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   BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70   

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BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70 (https://dejure.org/1971,164)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1971 - VIII C 42.70 (https://dejure.org/1971,164)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1971 - VIII C 42.70 (https://dejure.org/1971,164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs des "wesentlichen Bauaufwandes"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    II. WoBauG § 2 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 82

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    II. WoBauG § 2 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 82

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wohnungen / Grundsteuer: Die da oben

Sonstiges

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuern: Wenig legal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 286
  • MDR 1972, 79
  • ZMR 1972, 87
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70
    Zur Frage der Steuerbegünstigung von Zweitwohnungen (Ergänzung zu BVerwGE 31, 50 [BVerwG 14.11.1968 - BVerwG VIII C 65.65]).
  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 75.58
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70
    Diese Voraussetzung kann auch bei einer Wohnung erfüllt sein, die vom Eigentümer und seinen Angehörigen überwiegend nur während der Ferien und an Feiertagen bewohnt wird (vgl. BVerwGE 9, 277 [BVerwG 30.10.1959 - VII C 75/58]; Urteile des Bundesfinanzhofes vorn 18. Oktober 1956 [BStBl. 1956 111, 385 = BFHSlg.
  • BGH, 11.11.2020 - VIII ZR 369/18

    Wohnraummiete in Berlin: Neuvermietung einer modernisierten Wohnung nach

    Danach ist ein Bauaufwand im Hinblick auf den finanziellen Aufwand als wesentlich anzusehen, wenn er (mindestens) ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands - ohne Grundstücksanteil - erreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2010 - VIII ZR 316/09, WuM 2010, 679 Rn. 6 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 1 Satz 1 WoBauG in BVerwGE 38, 286, 289 f.).
  • LG Potsdam, 25.09.2015 - 13 S 26/14

    Mieterhöhung nach dem Potsdamer Mietspiegel 2012: Einordnung einer

    Der hierfür notwendige Bauaufwand mit > 1.300,00 DM/qm pro Wohnung liegt damit über dem üblichen Sanierungsaufwand und erreicht ca. 1/3 des für eine Neubauwohnung erforderlichen Aufwandes, was allgemein im Rahmen des § 16 Abs. 1 WoFG für eine neue Wohnung im rechtlichen Sinne anerkannt ist (BGH, Beschl. v. 10.08.2010 - VIII ZR 316/09 - WuM 2010, 679 = MietPrax-â??AK § 16 WoFG Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.08.1971 - VIII C 42.70 - ZMR 1972, 87; LG Berlin, Urt. v. 26.11.2004 - 63 S 263/04 - Grundeigentum 2005, 307, 309; LG Berlin, Urt. v. 24.02.1998 - 64 S 219/97 - NZM 1999, 1138; LG Berlin, Urt. v. 26.06.1998 - 63 S 2/98 - MM 1998, 310, 312).
  • LG Berlin, 10.10.2019 - 65 S 107/19

    Wohnraummiete in Berlin: Vereinbarkeit der Mietenbegrenzungsverordnung mit der

    Den Begriff des wesentlichen Bauaufwandes hat die Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG dahin konkretisiert, dass die Investition mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen (Kosten-)Aufwandes erreichen muss (vgl. BT-Drs. 18/3121, S. 32 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 10.08.2010 - VIII ZR 316/09, WuM 2010, 679, nach juris Rn. 6; BVerwG, Urt. v. 26.08.1971 - VIII C 42.70, ZMR 1972, 87, nach juris Rn. 14).
  • BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 316/09

    Wohnraummiete: Mietzinserhöhung unter Einbeziehung des Aufwands zum

    Den wesentlichen Aufwand für den Umbau hat das Berufungsgericht zutreffend mit (mindestens) einem Drittel der Kosten eines entsprechenden Neubaus angesetzt; auch dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 286, 289 f.) und lässt einen Rechtsfehler ebenso wenig erkennen wie die Ermittlung der für die spätere Wohnung der Beklagten tatsächlich angefallenen Sanierungskosten.
  • LG Berlin, 23.05.2019 - 65 S 25/18

    Mietpreisbremse in Berlin: Anforderungen an eine umfassende Modernisierung;

