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   BFH, 22.04.1980 - VIII R 62/78   

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https://dejure.org/1980,1328
BFH, 22.04.1980 - VIII R 62/78 (https://dejure.org/1980,1328)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1980 - VIII R 62/78 (https://dejure.org/1980,1328)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1980 - VIII R 62/78 (https://dejure.org/1980,1328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 202
  • DB 1981, 50
  • BStBl II 1980, 688
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.07.1971 - IV 253/65

    Gebäude - Wohnzwecke - Berechnungsverordnung - Grundflächenberechung - Dachboden

    Auszug aus BFH, 22.04.1980 - VIII R 62/78
    Auch dem bisherigen Eigentümer stehe die Vergünstigung nur zu, wenn die Voraussetzungen im Jahr zeitanteilig überwiegend vorgelegen hätten (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Juli 1971 IV 253/65, BFHE 102, 519, BStBl II 1971, 707).

    Das FA beruft sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil in BFHE 102, 519, BStBl II 1971, 707.

  • BFH, 27.03.1996 - I R 60/95

    Zum Geschäftswert bei Aufteilung eines einheitlichen Betriebs und Veräußerung

    Auch wenn ein einheitlicher Betrieb mit einem grundsätzlich einheitlichen Geschäftswert (BFH in BFHE 131, 202, BStBl II 1980, 690) in einzelne organisatorisch geschlossene und allein lebensfähige (vgl. hierzu z. B. BFH-Urteil vom 25. Februar 1993 V R 35/89, BFHE 171, 100, BStBl II 1993, 641) Betriebe aufgeteilt wird und diese veräußert werden, so ist die Annahme möglich, daß mit dem nunmehr verselbständigten Betriebsteil gewinnchancenerhöhende Momente mit auf den Erwerber übertragen werden (so z. B. Kundenkreis, Ruf, Personalausstattung, örtliche Lage u. a.).
  • BFH, 26.02.2002 - X R 45/00

    Grundförderung nach § 10 e EStG; Nachholung des Abzugs

    § 10e EStG sei zudem § 7b EStG nachgebildet, für den nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Nachholung der erhöhten Absetzungen nur möglich gewesen sei, wenn die Voraussetzungen für die Geltendmachung der erhöhten Absetzungen auch im Jahr der Nachholung vorgelegen hätten (BFH-Urteil vom 22. April 1980 VIII R 62/78 BFHE 131, 202, BStBl II 1980, 688).

    Für die Nachholungsregelung in § 7b Abs. 4 EStG 1971 hatte der BFH die Ansicht der Finanzverwaltung geteilt, dass erhöhte Absetzungen nur dann nachholbar seien, wenn die Voraussetzungen für die erhöhten Absetzungen auch im Jahr der Nachholung vorlägen; nicht erforderlich sei dagegen, dass diese Voraussetzungen während des ganzen Jahres der Nachholung gegeben seien (BFH in BFHE 131, 202, BStBl II 1980, 688).

  • BFH, 29.11.2000 - X R 13/99

    Nachholung von Grundförderbeträgen nach § 10 e EStG

    a) Für die Nachholungsregelung in § 7b Abs. 4 EStG 1971 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) die Ansicht der Finanzverwaltung geteilt, dass erhöhte Absetzungen nur dann nachholbar seien, wenn die Voraussetzungen für die erhöhten Absetzungen auch im Jahr der Nachholung vorlägen; nicht erforderlich sei dagegen, dass diese Voraussetzungen während das ganzen Jahres der Nachholung gegeben seien (Urteil vom 22. April 1980 VIII R 62/78, BFHE 131, 202, BStBl II 1980, 688).
  • BFH, 08.10.1991 - IX R 46/89

    Bei unentgeltlicher Objektübertragung keine Nachholung der erhöhten Absetzungen

    Der unentgeltliche Erwerb hat keine Rückwirkung (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. April 1980 VIII R 62/78, BFHE 131, 202, BStBl II 1980, 688, a. E.).
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