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   BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81   

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https://dejure.org/1986,1408
BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81 (https://dejure.org/1986,1408)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1986 - VIII R 289/81 (https://dejure.org/1986,1408)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1986 - VIII R 289/81 (https://dejure.org/1986,1408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit - Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch eine Personengesellschaft - Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Tätigkeit als Grundstücks- und Handelsmakler als gewerbliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Private Vermögensverwaltung
    Voraussetzung
    Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
    Objekte i.S.d. Drei-Objekt-Grenze
    Die Grundstücksteilung als Voraussetzung für das Vorliegen eines Objekts
    Unbebaute Grundstücke
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81
    Sein Vorliegen wird jedoch in ständiger Rechtsprechung vom Bundesfinanzhof (BFH) verlangt (zuletzt Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Bei der Beantwortung der Frage, ob bei einer Personengesellschaft die vorstehenden Voraussetzungen vorliegen, ist nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, 427, BStBl II 1984, 751 auf die Tätigkeit abzustellen, die die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Rahmen dieser Gesellschaft gemeinsam, d. h. in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit, ausüben.

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 98/73

    Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Gelegenheitsgeschäften

    Auszug aus BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, d. h., wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen (subjektives Tatbestandsmerkmal) und wenn sie sich objektiv als nachhaltig darstellt (objektives Tatbestandselement), z. B. durch die tatsächliche Wiederholung der Tätigkeit (BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 98/73, BFHE 122, 462, BStBl II 1977, 728, und vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88).

    Es kann auch eine einmalige Tätigkeit nachhaltig sein, nämlich dann, wenn sie in der Absicht ausgeübt wird, sie zu wiederholen, und wenn sie sich auf andere Weise als durch tatsächliche Wiederholung objektiv als nachhaltig darstellt (BFHE 122, 462, BStBl II 1977, 728).

  • BFH, 13.02.1969 - V R 92/68

    Erzielung von Einnahmen - Nachhaltige Tätigkeit - Gleichartige Handlungen

    Auszug aus BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81
    Liegen eine Mehrzahl gleichartiger Einzelhandlungen vor, so ist nach den BFH-Urteilen vom 3. Juni 1954 V 262/53 U (BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238) und vom 13. Februar 1969 V R 92/68 (BFHE 95, 21, BStBl II 1969, 282) eine Wiederholungsabsicht nicht erforderlich, wenn die mehreren Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheiten oder desselben dauernden Verhältnisses vorgenommen werden.

    Mehrere Anschaffungsgeschäfte können auch nicht als mehrere gleichartige Handlungen im Sinne der Urteile in BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238 und in BFHE 95, 21, BStBl II 1969, 282 angesehen werden, die unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses vorgenommen werden; denn beide Entscheidungen beziehen sich nur auf Geschäfte, durch die Wirtschaftsgüter oder Leistungen gegen Entgelt weggegeben werden, also nur auf Fälle, in denen die mehreren Handlungen in Veräußerungsgeschäften, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen oder ähnlichen Verträgen bestehen.

  • BFH, 03.06.1954 - V 262/53 U

    Begriffsmerkmal der nachhaltigen Tätigkeit im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81
    Liegen eine Mehrzahl gleichartiger Einzelhandlungen vor, so ist nach den BFH-Urteilen vom 3. Juni 1954 V 262/53 U (BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238) und vom 13. Februar 1969 V R 92/68 (BFHE 95, 21, BStBl II 1969, 282) eine Wiederholungsabsicht nicht erforderlich, wenn die mehreren Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheiten oder desselben dauernden Verhältnisses vorgenommen werden.

    Mehrere Anschaffungsgeschäfte können auch nicht als mehrere gleichartige Handlungen im Sinne der Urteile in BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238 und in BFHE 95, 21, BStBl II 1969, 282 angesehen werden, die unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses vorgenommen werden; denn beide Entscheidungen beziehen sich nur auf Geschäfte, durch die Wirtschaftsgüter oder Leistungen gegen Entgelt weggegeben werden, also nur auf Fälle, in denen die mehreren Handlungen in Veräußerungsgeschäften, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen oder ähnlichen Verträgen bestehen.

