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   BFH, 08.03.1983 - VIII R 181/81   

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https://dejure.org/1983,1944
BFH, 08.03.1983 - VIII R 181/81 (https://dejure.org/1983,1944)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1983 - VIII R 181/81 (https://dejure.org/1983,1944)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1983 - VIII R 181/81 (https://dejure.org/1983,1944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 220
  • BStBl II 1983, 220
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.07.1978 - VIII R 94/77

    Ferienwohnung - Wochenendhaus - Dauernutzung - Steuerbegünstigung

    Auszug aus BFH, 08.03.1983 - VIII R 181/81
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. Juli 1978 VIII R 94/77 (BFHE 125, 454, BStBl II 1978, 593) für Recht erkannt, daß § 7b EStG in den für die Veranlagungszeiträume vor dem 1. Januar 1977 maßgebenden Fassungen (damals für den Veranlagungszeitraum 1976) nicht "Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen" in Wochenendgebieten (§ 10 BauNVO vom 26. Juni 1962, BGBl I 1962, 429) begünstigt.

    Der Senat hat im Urteil vom 8. März 1983 VIII R 111/81 (BFHE 138, 215) an der Entscheidung VIII R 94/77 festgehalten.

    cc) Selbst wenn von der Gemeinde fehlerhafte Auskünfte über die steuerrechtliche Abziehbarkeit von erhöhten Absetzungen gemäß § 7b EStG erteilt worden wären, hätten diese keinen Anspruch auf erhöhte Absetzungen gemäß § 7b EStG auslösen können (vgl. Urteil in BFHE 125, 454, BStBl II 1978, 593, dort unter 2.a.).

  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73

    Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher

    Auszug aus BFH, 08.03.1983 - VIII R 181/81
    aa) Ist nach dem verbindlichen Ortsbaurecht der Gemeinde eine Wohnung nicht dazu bestimmt, ununterbrochen durch dieselben Bewohner bewohnt zu werden, ist das Merkmal der rechtlichen Zulässigkeit der (ganzjährigen) Dauernutzung selbst dann nicht erfüllt, wenn die Kläger die Absicht hatten, in diesem Haus dauernd zu wohnen (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 14. November 1968 VIII C 65.65, BVerwGE 31, 50, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1969, 307, und vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120) und tatsächlich auch dauernd darin gelebt haben, weil es ihre einzige Wohnung war.
  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 08.03.1983 - VIII R 181/81
    aa) Ist nach dem verbindlichen Ortsbaurecht der Gemeinde eine Wohnung nicht dazu bestimmt, ununterbrochen durch dieselben Bewohner bewohnt zu werden, ist das Merkmal der rechtlichen Zulässigkeit der (ganzjährigen) Dauernutzung selbst dann nicht erfüllt, wenn die Kläger die Absicht hatten, in diesem Haus dauernd zu wohnen (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 14. November 1968 VIII C 65.65, BVerwGE 31, 50, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1969, 307, und vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120) und tatsächlich auch dauernd darin gelebt haben, weil es ihre einzige Wohnung war.
  • BFH, 08.03.1983 - VIII R 111/81

    AfA - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 08.03.1983 - VIII R 181/81
    Der Senat hat im Urteil vom 8. März 1983 VIII R 111/81 (BFHE 138, 215) an der Entscheidung VIII R 94/77 festgehalten.
  • BFH, 19.01.2005 - X R 12/03

    Ferienwohnung - Wohnungseigentumsförderung

    Unmaßgeblich sei demgegenüber, dass das Gebäude bei Erwerb durch die Kläger aufgrund der später geänderten Festsetzungen des Bebauungsplans in einem Ferienhausgebiet i.S. von § 10 Abs. 4 BauNVO gelegen hat, da für die Wohneigentumsförderung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Fertigstellung entscheidend seien (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 1983 VIII R 181/81, BFHE 138, 220).
  • FG Düsseldorf, 04.12.2001 - 7 K 4940/97

    Wohnungseigentumsförderung; Gebäude; Sondergebiet; Ferienhausgebiet;

    Unmaßgeblich ist demgegenüber, daß das Gebäude bei Erwerb durch die Kläger aufgrund der später geänderten Festsetzungen des Bebauungsplans in einem Ferienhausgebiet im Sinne von § 10 Abs. 4 BauNVO gelegen hat, da für die Förderung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Fertigstellung entscheidend sind (BFH vom 8. März 1983 VIII R 181/81 Entscheidungssammlung des BFH -BFHE- Band 138, S.220).
  • FG Düsseldorf, 07.11.2001 - 7 K 4940/97

    Steuervergünstigung nach den§§ 82 und 83 Abs. 2 II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG)

    Unmaßgeblich ist demgegenüber, daß das Gebäude bei Erwerb durch die Kläger aufgrund der später geänderten Festsetzungen des Bebauungsplans in einem Ferienhausgebiet im Sinne von § 10 Abs. 4 BauNVO gelegen hat, da für die Förderung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Fertigstellung entscheidend sind (BFH vom 8. März 1983 VIII R 181/81 Entscheidungssammlung des BFH -BFHE- Band 138, S.220).
  • FG Düsseldorf, 04.12.2001 - 7 K 5216/97

    Wohnungseigentumsförderung; Gebäude; Sondergebiet; Ferienhausgebiet;

    Unmaßgeblich ist demgegenüber, daß das Gebäude bei Erwerb durch die Kläger aufgrund der später geänderten Festsetzungen des Bebauungsplans in einem Ferienhausgebiet im Sinne von § 10 Abs. 4 BauNVO gelegen hat, da für die Förderung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Fertigstellung entscheidend sind (BFH vom 8. März 1983 VIII R 181/81 Entscheidungssammlung des BFH -BFHE- Band 138, S.220).
  • BFH, 03.02.1987 - IX R 108/86

    Anspruch auf erhöhte Absetzungen

    Ob ein "Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung" im Sinne von § 7 b EStG in der vor dem 1. Januar 1977 geltenden Fassung zur rechtlichen Dauernutzung zu Wohnzwecken geeignet war, bestimmt sich regelmäßig nach dem Baurecht, das im Zeitpunkt der Herstellung oder des Erwerbs des Wohnobjekts galt (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1983 VIII R 181/81, BFHE 138, 220).
  • BFH, 17.01.1984 - IX R 25/83
    Im Streitfall brauchte mangels Vorliegens einer verbindlichen Zusage nicht darauf eingegangen zu werden, ob vermögensrechtliche Verfügungen der Kläger vorliegen, die eine solche Zusage zur Voraussetzung gehabt hätten (vgl. BFH-Urteil vom 8.3.1983 VIII R 181/81).
  • BFH, 12.07.1983 - VIII R 29/83
    Ist die rechtliche Möglichkeit zur Dauernutzung nur aufgrund der erteilten Baugenehmigung, nicht aber aufgrund der bauplanungsrechtlichen Verhältnisse eingeschränkt (hier: evtl. vorhandene Nichtigkeit des Bebauungsplans wegen Mitwirkung eines ausgeschlossenen Ratsmitglieds an der Beschlußfassung - vgl. Rechtsprechung: VGH Mannheim, OVG Münster; Literatur), so kommt es für das Vorliegen einer Nutzungsbeschränkung (hier: Wochenendhausgebiet) entscheidend auf das im Zeitpunkt des Erwerbs des Wohnobjekts geltende materielle Ortsbaurecht an (vgl. BFH-Urteil vom 8.3.1983 VIII R 181/81).3.
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