Rechtsprechung
   BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14519
BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05 (https://dejure.org/2006,14519)
BFH, Entscheidung vom 24.03.2006 - VIII B 234/05 (https://dejure.org/2006,14519)
BFH, Entscheidung vom 24. März 2006 - VIII B 234/05 (https://dejure.org/2006,14519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rüge der Verletzung der Sachauklärungspflicht gemäß § 76 Finanzgerichtsordnung (FGO); Anforderungen an eine Beschwerdeschrift

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.06.2003 - IX B 119/02

    NZB - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05
    Darin liegt jedoch nicht die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers sondern falscher materieller Rechtsanwendung, die nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 28.04.2003 - VIII B 260/02

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05
    Darin liegt jedoch nicht die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers sondern falscher materieller Rechtsanwendung, die nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 03.02.2000 - I B 40/99

    Sachaufklärungspflicht - Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Beweislastverteilung

    Auszug aus BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05
    Denn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2000 I B 40/99, BFH/NV 2000, 874).
  • BFH, 09.12.1998 - VIII B 54/97

    Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05
    b) Im Übrigen gehören bei einer Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, und vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236) zu einem schlüssigen Sachvortrag u.a. Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können.
  • BFH, 19.08.1994 - X B 124/94

    Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen

    Auszug aus BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05
    Es muss daher vorgetragen werden, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb die Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 1994 I B 19-21/94, BFH/NV 1995, 441; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238).
  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05
    b) Im Übrigen gehören bei einer Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, und vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236) zu einem schlüssigen Sachvortrag u.a. Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können.
  • BFH, 07.01.1993 - VII B 115/92

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05
    b) Im Übrigen gehören bei einer Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, und vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236) zu einem schlüssigen Sachvortrag u.a. Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können.
  • BFH, 06.06.1994 - I B 19/94
    Auszug aus BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05
    Es muss daher vorgetragen werden, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb die Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 1994 I B 19-21/94, BFH/NV 1995, 441; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238).
  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

    Ist ein Zeuge, dessen Vernehmung das FG unterlassen haben soll, vom FG angehört worden und hatten die Beteiligten in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, den Zeugen detailliert zu den von ihnen als bedeutsam erachteten Feststellungen zu befragen, und wird weiter der Zeuge --wie sich aus dem Protokoll über den Verhandlungstermin vom 13. Februar 2008 ergibt-- ohne Widerspruch und ohne Antrag des Beteiligten auf eine erneute Vernehmung entlassen, liegt darin der Verzicht auf die Rüge einer auf die Anhörung dieses Zeugen bezogenen Verletzung der Sachaufklärungspflicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 2006 VIII B 234/05, BFH/NV 2006, 1324, und vom 28. November 2008 VIII B 218/07, [...]).
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