  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

    Auszug aus BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, d. h., wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen (subjektives Tatbestandsmerkmal) und wenn sie sich objektiv als nachhaltig darstellt (objektives Tatbestandselement), z. B. durch die tatsächliche Wiederholung der Tätigkeit (BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 98/73, BFHE 122, 462, BStBl II 1977, 728, und vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88).
  • BFH, 15.12.1971 - I R 49/70

    Bebauung eines erworbenen und dann parzellierten Grundstücks und spätere

    Auszug aus BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81
    In der Regel ist also eine Mehrzahl von Einzelhandlungen erforderlich (BFH-Urteil v. 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291).
  • BFH, 23.02.1961 - IV 313/59 U

    Einordnung einer Arbeitsgemeinschaft aus dem Baugewerbe als

    Auszug aus BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81
    Dieser Auffassung steht das BFH-Urteil vom 23. Februar 1961 IV 313/59 U (BFHE 72, 533, BStBl III 1961, 194) nicht entgegen.
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Bei der Frage, ob die Gesellschaft/Gemeinschaft gewerblich tätig ist, sind solche Grundstücksgeschäfte nicht zu berücksichtigen, welche die Beteiligten nicht im Rahmen ihrer Gesellschaft/Gemeinschaft, sondern hiervon unabhängig im Rahmen einer mit anderen Personen bestehenden Gesellschaft oder Gemeinschaft oder als Einzelpersonen tätigen (Urteile vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    a) Eine Tätigkeit ist grundsätzlich nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).

    Dabei reicht nach ständiger Rechtsprechung jedoch ein wiederholtes Tätigwerden allein auf der Beschaffungsseite nicht aus (BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 92; vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728; vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, 238, unter III.2.c).

    Vielmehr fehlt es nach der Rechtsprechung des BFH an der Nachhaltigkeit, wenn der Steuerpflichtige mehrere unbebaute Grundstücke (Grundstücksparzellen) angeschafft und durch nur einen Vertrag an einen Erwerber weiterveräußert hat, wenn eine Wiederholungsabsicht nicht feststellbar ist (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 92; in BFH/NV 1993, 728).

    - So hat der BFH eine gewerbliche Tätigkeit und damit eine Nachhaltigkeit bejaht, wenn 5 zusammenhängende Grundstücksparzellen mit der Maßgabe an einen einzigen Erwerber veräußert werden, dass der Veräußerer vom Erwerber das Alleinverkaufsrecht für die auf dem Grundstück zu errichtenden Wohnungen erhält (vgl. BFH/NV 1987, 92).

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    aa) Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv als nachhaltig darstellt (BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; Urteile des erkennenden Senats in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293, und in BFH/NV 1988, 561).

    Gibt es bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft keine objektiven Umstände, die auf eine Wiederholungsabsicht schließen lassen, reicht eine wiederholte Tätigkeit auf der Beschaffungsseite nach der Rechtsprechung des BFH nicht aus, um das den Begriff des Gewerbebetriebs kennzeichnende Merkmal der Nachhaltigkeit zu begründen (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 92).

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Eine wiederholte Tätigkeit auf der Beschaffungsseite reicht nach der Rechtsprechung des BFH allerdings nicht aus, um das den Begriff des Gewerbebetriebs kennzeichnende Merkmal der Nachhaltigkeit zu begründen (BFH-Urteile vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92, und in BFH/NV 1993, 728).
  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Eine Tätigkeit ist grundsätzlich nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).

    Ist eine Wiederholungsabsicht nicht feststellbar, fehlt es an der Nachhaltigkeit, wenn der Steuerpflichtige mehrere unbebaute Grundstücke (Grundstücksparzellen) anschafft und durch nur einen Vertrag an einen Erwerber weiterveräußert (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 92, und in BFH/NV 1993, 728).

  • BFH, 26.09.2006 - X R 27/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit

    a) Eine Tätigkeit ist grundsätzlich nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).

    aa) Dabei reicht nach ständiger Rechtsprechung ein wiederholtes Tätigwerden allein auf der Beschaffungsseite nicht aus (BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 92; vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728; vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, 238, unter III.2.c).

    Vielmehr fehlt es nach der Rechtsprechung des BFH an der Nachhaltigkeit, wenn der Steuerpflichtige mehrere unbebaute Grundstücke (Grundstücksparzellen) angeschafft und durch nur einen Vertrag an einen Erwerber weiterveräußert hat, wenn eine Wiederholungsabsicht nicht feststellbar ist (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 92; in BFH/NV 1993, 728).

  • BFH, 11.12.2000 - VIII B 78/00

    Verfahrensmangel - Divergenz - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundstückshandel

    Auch die Rüge der Kläger, das FG sei von dem Senatsurteil vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81 (BFH/NV 1987, 92) abgewichen, kann die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen.

