Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 25.05.1994

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 01.06.1994 - II WsRH 60/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8272
OLG Rostock, 01.06.1994 - II WsRH 60/94 (https://dejure.org/1994,8272)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01.06.1994 - II WsRH 60/94 (https://dejure.org/1994,8272)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - II WsRH 60/94 (https://dejure.org/1994,8272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kapitalentschädigung für zu Unrecht verbüßte Freiheitsstrafe; Rehabilitation von der Verurteilung; Höhere Haftentschädigung wegen des Vorliegens eines besonderen Härtefalles; Verfolgungen durch den Staatssicherheitsdienst nach der Haftentlassung in Westberlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1995, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus OLG Rostock, 01.06.1994 - II WsRH 60/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGE (z.B. BVerfGE 3, 58, 148 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52]; 46, 299, 307) [BVerfG 08.11.1977 - 1 BvL 6/75]ist es dem Gesetzgeber durch Artikel 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. Mütze in Pfister/Mütze "Rehabilitierungsrecht - StrRehaG - VwerRehaG - BerRehaG -" Rdn. 20 zu § 17; Pfeiffer in Potsdamer Kommentar, Rdn. 7 zu § 17).
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des

    Auszug aus OLG Rostock, 01.06.1994 - II WsRH 60/94
    Die Regelung muß aber überhaupt und in der Wahl ihres Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sein (BVerfGE 29, 283, 299; 43, 286, 288; 75, 106).
  • BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für

    Auszug aus OLG Rostock, 01.06.1994 - II WsRH 60/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGE (z.B. BVerfGE 3, 58, 148 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52]; 46, 299, 307) [BVerfG 08.11.1977 - 1 BvL 6/75]ist es dem Gesetzgeber durch Artikel 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. Mütze in Pfister/Mütze "Rehabilitierungsrecht - StrRehaG - VwerRehaG - BerRehaG -" Rdn. 20 zu § 17; Pfeiffer in Potsdamer Kommentar, Rdn. 7 zu § 17).
  • OLG Naumburg, 29.02.2012 - 2 Ws (Reh) 319/11

    Besondere Zuwendung für Opfer politischer Verfolgung in der DDR: Anwendung der

    Die Auslegung des Begriffs der "besonderen Härte" durch den Antragsgegner unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung (OLG Rostock VIZ 1995, 63, 64; Peifer in Potsdamer Kommentar, 1997, StrRehaG § 19 Rn. 4).

    Eine besondere Härte liegt vor, wenn bei Würdigung des Gesamtinhalts des Gesetzes, insbesondere der hier maßgeblichen Regelungen in § 17a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG, der Ausschluss von der besonderen Zuwendung dessen Sinn und Zweck trotz rechtsähnlicher Sachverhalte widerspräche; nicht möglich ist dagegen, über die Härtefallregelung des § 19 StrRehaG aus allgemeinen Billigkeitserwägungen weitere Personen, die nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, einzubeziehen (vgl. OLG Naumburg NJ 1997, 153 = JMBl. LSA 1997, 16f.; OLG Rostock a.a.O. VIZ 1995, 63, 64; VG München, Urteil vom 14. Mai 2002, M 12 K 01.6002, Juris Rn. 15; Tappert in Bruns/ Schröder/ Tappert, StrRehaG, 1993, § 19 Rn. 1; Peifer a.a.O., Rn. 1 f.; Mütze in Pfister/ Mütze, StrRehaG § 19 Rn. 7; Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drs.

  • LG Potsdam, 04.03.2008 - 4 BRH 4072/91

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Maßgebliche Haftzeiten für die Opferrente

    Insoweit weist die Kammer den Betroffenen abschließend daraufhin, dass allein die bloße Nähe zu einem gesetzlichen Stichtag bislang grundsätzlich keine besondere Härte im Sinne der §§ 18, 19 StrRehaG dargestellt hat (vgl. dazu OVG Schleswig, NJ 1996, 215; OLG Naumburg, NJ 1997, 153; OLG Rostock, VIZ 1995, 63, 64 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.05.1994 - II WsRH 26/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8175
OLG Rostock, 25.05.1994 - II WsRH 26/94 (https://dejure.org/1994,8175)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.05.1994 - II WsRH 26/94 (https://dejure.org/1994,8175)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - II WsRH 26/94 (https://dejure.org/1994,8175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Menschenrechte wenn Zweck der Handlung zugleich Aufrechterhaltung des SED-Unrechtsregimes; Kein genereller Ausschluss des zu Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilten Berechtigten von der Gewährung sozialer Ausgleichsleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1995, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Ausschluss sozialer

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass nur solche Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit zur Versagung von sozialen Ausgleichsleistungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz führen können, die einen sachlichen Bezug zum Unrechtssystem der DDR aufgewiesen haben, weil die Berechtigten z. B. freiwillig und gezielt, insbesondere durch das konspirative oder klandestine Eindringen in die Privatsphäre Anderer und den Missbrauch des ihnen von den Opfern entgegengebrachten persönlichen Vertrauens Informationen über Mitbürger gesammelt und an die - auch in der DDR als repressiv und menschenverachtend bekannte - Staatssicherheit weitergegeben und es dabei jedenfalls in Kauf genommen haben, dass diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte, benutzt werden (vgl. zu dieser Einschätzung der Staatssicherheit der DDR: BGH NJ 1994, 283 ff.; 1995, 165; 1996, 52; zum erforderlichen Systembezug der Verstöße: Senatsbeschlüsse vom 25.05.1994, VIZ 1995, 63; vom 09.09.1996 - II WsRH 102/95; vom 16.01.1999 - II WsRH 101/95, vom 03.02.2003 - I WsRH 18/98; vom 14.07.2003 - I WsRH 21/02 und vom 10.02.2004 - I WsRH 3/03).

