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   BFH, 18.11.1998 - VIII B 27/98   

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https://dejure.org/1998,4585
BFH, 18.11.1998 - VIII B 27/98 (https://dejure.org/1998,4585)
BFH, Entscheidung vom 18.11.1998 - VIII B 27/98 (https://dejure.org/1998,4585)
BFH, Entscheidung vom 18. November 1998 - VIII B 27/98 (https://dejure.org/1998,4585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anteilsübertragung - Angehörige - Unentgeltliche Vermögensübertragung - Grundsätzliche Bedeutung - Leistung erfüllungshalber - Divergenz

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - VIII B 27/98
    Danach sind solche Verträge der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurden und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. aus neuerer Zeit z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, m.w.N., und vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106, m.w.N.).

    Allerdings sind an den Nachweis, daß es sich um ein ernstes Vertragsverhältnis handelt, um so strengere Anforderungen zu stellen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106).

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - VIII B 27/98
    Danach sind solche Verträge der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurden und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. aus neuerer Zeit z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, m.w.N., und vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106, m.w.N.).

    Allerdings sind an den Nachweis, daß es sich um ein ernstes Vertragsverhältnis handelt, um so strengere Anforderungen zu stellen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106).

  • BFH, 10.07.1986 - IV R 12/81

    1. Gegen die rückwirkende Wiedereinfährung der sog. Geprägetheorie durch § 15

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - VIII B 27/98
    b) Abweichung der Vorentscheidung von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Juli 1986 IV R 12/81 (BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811), vom 22. September 1994 IV R 61/93 (BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367) und vom 31. August 1994 X R 58/92 (BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672).
  • BFH, 20.02.2002 - X B 157/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache;

    Dies gilt für den vorliegenden Streitfall, in dem es um die steuerrechtliche Beurteilung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen geht, in besonderem Maße, weil die Grundsätze (Leitlinien) über deren steuerliche Anerkennung durch eine umfangreiche Kasuistik höchstrichterlich geklärt sind und im Übrigen die steuerrechtliche Würdigung solcher Verträge weitgehend von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängt und auf tatsächlichem Gebiet liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. November 1998 VIII B 27/98, BFH/NV 1999, 613).
  • BFH, 21.07.2005 - II B 22/04

    Zulassung der Revision wegen schwerwiegender Fehler; Verträge unter nahen

    Die Vorentscheidung weicht entgegen der Rüge der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) nicht von der ständigen Rechtsprechung des BFH ab, wonach die Frage, ob ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist und einem Fremdvergleich standhält, nach der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (BFH-Urteil vom 10. November 1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616) und durch Gesamtwürdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles (BFH-Beschluss vom 18. November 1998 VIII B 27/98, BFH/NV 1999, 613) zu beurteilen ist.
  • BFH, 27.04.2005 - VIII B 48/04

    Objektive Willkür als Grund für die Revisionszulassung; Vertrag zwischen

    Die Vorentscheidung weicht entgegen der Rüge der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) nicht von der ständigen Rechtsprechung des BFH ab, wonach die Frage, ob ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist und einem Fremdvergleich standhält, nach der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (BFH-Urteil vom 10. November 1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616) und durch Gesamtwürdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles (BFH-Beschluss vom 18. November 1998 VIII B 27/98, BFH/NV 1999, 613) zu beurteilen ist.
  • FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen ohne konkrete

    Je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH-Beschluss vom 18.11.1998 VIII B 27/98, BFH/NV 1999, 613, 614).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12348/07

    Vertrag zwischen nahen Angehörigen: Schuldzinsen als Betriebsausgabe - Keine

    Je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH-Beschluss vom 18. November 1998 VIII B 27/98, BFH/NV 1999, 613, 614).
  • FG München, 20.02.2002 - 10 K 4780/99

    Fremdvergleich bei Kaufverträgen zwischen Ehegatten mit Rückübertragungsklausel;

    Diese Grundsätze gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch für Kaufverträge (BFH-Entscheidungen vom 18.11.1998 VIII B 27/98, BFH/NV 1999, 613 und vom 10.11.1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616 ).
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