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   BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79   

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BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79 (https://dejure.org/1980,910)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1980 - VIII ZR 150/79 (https://dejure.org/1980,910)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1980 - VIII ZR 150/79 (https://dejure.org/1980,910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel - Zustandekommen eines Mietvorvertrags - Schlüssigkeit der Behauptung über das Zustandekommen eines Vorvertrages - Entstehung eines Rechtsverhältnisses durch sozialtypisches Verhalten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1577
  • MDR 1980, 749
  • WM 1980, 805
  • DB 1980, 1259
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in der von der Revision zitierten Entscheidung BGHZ 25, 47, 52 ausgeführt, mit der Verwirkung solle die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten ausgeschlossen werden, wobei das Verhalten des Berechtigten nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen und maßgebend sei, ob hiernach der Verpflichtete aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, daß dieser seine Rechte nicht mehr geltend machen wolle.
  • BGH, 08.01.1969 - VIII ZR 184/66

    Festsetzung einer Grundmiete als Entschädigung - Gewährung einer

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Das Berufungsgericht hat es unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 8. Januar 1969 - VIII ZR 184/66 (WM 1969, 298) abgelehnt, hier das Zustandekommen eines faktischen Vertragsverhältnisses anzunehmen, die Revision aber wegen dieser Frage zugelassen.
  • BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Die Annahme eines Vorvertrages ist daher nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (BGH Urteil vom 23. November 1972 - II ZR 126/70 = WM 1973, 67 m.w.Nachw. und Senatsurteil vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 238/71 = WM 1973, 238).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 238/71

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Vorvertrages

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Die Annahme eines Vorvertrages ist daher nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (BGH Urteil vom 23. November 1972 - II ZR 126/70 = WM 1973, 67 m.w.Nachw. und Senatsurteil vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 238/71 = WM 1973, 238).
  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 97/69
    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Allerdings steht der Annahme eines Vorvertrages der Umstand nicht entgegen, daß nach dem Vorbringen der Kläger die Vereinbarung hierüber trotz einer vorgesehenen Vertragsdauer von mehr als einem Jahr nicht schriftlich abgeschlossen worden ist, denn § 566 BGB gilt für den Mietvorvertrag nicht (vgl. BGH Urteil vom 26. Juni 1970 - V ZR 97/69 = LM BGB § 566 Nr. 19 = NJW 1970, 1596 - WM 1970, 1143).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.10.2013 - 2/13
    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Klage durch Urteil vom 11. Juli 1972 - 2/13 O 656/71 - statt.
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Denn nach dieser Vorschrift, die auch für den Fall der Vertragsbeendigung durch fristlose Kündigung gilt (vgl. BGH Urteil vom 26. März 1980 - VIII ZR 150/79 = NJW 1980, 1577, 1578 unter 4 c; Staudinger/Emmerich aaO § 568 Rdn. 6), lebt bei stillschweigender Fortsetzung des Mietgebrauchs nicht etwa der frühere befristete Vertrag wieder auf, sondern der fortgesetzte Gebrauch der Mietsache durch den Mieter führt (mangels entgegenstehender Vereinbarung) zur Begründung eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit.
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 159/91

    Schadensersatzpflicht aus Rahmenvertrag zwischen Architekten und

    Dabei tritt im Rahmen von Vertragsverhandlungen, die zu einem endgültigen Abschluß führen sollen, in der Regel erst dann eine rechtsgeschäftliche Bindung ein, wenn der in Aussicht genommene Vertrag nach Einigung über alle Einzelheiten abschlußreif ist; die Annahme eines Vorvertrages ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß sich die Parteien ausnahmsweise schon binden wollen, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt haben (BGH Urteile vom 23. November 1972 II ZR 126/70 = WM 1973, 67 und vom 26. März 1980 VIII ZR 150/79 = NJW 1980, 1577).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZR 254/99

    Rechtsstellung der Vertragsparteien nach Abschluß eines Vorvertrages

    Zwar kommt im Zweifel ein Vertrag nur zustande, wenn sich die Beteiligten über alle Punkte geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Seite eine Vereinbarung getroffen werden sollte (§ 154 Abs. 1 BGB); dann aber wird vielfach kein Bedürfnis mehr für eine (nur) vorvertragliche Bindung bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 26. März 1980, VIII ZR 150/79, NJW 1980, 1577, 1578).
  • BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 156/86

    Widerspruch gegen Verlängerung des Mietverhältnisses durch außerordentliche

    Nach dieser Vorschrift, die auch für den Fall der Vertragsbeendigung durch fristlose Kündigung gilt (Senatsurteil vom 26. März 1980 - VIII ZR 150/79 = WM 1980, 805 zu 4 c), ist eine Vertragsverlängerung unter den Voraussetzungen anzunehmen, daß der Mieter den Gebrauch der Mietsache fortsetzt und der Vermieter seinen einer Vertragsfortsetzung entgegenstehenden Willen dem Mieter gegenüber nicht binnen zwei Wochen erklärt.