    Demgegenüber habe der BFH in BFH/NV 1987, 92 ausgeführt, dass der Verkauf eines Grundstückskomplexes (im entschiedenen Fall: fünf zusammenhängende Parzellen) an nur einen Erwerber eine einmalige Tätigkeit darstelle.

    Insoweit liegt entgegen der von den Klägern vertretenen Auffassung eine die Entscheidung des FG tragende Abweichung von dem zitierten Senatsurteil nicht vor: In diesem Urteil (BFH/NV 1987, 92, 93, unter 2. a der Gründe, m.w.N.) hat der beschließende Senat vielmehr ausdrücklich betont, dass "auch eine einmalige Tätigkeit nachhaltig sein (könne), nämlich dann, wenn sie in der Absicht ausgeübt (werde), sie zu wiederholen, und wenn sie sich auf eine andere Weise als durch tatsächliche Wiederholung objektiv als nachhaltig (darstelle)".

    b) Des Weiteren rügen die Kläger, das FG habe sich zur Stützung seiner Auffassung, dass besondere objektive Umstände zur Annahme einer "bedingten Wiederholungsabsicht" führten, auf die frühere Tätigkeit des Klägers außerhalb der Gesellschaft (Gemeinschaft) mit seiner Ehefrau (Klägerin) bezogen und sich damit in Widerspruch zu dem im Senatsurteil in BFH/NV 1987, 92 (unter 2. b der Gründe) enthaltenen Rechtssatz gesetzt, wonach bei der Beantwortung der Frage, ob bei einer Personengesellschaft die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels vorliegen, auf die Tätigkeit abzustellen sei, die die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Rahmen dieser Gesellschaft gemeinsam, d.h. in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit, ausübten.

  • BFH, 22.04.2015 - X R 25/13

    Anforderungen an die Nachhaltigkeit bei gewerblichem Grundstückshandel -

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt entscheidend auf das Verhalten des Steuerpflichtigen beim Verkauf ab: Einerseits reicht eine wiederholte Tätigkeit auf der Beschaffungsseite allein grundsätzlich nicht aus, wenn lediglich ein einziges Verkaufsgeschäft stattfindet (BFH-Urteil vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92, unter 2.c).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

    a) Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv - in der Regel durch Wiederholung - als nachhaltig darstellt (BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92, m. w. N.).
  • BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92

    Veräußerung von Grundbesitz als gewerbliche Tätigkeit - Überschreitung des

    Fehlen dagegen die unter a bis c genannten Voraussetzungen, so ist der An- und Verkauf von zusammenhängendem Grundbesitz an einen einzigen Erwerber nicht gewerblich, weil es am Merkmal der Nachhaltigkeit fehlt (BFH-Urteil vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; zustimmend BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).

    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv nachhaltig darstellt (BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).

    Eine wiederholte Tätigkeit bei der Grundstücksbeschaffung reicht hierfür nicht aus (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 92).

  • BFH, 17.11.2005 - XI B 222/04

    Gewerblicher Grundstückshandel; Nachhaltigkeit

  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

  • BFH, 22.05.1987 - III R 212/83

    Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus

  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93

    Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ;

  • FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99

    Qualifizierung der Tätigkeit einer mit dem Erwerb und der Verwaltung von

  • OLG Hamm, 05.11.2003 - 25 U 104/02

    Schadensersatz wegen pflichtwidriger Beratung über die Anforderungen an einen

  • BFH, 16.03.1999 - IV B 2/98

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 7540/99

    Errichtung nur eines Gewerbeobjekts (Supermarkt)

  • FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03

    Einstufung eines gewerblichen Grundstückshandels als private Vermögensverwaltung;

  • BFH, 26.02.1988 - III R 321/84

    Anfall von Gewerbesteuer für das Betreiben eines gewerblichen Grundstückshandels

  • BFH, 03.03.1995 - VIII B 58/94

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke;

  • FG Düsseldorf, 21.03.2006 - 10 K 3348/99

    Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstücksbebauung; Veräußerungsabsicht;

  • FG Münster, 10.11.2004 - 6 K 5669/03

    Nachhaltigkeit bei Veräußerung nur eines Objekts

  • FG München, 21.11.2001 - 13 V 2937/01

    Nachhaltigkeit (Merkmal einer gewerblichen Betätigung); privates

  • FG Baden-Württemberg, 09.04.1997 - 2 K 553/94

    Gewerblichkeit bei Errichtung und Verkauf eines Doppelhauses

  • FG München, 27.07.2000 - 13 V 1680/00

    Nachhaltigkeit einer gewerblichen bzw. unternehmerischen Betätigung; zum Begriff

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