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   BVerwG, 27.06.1995 - 7 B 259.94   

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https://dejure.org/1995,3029
BVerwG, 27.06.1995 - 7 B 259.94 (https://dejure.org/1995,3029)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1995 - 7 B 259.94 (https://dejure.org/1995,3029)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 7 B 259.94 (https://dejure.org/1995,3029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Investitionsvorrangbescheids durch den Anmelder eines Rückübertragungsanspruchs - Anspruch auf Rückübertragung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen - Unterrichtung des Anmelders über die vorgesehene Inanspruchnahme des Vermögenswerts für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InVorG § 5 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 2 S. 1, 3, 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1996, 209
  • VIZ 1995, 590
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1995 - 7 B 259.94
    Der Anmelder muß sich mithin alsbald nach dem Eingang der Mitteilung nach § 5 Abs. 1 InVorg darüber klar werden, ob er das Vorhaben des Investors hinnehmen und sich mit den Ersatzansprüchen nach § 16 InVorG begnügen will oder ob er sich gegen das Vorhaben zu wehren beabsichtigt, sei es weil er die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlaß eines Investitionsvorrangbescheids für nicht erfüllt hält, sei es weil er dem Vorhaben ein eigenes, nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 Sätze 2 und 3 InVorG vorrangig zu berücksichtigendes Vorhaben entgegensetzen möchte (vgl. Urteil des Senats vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ohne diese Glaubhaftmachung steht er dem Erwerber eines Restitutionsanspruchs gleich, dem nach § 4 Abs. 5 InVorG im Interesse der Erleichterung und Beschleunigung der Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern jedes Recht zur Abwehr des Investitionsvorrangbescheids genommen ist (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 -).

  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 8.98

    Investitionsvorrangbescheid; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage des

    Denn das Schreiben des Beklagten vom 14. August 1992 konnte schon aus anderen Gründen keine materielle Präklusion (vgl. hierzu Beschluß vom 27. Juni 1995 BVerwG 7 B 259.94 Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 2) auslösen.

    Insbesondere die Nichtbeifügung des präferierten Vorhabenplans nimmt dem Anmelder die durch die Mitteilung eigentlich bezweckte Möglichkeit, sich alsbald nach deren Eingang Klarheit darüber zu verschaffen, ob er "das Vorhaben des Investors hinnehmen und sich mit den Ersatzansprüchen begnügen will oder ob er sich gegen das Vorhaben zu wehren beabsichtigt", entweder weil er die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlaß eines Investitionsvorrangbescheides als nicht erfüllt ansieht oder weil er dem Vorhaben ein eigenes nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 InVorG vorrangig zu berücksichtigendes Vorhaben entgegensetzen möchte (Beschluß vom 27. Juni 1995 BVerwG 7 B 259.94 a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03

    Zur Grundbuchberichtigungsklage wegen Sittenwidrigkeit des Verkaufs eines

    Umgekehrt schließt ein vermögensrechtlicher Anspruch nach § 1 VermG zivilrechtliche Ansprüche dann aus, wenn das Erwerbsgeschäft unter einem Mangel leidet, der zwar bei zivilrechtlicher Betrachtung zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte, der jedoch bei wertender Betrachtung in einem engen inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfassten staatlichen Unrecht steht (BGH VIZ 1995, 590; BGHZ 120, 204).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

    Da sie und ihre Rechtsvorgänger ihre Restitutionsberechtigung nach Ankündigung des Investitionsvorhabens im Verwaltungsverfahren fristgerecht glaubhaft gemacht haben (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InVorG), ist sie nicht gemäß § 5 Abs. 2 Sätze 3 und 4 InVorG mit Einwendungen gegen den Investitionsvorrangbescheid ausgeschlossen (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1995 - BVerwG 7 B 259.94 - Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 2).
  • OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 5 W 48/96

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückgewähr von Inventarbeiträgen nach dem

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  • BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94

    Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids

    Seine Klage gegen den Investitionsvorrangbescheid muß mithin schon aus diesem Grunde abgewiesen werden (vgl. Beschluß des Senats vom 27. Juni 1995 - BVerwG 7 B 259.94 - ZOV 1995, 380).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94

    Investitionsvorrangbescheid - Klage des Anmelders - Rechtsschutzbedürfnis -

    Das Investitionsvorranggesetz findet, soweit nicht im Einzelfall § 22 dieses Gesetzes eingreift, auch auf Verfolgte des NS-Regimes Anwendung (vgl. Beschluß des Senats vom 27. Juni 1995 - BVerwG 7 B 259.94 -).
  • VG Meiningen, 18.04.2007 - 5 K 547/04

    Investitionsrecht; Investitionsrecht; Durchführungsfeststellungsbescheid;

    Alsdann muss sich der Anmelder darüber klar werden, ob er das Vorhaben des Investors hinnehmen und sich mit den Ersatzansprüchen nach § 16 InVorG begnügen will oder ob er sich gegen das Vorhaben zu wehren beabsichtigt, sei es, weil er die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Investitionsvorrangbescheides für nicht erfüllt hält, sei es, weil er dem Vorhaben ein eigenes, nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 Sätze 2 und 3 InVorG vorrangig zu berücksichtigendes Vorhaben entgegensetzen möchte (BVerwG, B. v. 27.06.1995, 7 B 259/94, ZOV 1995, 380 = ThürVBl.
  • OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01

    Bewilligung ; Grundbuchberichtigung; Rechtswegzuständigkeit; Ordentliche

    c) Liegt ein vermögensrechtlicher Restitutionsanspruch vor, schließt dies nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich zivilrechtliche Ansprüche und insbesondere den hier geltend gemachten Anspruch nach § 894 BGB auch dann aus, wenn das Erwerbsgeschäft unter einem zusätzlichen Mangel leidet, der zwar bei zivilrechtlicher Betrachtung zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte, der jedoch bei wertender Betrachtung in einem engen inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfassten staatlichen Unrecht steht (seit BGH, VIZ 1995, 590 ständige Rechtsprechung).
  • OLG Jena, 01.09.1998 - 8 U 764/97

    Wechsel von genossenschaftlichem Eigentum zu Volkseigentum; Voraussetzungen für

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  • VG Berlin, 09.11.2001 - 31 A 282.01

    Klage gegen einen Investitionsvorrangbescheid; Vorliegen einer Klagebefugnis;

    Ohne diese Glaubhaftmachung ist dem Anmelder folglich jedes Recht zur Abwehr des Investitionsvorrangbescheides genommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1995, VIZ 1995, 588).
  • VG Leipzig, 05.01.1996 - 1 K 1639/94
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