für die Bemessung von Steuererklärungsfristen grundsätzlich bedeutsamen und im anhängigen Verfahren klärungsfähigen Rechtsfrage werten wollte (vgl. dazu näher: Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 61, m.w.N.), führt dies nicht zum Erfolg des Rechtsmittels, weil sich aus den Akten zum einen kein Anhaltspunkt dafür ergibt, dass derartige Erwägungen hier überhaupt für die in Frage stehenden Ermessensentscheidungen des FA bzw. der OFD hätten beachtlich sein können, zum anderen jedenfalls aber feststeht, dass der Kläger sie bis zu dem für gerichtliche Ermessensprüfungen maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Gräber, a.a.O., § 102 Rz. 13 und 15, jeweils m.w.N.) nicht geltend gemacht hat.
  • FG München, 17.01.2006 - 6 K 2292/04

    Zur Unterzeichnung eines Investitionszulageantrages; Wiedereinsetzung;

    Der Streitgegenstand einer im Verfahren nach § 163 AO begehrten Billigkeitsmaßnahme ist identisch mit dem Streitgegenstand einer im Verfahren nach § 227 AO begehrten Billigkeitsmaßnahme, wenn beide Verfahren jeweils auf denselben Sachverhalt gestützt werden (vgl. Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vom 31. Oktober 1994 III 193/90, EFG 1995, 406).
  • FG München, 11.06.1997 - 7 K 1308/97

    Einspruch gegen die Ablehnung eines Fristverlängerungsantrag zur Einreichung

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  • FG Bremen, 16.02.1999 - 298070K 2

    Rechtsbehelfe gegen die Androhung von Zwangsgeldern; Voraussetzungen für die

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