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BFH, 28.09.1987 - VIII R 159/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Entschädigung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ausfall von steuerpflichtigen Einnahmen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74
Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des …
Auszug aus BFH, 28.09.1987 - VIII R 159/83
Ungeachtet der Tatsache, daß der Kläger sich durch den Vergleichsabschluß nur verbindlich zur Produktionseinstellung auf dem bisherigen Betriebsgrundstück verpflichtet hatte, kann auch bei der erwogenen Betriebsverlegung die Grundlage zum Abschluß einer unbestimmten Vielzahl von Geschäften über einen längeren Zeitraum entfallen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9), wenn z. B. die Produktionsverlegung mit längerfristigen Produktionsausfällen oder wesentlichen Produktionseinschränkungen oder einem standortbedingten Wegfall wichtiger Geschäftsbeziehungen und damit einhergehenden Umsatzausfällen verbunden wäre.
- BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99
Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe
Die Milchaufgabevergütung unterfällt auch nicht § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG; denn der Kläger hat die Milchproduktion nicht insgesamt aufgegeben und erfüllt damit nicht die Voraussetzung, eine bestimmte Tätigkeit endgültig aufgegeben zu haben (BFH-Urteil vom 28. September 1987 VIII R 159/83, BFH/NV 1988, 227). - BFH, 27.11.1991 - X R 10/91
Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus …
Eine solche Sachlage hat der BFH im Rahmen der Gewinneinkünfte für den Fall bejaht, daß der Mieter, der ein Möbelhaus betrieb, vom Vermieter aus einem noch bestehenden Geschäftsraum-Mietvertrag herausgedrängt und dadurch der Geschäftsbetrieb als solcher in Frage gestellt worden war (BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vgl. ferner BFH-Urteile vom 28. April 1982 I R 151/78, BFHE 135, 526, BStBl II 1982, 566; vom 28. September 1987 VIII R 159/83, BFH/NV 1988, 227).