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   BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95   

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BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95 (https://dejure.org/1996,1397)
BFH, Entscheidung vom 19.07.1996 - VIII B 37/95 (https://dejure.org/1996,1397)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 1996 - VIII B 37/95 (https://dejure.org/1996,1397)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
    Eine Prozeßpartei darf auch nicht mit einer Tatsachenwürdigung überrascht werden, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 13. Juli 1967 III ZR 94/66, Versicherungsrecht -- VersR -- 1967, 1095; Urteil des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 12. Dezember 1990 11 RAr 137/89, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1991, 1910).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters wird revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zugeordnet (vgl. Beschluß des Senats vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, m. w. N.).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
    Von diesem Ausnahmefall abgesehen ist das Gericht unter dem Gesichtspunkt der Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, seine Rechtsauffassung und seine Schlußfolgerungen im Rahmen der Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese oft erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (BVerwG-Urteil vom 13. Mai 1976 II C 26/74, Buchholz, a.a.O., 310, 108 VwGO Nr. 87).
  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
    Nach Ablauf dieser Frist vorgetragene Zulassungsgründe darf der BFH nicht berücksichtigen (BFH-Beschluß vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
    Ein solcher Verstoß kommt in Betracht, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Rz. 10 a, m. w. N.; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 29. Juli 1977 IV C 21/77, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 108 VwGO Nr. 98).
  • BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79

    Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
    Für eine schlüssige Rüge wären ferner substantiierte Darlegungen dazu erforderlich ge wesen, was die Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355; Beschluß vom 28. März 1989 V B 90, 98/87, BFH/NV 1991, 98).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 94/66

    Schadensersatz wegen unzureichender Sicherung eines Gehwegs - Verletzung der

    Auszug aus BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
    Eine Prozeßpartei darf auch nicht mit einer Tatsachenwürdigung überrascht werden, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 13. Juli 1967 III ZR 94/66, Versicherungsrecht -- VersR -- 1967, 1095; Urteil des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 12. Dezember 1990 11 RAr 137/89, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1991, 1910).
  • BFH, 17.05.1995 - X R 185/93

    Kürzung eines Sonderausgabenvorwegabzuges

    Auszug aus BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
    Der BFH bejaht eine unzulässige Überraschungsentscheidung, wenn das FG ohne vorherige Anhörung der Beteiligten in einem bestimmten Streitpunkt zuungunsten des Klägers entscheidet, obwohl das Finanzamt (FA) während des Klageverfahrens insoweit seinen vormaligen Rechtsstandpunkt aufgegeben hatte (BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 X R 185/93, BFH/NV 1995, 1076).
  • BFH, 28.03.1989 - V B 90/87
    Auszug aus BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
    Für eine schlüssige Rüge wären ferner substantiierte Darlegungen dazu erforderlich ge wesen, was die Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355; Beschluß vom 28. März 1989 V B 90, 98/87, BFH/NV 1991, 98).
  • BFH, 01.07.1998 - IV B 152/97

    Voraussetzungen des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Das ist z. B. der Fall, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen (oder tatsächlichen) Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen muß (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325).

    Ein Beteiligter darf auch nicht mit einer Tatsachenwürdigung überrascht werden, die von keiner Seite vorausgesehen werden kann (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 124 und BFH/NV 1998, 325).

  • BFH, 29.02.2008 - IV B 21/07

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung von Verfahrensmängeln - Tatbestandsberichtigung

    Eine solche ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2007 X B 121/06, BFH/NV 2008, 245; vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421, und vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98

    Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Ein Verstoß kommt allerdings dann in Betracht, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 1985 4 C 62/82, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 445; BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124; vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325; in BFH/NV 1998, 1511; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 119 Rz. 10 a).
  • BFH, 31.12.2012 - III B 95/12

    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer

    a) Eine Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01

    Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung -

    Das ist z.B. der Fall, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen (oder tatsächlichen) Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325).
  • BFH, 10.08.2016 - VI B 10/16

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - richterliche Hinweispflicht - Fehler

    Das ist z.B. der Fall, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen (oder tatsächlichen) Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325).
  • BFH, 31.07.1997 - III B 31/95
    Ein Verstoß gegen das Verbot der Überraschungsentscheidung kommt in Betracht, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht (vgl. § 155 der Finanzgerichtsordnung i. V. m. § 278 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung) und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).

    Ein Verfahrensbeteiligter darf auch nicht mit einer Tatsachenwürdigung überrascht werden, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (BFH in BFH/NV 1997, 124, m. w. N.).

