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   BFH, 13.03.1998 - VIII B 57/97   

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https://dejure.org/1998,5348
BFH, 13.03.1998 - VIII B 57/97 (https://dejure.org/1998,5348)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1998 - VIII B 57/97 (https://dejure.org/1998,5348)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1998 - VIII B 57/97 (https://dejure.org/1998,5348)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VIII B 57/97
    Abgesehen davon handelt es sich bei dem vom Kläger benannten Revisionsverfahren VIII R 33/95 auch gar nicht um einen "gleichgelagerten" Fall, weil die dortigen Kläger Kapitaleinkünfte in einer den gemeinsamen Sparerfreibetrag gemäß § 20 Abs. 4 EStG übersteigenden Höhe erzielt haben und diesen mithin voll ausnutzen konnten.

    Dementsprechend hat der Senat in seinem inzwischen in dieser Sache erlassenen Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95 (BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499) zur Verfassungsmäßigkeit des Sparerfreibetrages auch nicht ausdrücklich Stellung genommen.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VIII B 57/97
    Selbst wenn man aber unterstellte, daß das BVerfG eine solche Unvereinbarkeitserklärung mit der Aufforderung an den Gesetzgeber verbände, eine Art. 3 Abs. 1 GG gerecht werdende Regelung auch für die Vergangenheit (für alle noch offenen Steuerfälle) zu treffen (vgl. etwa BVerfG-Beschluß vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84 u. a.., BVerfGE 82, 60), so wäre die vom Kläger intendierte rückwirkende Ausdehnung des hohen Sparerfreibetrages auf alle Einkünfte im Hinblick auf die enormen haushaltsmäßigen Belastungen kaum zu erwarten.
  • BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94

    Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VIII B 57/97
    Dies gilt zumal dann, wenn erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Entscheidung des Streitfalles von der Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage abhängt (Senatsbeschluß vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807; Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rdnr. 59, a. E.).
  • BFH, 23.08.1991 - VI B 44/91

    Auf gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluß gestützte

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VIII B 57/97
    Unterstellt man zugunsten des Klägers, daß § 20 Abs. 4 EStG wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz verfassungswidrig ist, so ergibt sich die naheliegende Folge, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), würde es mit der Sache befaßt werden, die beanstandete Norm für nichtig erklären würde (zu einem ähnlichen Fall des "gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses" vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1991 VI B 44/91, BFHE 165, 172, BStBl II 1991, 885, unter 3. b der Gründe).
  • BFH, 28.07.2000 - III B 66/97

    Begründungsmangel des Urteils; formeller Bilanzenzusammenhang

    Denn mit diesem Vorbringen wird zunächst nur ein individuelles Interesse der Klägerin an einer Gleichbehandlung mit dem oder den Steuerpflichtigen in dem bereits anhängigen Verfahren dargelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 1998 VIII B 57/97, BFH/NV 1998, 993).
  • BFH, 10.04.2003 - VII B 310/02

    Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels; Klärungsfähigkeit einer

    Zur Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage bedarf es der Darlegung, dass es im Revisionsverfahren tatsächlich zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage kommen kann (BFH-Beschluss vom 13. März 1998 VIII B 57/97, BFH/NV 1998, 993).
  • BFH, 08.08.2004 - VII B 26/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Divergenz bei mehrfacher Begr. des

    Zur Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage bedarf es der Darlegung, dass es im Revisionsverfahren tatsächlich zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage kommen kann (BFH-Beschluss vom 13. März 1998 VIII B 57/97, BFH/NV 1998, 993).
  • BFH, 06.05.2004 - I B 143/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; schlüssige Darlegung der

    Zur Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage bedarf es der Darlegung, dass es im Revisionsverfahren tatsächlich zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage kommen kann (BFH-Beschluss vom 13. März 1998 VIII B 57/97, BFH/NV 1998, 993).
  • BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97

    Zeitpunkt der Entstehung der Einfuhrzollschuld - Voraussetzungen für die

    Der Senat hat bereits zu Art. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2164/91 (NacherhebungsDVO) der Kommission vom 23. Juli 1991 zur Durchführung des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates betreffend die Nacherhebung (ABlEG Nr. L 201/16), der dem inhaltlich gleichlautenden Art. 871 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 2. Juli 1993 (ABlEG Nr. L 253/1) voranging, entschieden, daß diese Vorschrift das FG nicht an einem Urteil darüber hindert, ob die Voraussetzungen für das Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung vorliegen, wenn das HZA zuvor ihr Vorliegen ohne Einschaltung der KEG verneint hat (Senatsurteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420; Beschluß vom 25. November 1997 VIII B 57/97, BFH/NV 1998, 670).
  • BFH, 03.08.2001 - IV B 10/01

    Einkommensteuer - Einkommensteuerveranlagung - Beschwerde - Zulässigkeit der

    Damit wird zunächst nur ein individuelles Interesse der Beschwerdeführer an einer Gleichbehandlung mit dem oder den Steuerpflichtigen in dem bereits anhängigen Verfahren erkennbar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1998 VIII B 57/97, BFH/NV 1998, 993, und vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158, sowie Senatsbeschluss vom 31. Mai 2000 IV B 55/99, juris).
  • BFH, 24.08.1998 - VII B 136/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Klärungsbedürftigkeit

    Zur Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage bedarf es der Darlegung, daß es im Revisionsverfahren tatsächlich zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage kommen kann (BFH-Beschlüsse vom 13. März 1998 VIII B 57/97, BFH/NV 1998, 993, und vom 4. September 1996 II B 6/96, BFH/NV 1997, 191).
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