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   BFH, 25.06.1985 - VIII R 14/84   

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https://dejure.org/1985,3051
BFH, 25.06.1985 - VIII R 14/84 (https://dejure.org/1985,3051)
BFH, Entscheidung vom 25.06.1985 - VIII R 14/84 (https://dejure.org/1985,3051)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - VIII R 14/84 (https://dejure.org/1985,3051)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.02.1993 - X R 108/90

    Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Grundstückshandel

    Nur die Grundstücksverkäufe sind als gewerblich zu beurteilen, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den gewerblichen Geschäften stehen, daß von einem einheitlichen Betätigungswillen ausgegangen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1985 VIII R 14/84, BFH/NV 1985, 73).
  • BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02

    Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?

    a.E.; BFH-Urteile vom 25. Juni 1985 VIII R 14/84, BFH/NV 1985, 73; vom 6. August 1998 III R 227/94, BFH/NV 1999, 302; vgl. auch BFH-Beschluss vom 23. November 1994 IV B 28/94, BFH/NV 1995, 295).
  • BFH, 10.09.1999 - X B 26/99

    Zeitlich versetzte Veräußerung von Grundstücksparzellen

    Das Finanzgericht (FG) hat sich zur Stützung seiner Rechtsauffassung (Verneinung gewerblichen Grundstückshandels) u.a. auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1985 VIII R 14/84 (BFH/NV 1985, 73) bezogen.

    Das Urteil in BFH/NV 1985, 73 trifft mithin eine differenzierende Aussage zur sachlichen Erstreckung des Gewerbebetriebs in Fällen, in denen Grundstücksteile zeitlich versetzt bzw. in unterschiedlichem Umfang Gegenstand werterhöhender Aktivitäten sind.

    Diese Entscheidung läßt auch nicht die Tendenz einer Abweichung von dem Urteil in BFH/NV 1985, 73 erkennen.

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93

    Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ;

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  • BFH, 12.02.1990 - X B 124/88

    Veräußerung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück als gewerblicher

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt auch bei der Veräußerung unbebauter Grundstücke eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn der Veräußerer Aktivitäten entfaltet, die über die für eine Veräußerung erforderlichen Maßnahmen hinausgehen, insbesondere wenn der Veräußerer bei der Erschließung und/oder der künftigen Bebauung aktiv mitwirkt (z. B. Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700, und vom 25. Juni 1985 VIII R 14/84, BFH/NV 1985, 73, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.06.1994 - IX R 36/89

    Abzug von Werbungskosten aus der Beteiligung an Bauherrenmodellen

    Maßgebend ist damit dieser Antrag (vgl. § 92 Abs. 3 FGO), den auch der BFH als Revisionsgericht auslegen kann (BFH-Urteil vom 28. Juli 1987 VII R 14/84, BFH/NV 1988, 241).
  • FG Niedersachsen, 25.07.2001 - 9 K 86/95

    Steuerliche Einordnung einer Bezirkshandlung als Einzelunternehmen bei einem

    Dabei sind die für die Auslegung von Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar (BFH-Urteil vom 28. Juli 1987 VIII R 14/84, BFH/NV 1988, 241).
  • BFH, 26.04.1989 - VI R 80/85

    Auslegung des im finanzgerichtlichen Verfahren zu stellenden Klageantrags

    Der Senat ist an die gegenteilige Auslegung des Klagebegehrens durch das FG nicht gebunden (BFH-Urteil vom 28. Juli 1987 VIII R 14/84, BFH / NV 1988, 241; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 1. Juli 1975 VI ZR 251 /74, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1975, 2013).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke;

    Damit tritt die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund (vgl. hierzu: BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BStBl II 1982, 70; vom 25. Juni 1985 VIII R 14/84, BFH/NV 1985, 73; vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317).
  • FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02

    Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels

    Nur die Grundstücksverkäufe sind als gewerblich zu beurteilen, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den gewerblichen Geschäften stehen, dass von einem einheitlichen Betätigungswillen ausgegangen werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 7. Februar 1993, X R 108/90, BFH/NV 1994, 84 ; Urteil vom 25. Juni 1985, VIII R 14/84, BFH/NV 1985, 73).
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