    Den Begriff des wesentlichen Bauaufwandes hat die Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG dahin konkretisiert, dass die Investition mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen (Kosten-)Aufwandes erreichen muss (vgl. BT-Drs. 18/3121, S. 32 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 10.08.2010 - VIII ZR 316/09, WuM 2010, 679, nach juris Rn. 6; BVerwG, Urt. v. 26.08.1971 - VIII C 42.70, ZMR 1972, 87, nach juris Rn. 14).
  • BVerwG, 01.09.1983 - 8 B 159.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Umbaumaßnahmen

    Die Frage, wie der Begriff "wesentlicher Bauaufwand" im Sinne des § 17 Abs. 1 II. WoBauG auszulegen ist, ist - soweit sie sich verallgemeinerungsfähig beantworten läßt - durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 42.70 - (BVerwGE 38, 286 [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 42/70] [289 f.]) bereits geklärt.

    Von diesen Rechtsgrundsätzen ist das Berufungsgericht unter ausdrücklichem Hinweis darauf, daß es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 42.70 - (a.a.O.) folge, in dem angefochtenen Urteil ausgegangen.

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 42.70 - (a.a.O.) oder dem Urteil vom 17. März 1976 - BVerwG VIII C 145.72 - (BBauBl. 1977, 264) ab.

    Daß das Berufungsgericht Sachverständigenbeweis über die Frage erhoben hat, wie hoch die Baukosten gewesen wären, wenn das vorhandene Haus der Kläger als Neubau errichtet worden wäre, entspricht ebenfalls dem Urteil des Senats vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 42.70 - (a.a.O. S. 290), wonach auf den "für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwand" abzustellen ist.

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 182.71

    Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung einer Wohnung

    Zu den Voraussetzungen, unter denen "Zweitwohnungen" als steuerbegünstigt anzuerkennen sind (Einschränkung von BVerwGE 38, 286 [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 42/70]).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil BVerwGE 38, 286 [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 42/70], das dem Berufungsgericht noch nicht vorlag, zur Frage der Steuerbegünstigung von "Zweitwohnungen" folgendes dargelegt: Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE. 31, 50) reiche es für die Steuerbegünstigung nach § 82 II. WoBauG nicht aus, wenn neu errichtete Bäume geeignet seien für die.

    Es reicht aber - entgegen der jedenfalls bei Familienheimen nicht aufrechtzuerhaltenden Entscheidung BVerwGE 38, 286 (288) [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 42/70] - für die Annahme nicht aus, daß eine zweite Wohnung als "Heim" genutzt wird und deshalb steuerbegünstigt ist, wenn sie nur in den Ferien und an Feiertagen genutzt wird; es ist vielmehr die weitere Feststellung erforderlich, daß auch in der zweiten Wohnung ein dauerhafter Mittelpunkt des gesamten Lebens begründet wird.

  • BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung

    Der Bauaufwand für einen Umbau kann in der Regel den Kosten nach als wesentlich angesehen werden, wenn er etwa 1/3 des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands erreicht (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 26. August 1971 VIII C 42.70, BVerwGE 38, 286, 289) [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 42/70].
  • LG Berlin, 30.10.2019 - 65 S 142/19

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Miethöhe; Abgrenzung

    Er verweist auf die Rechtsprechung zur Frage des "wesentlichen Bauaufwands", der dann angenommen wurde, wenn die Investition etwa ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands erreicht (BT-Drs. 18/3121, S. 32 unter Bezugnahme BVerwG, Urt. v. 26. August 1971 - VIII C 42.70, nach juris Rn. 13; BGH, Beschl. v. 10. August 2010 - VIII ZR 316/09, VIII ZR 50/10, WuM 2010, 679, nach juris Rn. 6: mindestens ein Drittel, Bestätigung vorhergehend: Kammer, Urt. v. 26. Januar 2010, 65 S 296/07, Teilurteil v. 3. November 2009, 65 S 296/07, n.v.).
  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73

    Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher

    Es bedarf ferner keiner Ausführungen zur Entscheidung BVerwGE 38, 286 [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 42/70], in der es heißt, "Zweitwohnungen" seien nicht allgemein aus dem Kreise der durch Steuerbegünstigungen geförderten Wohnungen ausgeschlossen.
  • BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 59.76

