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   BFH, 06.11.2003 - VIII R 19/03   

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https://dejure.org/2003,16402
BFH, 06.11.2003 - VIII R 19/03 (https://dejure.org/2003,16402)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2003 - VIII R 19/03 (https://dejure.org/2003,16402)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2003 - VIII R 19/03 (https://dejure.org/2003,16402)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.02.2001 - X R 13/01

    Empfangsbekenntnis - Übertragungsfehler - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BFH, 06.11.2003 - VIII R 19/03
    Eine Umdeutung der Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das Rechtsmittel von einem Rechtsanwalt eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2001 X R 13/01, juris, und vom 23. Mai 2002 II R 30/01, BFH/NV 2002, 1322).
  • BFH, 23.05.2002 - II R 30/01

    Falsche Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BFH, 06.11.2003 - VIII R 19/03
    Eine Umdeutung der Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das Rechtsmittel von einem Rechtsanwalt eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2001 X R 13/01, juris, und vom 23. Mai 2002 II R 30/01, BFH/NV 2002, 1322).
  • BFH, 07.05.2008 - VIII R 9/08

    Statthaftigkeit nur ausdrücklich zugelassener Revision - keine Umdeutung

    Eine Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Steuerberater --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995; vom 6. November 2003 VIII R 19/03, n.v., m.w.N.; in BFH/NV 2007, 2333, m.w.N.), und weil der Kläger und Revisionskläger (Kläger) auch nach dem rechtlichen Hinweis der Geschäftsstelle des erkennenden Senats im Schreiben vom 3. April 2008 keinerlei weitere Erklärung mehr abgegeben hat.
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