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   OVG Berlin, 11.06.1992 - 8 S 94.92   

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OVG Berlin, 11.06.1992 - 8 S 94.92 (https://dejure.org/1992,11262)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11.06.1992 - 8 S 94.92 (https://dejure.org/1992,11262)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 8 S 94.92 (https://dejure.org/1992,11262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VIZ 1992, 405
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93

    Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung -

    b) Das Verwaltungsgericht hat mit zutreffender und überzeugender Begründung für die vom sogenannten demokratischen Magistrat von Groß-Berlin nach Maßgabe der "Liste 1" zum "Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten" vom 8. Februar 1949 vorgenommenen Enteignungen die Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG bejaht (ebenso KG, DtZ 1991, 298 f.; OVG Berlin, VIZ 1992, 405).
  • BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98

    Wirksamkeit von Grundpfandrechten, die für ausländische Gläubiger im Grundbuch

    Dies gilt besonders, da Enteignungen hier, später als in der sowjetischen Besatzungszone, überhaupt erst mit dem vom Magistrat für Groß-Berlin am 8. Februar 1949 im Verordnungswege in Kraft gesetzten Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten (VOBl. für Groß-Berlin I S. 34; Fieberg/Reichenbach aaO Dok. 2.5.1 und 2.5.2) sowie der Magistratsverordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum vom 10. Mai 1949 erfolgten (vgl. hierzu BVerwG ZOV 1997, 125, 126 f.; OVG Berlin, VIZ 1992, 405, 406; 407, 408) und - nach der im Beschluß Nr. 162 vom 28. April 1949 (VOBl. für Groß-Berlin I S. 111; Fieberg/Reichenbach aaO Dok. 2.5.3) zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Magistrats - zum Abschluß gebracht wurden.
  • VG Berlin, 22.05.1995 - 31 A 236.93

    Wirkung einer Zonenenteignung in Ost-Berlin

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  • VG Berlin, 19.09.1994 - 25 A 767.91

    Anspruch auf Feststellung der Rückgabeberechtigung eines zur Zeit der

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