    Anerkennung einer Eigentumswohnung als steuerbegünstigt - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 27.04.1977 - 8 C 43.76

    Anerkennung einer als Ferienwohnung baurechtlich genehmigten und als Zweitwohnung

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 19.88

    Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Verwendung im komplexen

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 12.73

    Grunderwerbsteuerfreiheit bei dem Erwerb eines Gebäudes - Anwendung einer

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 51.83

    Wohnungsrecht - Zweitwohnung - Steuerbegünstigung - Andere Wohnung -

  • LG Berlin, 13.12.2023 - 64 S 210/21

    Wann liegt eine "umfassende" Modernisierung vor, die die Mietpreisbremse

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.12.2012 - 24 C 112/12

    Wohnraummiete: Vereinbarung einer Kostenmiete bei nicht preisgebundenem Wohnraum;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2012 - 12 A 1902/12

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Verfahrens wegen Einstellung

  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77

    Eigentumswohnung - Wohnfläche - Steuerbegünstigte Wohnung - Wohnbedarf -

  • BFH, 16.02.1993 - IX R 63/88

    Schaffung eines bisher nicht vorhandenen Badezimmers als Ausbau i. S. des § 21a

  • BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10

    Wirksamkeit einer Mieterhöhung aufgrund eines vorgenommenen Umbaus der späteren

  • BFH, 04.04.2001 - X R 119/97

    Revision - Einkommensteuer - Wohnungsrecht - Wohnraum - Herstellungsaufwand -

  • AG Berlin-Mitte, 08.02.2019 - 16 C 30/18

    Wann liegen umfassende Modernisierungsarbeiten vor?

  • BFH, 11.07.2001 - IX B 150/00

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsmittelbegründung - Zulassungsgrund

  • AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2007 - 223 C 160/07

    Wohnraummiete: Rückforderung von Mieterhöhungszahlungen wegen irrtümlicher

  • VGH Bayern, 02.12.2016 - 12 CS 16.1714

    Zur Zweckentfremdung von Wohnraum (Satzung der Landeshauptstadt München über das

  • BFH, 20.09.2000 - IX B 64/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 73.86

    Wohnungsbauförderung - Modernisierung - Ausbau - Umbau

  • VGH Hessen, 27.05.1987 - 5 UE 2612/85

    Wohnungsbauförderung: Neuschaffung von Wohnraum, Ausbau von Wohnraum durch

  • BVerwG, 03.11.1971 - VIII B 33.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung eines als

  • BVerwG, 20.10.1988 - 8 B 102.88

    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "für Wohnzwecke nicht mehr geeignet" -

  • BVerwG, 01.09.1983 - 8 B 54.83

    Verfassungsmäßigkeit der durch die Altbaumietenverordnung Berlin (AMVOB)

  • BFH, 27.07.1977 - II R 119/76

    Begriff der Wohnung - Eignung der Wohnung - Dauernde Wohnraumversorgung - Nutzung

  • FG Thüringen, 15.05.1997 - II 7/96

    Anspruch auf Steuerbegünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im

  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 12 C 09.1982

    WohngeldrechtBeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

  • BFH, 25.04.1972 - VIII R 107/69

    Erhöhte Absetzungen - Kaufeigentumswohnung - Ferienaufenthalt -

  • BVerwG, 15.03.1972 - VIII B 113.69

    Anerkennung eines als Zweitwohnung genutzten Wochenendhauses als steuerbegünstigt

  • VG Sigmaringen, 31.03.2003 - 9 K 941/01

    Wohngeld - Lastenzuschuss - wesentlicher Bauaufwand

  • VG Karlsruhe, 09.12.1998 - 10 K 150/97

    Antrag auf Ausstellung eines Anerkennungsbescheides nach dem Zweiten

  • LG Berlin, 11.11.2021 - 65 S 82/21
  • VG Berlin, 30.08.1982 - 14 A 204.81

    Festsetzung eines Wertverbesserungszuschlages; Voraussetzungen für das Vorliegen

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