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BFH, 21.10.2004 - VIII B 263/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Bemessung eines von der Einkommensteuer freizustellenden sächlichen Existenzminimums eines Kindes - Berechnung des steuerlich sächlichen Existenzminimums eines Kindes anhand des sozialhilferechtlich anerkannten existenznotwendigen Mindestbedarfs - Bemessung des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Berechnung des sächlichen Existenzminimums eines Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 11.08.2004 - 1 K 1994/02
- BFH, 21.10.2004 - VIII B 263/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
Auszug aus BFH, 21.10.2004 - VIII B 263/04
Die Frage, wie das von der Einkommensteuer freizustellende sächliche Existenzminimum eines Kindes und damit die Höhe des Kinderfreibetrages gemäß § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes zu bemessen ist, ist nicht mehr klärungsbedürftig, sondern nach zutreffender Auffassung der Vorinstanz durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dem Beschluss vom 10. November 1998 2 BvL 42/93 (BStBl II 1999, 174) geklärt.
- FG Brandenburg, 24.08.2006 - 6 K 2294/03
Zur Verfassungsmäßigkeit des § 66 EStG
(BFH Beschluss vom 21. Oktober 2004 VIII B 263/04 n.v.) Ab dem Jahr 2002 ist das sächliche Existenzminimum zusätzlich zu erhöhen um den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (vgl. Bundestagsdrucksache 14/7765, 4). - FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1513/04
Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Kinderfreibetrags in 2001 - Keine Bemessung des …
Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, weil die Berechnung des sächlichen Existenzminimums nicht mehr klärungsbedürftig ist (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21. Oktober 2004, VIII B 263/04, [...]). - FG Nürnberg, 18.12.2007 - I 7/05
Einkommensteuerbescheide der Familie eines Beamten i.R.d. Freistellung des …
Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung wird das Einkommensteuergesetz in den Jahren 1997 bis 2000 auch betragsmäßig hinsichtlich des Familienleistungsausgleichs den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 10.11.1998 (…Az.: 2 BvL 42/93, a.a.O.) gerecht (vgl. Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 11.08.2004, 1 K 1994/02, EFG 2004, 1845; BFH-Beschluss vom 21.10.2004 VIII B 263/04).