  • BVerwG, 30.01.2020 - 5 PB 2.19

    Rügepräklusion im Kostenfreistellungsverfahren

    Die Überraschung eines Beteiligten mit einer von keiner Seite vorausgesehenen Tatsachenwürdigung kann sich aber als eine Verletzung rechtlichen Gehörs darstellen (vgl. BFH, Beschluss vom 19. Juli 1996 - VIII B 37/95 - BFH/NV 1997, 124 ).
  • BFH, 26.01.2000 - IV B 12/99

    Eigenverantwortlichkeit eines Laborarztes

    Von diesem Ausnahmefall abgesehen ist das Gericht unter dem Gesichtspunkt der Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, seine Rechtsauffassung und seine Schlussfolgerungen im Rahmen der Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese oft erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (BVerwG-Urteil vom 13. Mai 1976 II C 26/74, Buchholz, a.a.O., 310, § 108 VwGO Nr. 87; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 21.11.2008 - IV B 150/07

    Zum Verhältnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung von

    Eine solche ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2007 X B 121/06, BFH/NV 2008, 245; vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421, und vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98

    Kfz-Privatanteil bei einem Zahnarzt

  • BFH, 20.03.1997 - XI B 182/95
  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

  • BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98

    Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige -

  • BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05

    Milchgarantiemenge; Unternehmerrisiko

  • BFH, 01.07.2004 - IV B 187/02

    Überraschungsentscheidung

  • BFH, 31.10.2012 - X B 9/11

    Rechtliches Gehör

  • BFH, 20.08.2012 - III B 196/11

    Darlegung von Verfahrensmängeln bei mehrfacher Begründung des FG-Urteils -

  • BFH, 25.09.2006 - VI B 79/05

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als Revisionszulassungsgrund;

  • BFH, 09.06.2005 - VIII B 105/04

    NZB: Kapitalanlage im Ausland; Steuerhinterziehung

  • BFH, 24.05.2005 - X B 170/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtgewährung von

  • BFH, 24.11.2004 - IX B 151/03

    Schuldzinsen: WK-Abzug - Umwidmung

  • BFH, 23.07.2001 - III B 107/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Urteilsabweichung - Divergenzentscheidung -

  • BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98

    Abzug der Kosten für Fahrten zwischen mehreren Betriebsstätten

  • BFH, 26.03.2004 - XI B 24/03

    Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs; Verletzung der

  • BFH, 26.10.1998 - I B 29/98

    Versagung der Akteneinsicht; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 21.01.1998 - III R 31/97

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

  • BFH, 11.02.2000 - V B 135/99

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs; Abweichung von EuGH-Entscheidung

  • BFH, 02.03.2005 - II B 57/04

    Sachaufklärungspflicht; Verfahrensmangel

  • BFH, 04.10.2004 - VII B 27/04

    Rüge mangelnder Sachaufklärung und Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

  • BFH, 07.01.2002 - III B 64/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Fortbildung des Rechts -

  • BFH, 19.08.2002 - XI B 79/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 24.07.2002 - II B 50/01

    Steuerrecht - Grunderwerbssteuer - Schenkung eines Miteigentumsanteils -

  • BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 29.02.2000 - VII B 267/99

    Überraschungsentscheidung - Steueränderungsbescheid - Aussetzung der Vollziehung

  • BFH, 25.03.1999 - VII B 36/98

    NZB; mangelnde Sachaufklärung und grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 24.08.1998 - VII B 136/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Klärungsbedürftigkeit

  • BFH, 27.04.1998 - VII B 277/97

    Annahme eines Mitverschuldens des Finanzamtes durch die Ermessensentscheidung die

  • BFH, 30.03.2001 - V B 188/00

    Handelsvertreter - Geldverkehrsrechnung - Besteuerungsgrundlagen - Umsatzsteuer -

  • BFH, 20.03.1997 - XI B 181/95
  • BFH, 28.08.1997 - X B 50/97

    Anforderungen an die Darlegung der behaupteten Mängel des finanzgerichtlichen

  • BFH, 18.06.1997 - X B 160/96

    Anforderungen an die grundsäätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 26.05.1997 - X B 13/97

    Vorliegen entscheidungserheblicher Rechtsfragen

  • BFH, 19.06.1997 - X B 183/96

    Substantiierte Beschwerdebegründung bei Rüge von Verfahrensfehlern in Bezug auf

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