    Die Entscheidung der in dem Senatsurteil vom 26. März 1980 (aaO) dahingestellt gelassenen Frage, ob in einer außerordentlichen Kündigung des Vermieters bereits die Erklärung liegt, die Fortsetzung des Vertrages abzulehnen, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 14 U 103/12

    Zu den Voraussetzungen für den Abschluss eines Vorvertrags

    Die Parteien hatten nach dem Vortrag des Klägers auch besonderen Anlass, sich schon vor der Festlegung aller Einzelheiten des noch abzuschließenden Mietvertrags in der vorgenannten Weise vertraglich zu binden (dazu, dass ein Vorvertrag nur anzunehmen ist, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass sich die Parteien schon vor der abschließenden Regelung aller Vertragspunkte rechtsgeschäftlich binden wollten, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. März 1980, NJW 1980, S. 1577, 1578): Einerseits war der Kläger dringend daran interessiert, mit seinem Lebensmittelgeschäft in größere Räume umzuziehen, um wettbewerbsfähig zu bleiben; andererseits konnte der Beklagte sein Bauprojekt nur verwirklichen, wenn sich der Kläger zu einer Verlegung seines Betriebssitzes in dieses Objekt bereit erklärte.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 24 U 233/09

    Vorvertragliche Bindungen im Vorfeld des Abschlusses eines Leasingvertrages

    Da auch für Vorverträge die Vermutung des § 154 BGB gilt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 977; DB 1956, 1153, 1154), bedeutet das insbesondere, dass im Zweifel ein Vorvertrag nicht als zustande gekommen anzusehen ist, wenn nicht besondere Umstände darauf schließen lassen, dass sich die Verhandelnden schon vor abschließender Regelung aller Vertragspunkte haben binden wollen (BGH NJW 1980, 1577, 1578; Staudinger/Bork, aaO, vor §§ 145 ff. Rn 52; Ritzinger NJW 1990, 1201, 1202).

    Deshalb gehört zur Schlüssigkeit der Behauptung, es sei ein Vorvertrag zustande gekommen, die Darlegung der Umstände, die auf den Willen zu sofortiger rechtsgeschäftlicher Bindung gerade auch des Verhandlungspartners schließen lassen (BGH NJW 1980, 1577, 1578); fehlgeschlagene Vertragsverhandlungen dürfen nicht in einen Vorvertrag umgedeutet werden (BGH WM 1973, 67 sub II.2, juris Rz. 17; Ritzinger, aaO, S. 1202).

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 329/02

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bindungsfrist an ein Vertragsangebot

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Annahme eines Vorvertrages nur gerechtfertigt ist, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (Senatsurteil vom 26. März 1980 - VIII ZR 150/79, WM 1980, 805 = NJW 1980, 1577 unter 1 c cc m.w.Nachw.; siehe auch MünchKommBGB/Kramer, 4. Aufl., Vor § 145 Rdnr. 43).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2008 - 3 Sa 148/08

    Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Vorvertrag - Schriftform

    Nach näherer Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Annahme eines Vorvertrages nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (vgl. BGH vom 26.03.1980 - VIII ZR 150/79 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 11 Sa 1096/03

    Einigungsmängel und fehlende Schriftform bei Aufhebungsverträgen und Vorverträgen

    Die Annahme eines Vorvertrages ist daher nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (BAG, 26.03.1980 - VIII 1950/79 - NJW 1980, 1577, 1578).
  • LAG Nürnberg, 12.04.2000 - 8 Sa 325/99

    Eigentumsverschaffung aus notariellem Kaufangebot - Wegfall der

    Die Annahme eines Vorvertrages ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (BGH, NJW 1980, 1577; Münchner Kommentar, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 114/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kartuschenkolben, da eine von

  • OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 20 W 55/08

    Notarkosten: Verstoß gegen Zitiergebot nach § 154 II KostO

  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 90/85

    AGB beim Leasing - Unwirksame AGB-Klausel

  • AG Daun, 07.07.2006 - 3 C 509/05

    Auslegung von Willenserklärungen: Bindungswirkung einer mit "Vorvertrag"

  • LG Duisburg, 16.07.1996 - 23 S 173/96

    Faktisches Zustandekommen eines Mietverhältnisses durch sozialtypisches

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 121/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kartuschenkolben, da die

  • OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 37/99

    Anforderungen an die Form eines Vorvertrages zum Abschluss eines

  • KG, 29.11.1996 - 5 U 317/96

    Erstellung eines Layouts für eine Zeitschrift; Anspruch auf Schadensersatz wegen

  • OLG Naumburg, 27.05.2004 - 4 U 18/04

    Wann wird aus dem Vorvertrag ein Hauptvertrag?

  • VK Schleswig-Holstein, 18.10.2002 - VK-SH 13/02

    vorvertragliche Bindung der Vergabestelle hindert Ausschreibung

  • LG Bonn, 08.04.2005 - 10 O 334/04

    Formbedürftigkeit eines Asset-Deals mit Grundstücken und dazugehörigen

  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 24 S 396/94
  • BGH, 15.01.1986 - VIII ZR 306/84

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Pachtverhältnisses - Rechte des

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