    Gesetzgeberisches Anliegen bei der Schaffung des Ausschlusstatbestandes in § 16 Abs. 2 Satz 1 StrRehaG war in erster Linie, dass diejenigen Personen nicht in den Genuss von sozialen Ausgleichsleistungen gelangen sollten, die sich selbst als Stützen des Regimes erwiesen bzw. zur Aufrechterhaltung des Systems wesentlich beigetragen hatten, und zwar auf eine Weise, die zugleich einen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit darstellte (vgl. OLG Rostock VIZ 1995, 63).

  • BVerwG, 27.03.2006 - 5 C 30.05

    Menschlichkeit, Grundsätze der -; Rechtsstaatlichkeit, Grundsätze der -;

    2.2 Diesem Verständnis von einem Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit stehen bei einer systematischen Betrachtung andere Bestimmungen des Bundesrechts zumindest nicht entgegen, die Rechtsfolgen an einen Verstoß gegen die "Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit" knüpfen; die zu diesen Bestimmungen ergangene Rechtsprechung betrifft Fragen der Intensität der Verstrickung in ein Unrechtsregime (s. etwa Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 1 , Kapitel XIX Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 2 § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Anlage I zum Einigungsvertrag vom 31. August 1990, BGBl II S. 889; §§ 1, 2, 4 und 5 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992, BGBl I, S. 1386 ; § 3 Satz 1 Nr. 3a und b G 131 ; § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden ; § 16 des Gesetzes über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet dazu etwa BayVGH, Urteil vom 13. Januar 1997 - 12 B 97.685 - KG, Beschluss vom 20. März 1995 - 4 Ws 7/95 REHA - VIZ 1995, 431; OLG Dresden, Beschluss vom 17. März 1995 - 2 Ws 524/94 - OLG-NL 1996, 19; ThürOLG, Beschluss vom 5. September 1994 - 2 Ws-Reha 81/94 - VIZ 1995, 128; OLG Rostock, Beschluss vom 25. Mai 1994 - II WsRH 26/94 - VIZ 1995, 63; LG Leipzig, Beschluss vom 11. März 1994 - BSK 32/92 - VIZ 1994, 503; § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche ; § 1 Abs. 4 des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können dazu etwa VG Berlin, Urteile vom 15. April 2005 - 25 A 257.01 - juris, vom 18. März 2005 - 31 A 492.03 - juris; BVerwG, Urteile vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - NVwZ 2005, 1192; vom 24. Februar 2005 - BVerwG 3 C 16.04 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 4; VG Dresden, Urteil vom 30. Juli 2003 - 4 K 1228/01 - juris; VG Halle, Urteile vom 7. Februar 2002 - 1 A 273/99 HAL - RÜ BARoV 2002, Nr. 12, 11 - 14; vom 12. Februar 1998 - A 1 K 1335/96 - juris; vom 9. Dezember 1997 - A 1 K 1203/97 - juris; § 16 Abs. 1 Nr. 2, 3 des Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden vom 12. Februar 1969, BGBl I, S. 105; § 1a des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes dazu etwa SG Hamburg, Urteil vom 30. November 2005 - S 30 V 4/03 - juris; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 15. Juli 2005 - L 8 V 2778/04 - juris; vom 13. November 2003 - L 6 V 1912/01 - § 5 Entschädigungsrentengesetz dazu etwa BSG, Urteil vom 24. März 1998 - B 4 RA 78/96 R - SozR 3-8850 § 5 Nr. 3; § 359 Abs. 3 LAG).
  • OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Diese Ansicht des Senats wird überwiegend in der Rechtsprechung vertreten (vgl. z.B. OLG Rostock, Beschluss vom 25. Mai 1995 - II WsRH 26/94; OLG Dresden, Beschluss vom 17. März 1995 - 2 Ws 524/94; KG, Beschluss vom 20. März 1995 - 4 Ws 7/95 REHA).
  • OLG Dresden, 17.03.1995 - 2 Ws 524/94

    Einschränkungen bei strafrechtlicher Rehabilitierung

    In der Bundestagsdrucksache 12/1608 zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht ist zu § 16 StrRehaG auf den Seiten 23 und 24 vermerkt, daß in den Genuß der Entschädigung für die Opfer der Gewaltherrschaft nicht auch die Täter kommen sollen. Durch zahlreiche in diesem Entwurf aufgeführte Beispielfälle zum Ausschlußtatbestand wird dies weiter belegt. Für die in diesem Sinne eingeschränkte Auslegung des § 16 Abs. 2 StrRehaG haben sich auch die Oberlandesgerichte Thüringen und Rostock ausgesprochen, und zwar das Oberlandesgericht Thüringen bezogen auf den Ausschlußgrund des Verstoßes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit (2 Ws-Reha 81/94; Beschluß vom 16.05.1994) und das Oberlandesgericht Rostock für den Ausschlußgrund des Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit (II WsRH 26/94; Beschluß vom 25.05.1994).
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