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BFH, 14.12.1995 - VIII B 45/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klagebefugnis bei Streitigkeiten um einen einheitlichen Feststellungsbescheid
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.07.1986 - II R 246/83
Anwaltsgemeinschaft - Bewertung - Betriebsvermögen - Einheitswert - Verfahren - …
Auszug aus BFH, 14.12.1995 - VIII B 45/95
Eine notwendige Beiladung wäre hinsichtlich des Feststellungsbeteiligten A nur dann entbehrlich gewesen, wenn dessen -- zulässiges -- Klageverfahren mit dem hier zugrundeliegenden gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO verbunden worden wäre (vgl. BFH- Urteil vom 30. Juli 1986 II R 246/83, BFHE 147, 120, BStBl II 1986, 820, 821). - BFH, 27.09.1990 - IX B 83/90
Beschwerde gegen die Beiladung eines "Mitberechtigten"
Auszug aus BFH, 14.12.1995 - VIII B 45/95
Wird um einen einheitlichen Feststellungsbescheid i. S. des § 48 Abs. 2 FGO gestritten, sind alle Mitberechtigten klagebefugt und deshalb -- soweit sie nicht selbst Klage erheben -- grundsätzlich notwendig beizuladen (…vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. September 1992 IX B 32/92, BFH/NV 1993, 185), es sei denn, die übrigen Mitberechtigten wären -- ausnahmsweise -- unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt (vgl. § 40 Abs. 2 FGO) betroffen (vgl. BFH-Beschluß vom 27. September 1990 IX B 83/90, BFH/NV 1991, 330). - BFH, 23.09.1992 - IX B 32/92
Notwendige Beiladung Dritter gemäß § 60 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung (FGO)
Auszug aus BFH, 14.12.1995 - VIII B 45/95
Wird um einen einheitlichen Feststellungsbescheid i. S. des § 48 Abs. 2 FGO gestritten, sind alle Mitberechtigten klagebefugt und deshalb -- soweit sie nicht selbst Klage erheben -- grundsätzlich notwendig beizuladen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. September 1992 IX B 32/92, BFH/NV 1993, 185), es sei denn, die übrigen Mitberechtigten wären -- ausnahmsweise -- unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt (vgl. § 40 Abs. 2 FGO) betroffen (…vgl. BFH-Beschluß vom 27. September 1990 IX B 83/90, BFH/NV 1991, 330). - BFH, 30.06.1967 - VI B 49/66
Verfahrensmangel der fehlenden Beiladung der Miteigentümer
Auszug aus BFH, 14.12.1995 - VIII B 45/95
Es ist auch vom Vorliegen der weiteren Voraussetzung auszugehen, daß die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (BFH-Beschluß vom 30. Juni 1967 VI B 49/66, BFHE 89, 328, BStBl III 1967, 612).
- BFH, 07.07.1998 - VIII R 16/96
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens; unterlassene notwendige Beiladung
Auf die Beschwerde des ehemaligen Klägers wegen Nichtzulassung der Revision hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 14. Dezember 1995 VIII B 45/95 die Revision zugelassen. - BFH, 15.12.1997 - VIII B 28/97
Zulassung der Revision aufgrund Abweichens des Finanzgerichts von bisherigen …
Mit der Rüge, das FG hätte die Kommanditistin A gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig zum Verfahren beiladen müssen, und das angefochtene Urteil beruhe auf der unterlassenen Beiladung, wird ein Verfahrensmangel i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 3 FGO ebenfalls nicht schlüssig bezeichnet (vgl. zum Verfahrensmangel einer unterlassenen Beiladung z. B. BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1995 VIII B 45/95, BFH/NV 1996, 486).